so bin vom langen und TEUREM einkaufstag zurück ... so ein feiertag - an dem NUR die geschäfte offen haben, ischt schon an traum ... ![]()
hat irgendwer michis email-addresse, damit ich ihm einen einladung schicken kann?
dIdI
so bin vom langen und TEUREM einkaufstag zurück ... so ein feiertag - an dem NUR die geschäfte offen haben, ischt schon an traum ... ![]()
hat irgendwer michis email-addresse, damit ich ihm einen einladung schicken kann?
dIdI
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Ich werd noch waaaaaaaaaaaaaaaaaaahnsinnig. Warum gibts keine Haltungsnoten beim einfädeln????
Mehr wie 2:07 ist einfach nicht drin. Bin ich maaaaaal schneller, dann hängt mein Name sicher schon an irgendeinem Zaun!11!!
UND WENN MIR DIESER GE§$()"§$(%"§ GEIST NOCH EEEEEEEINMAL SEINEN HINTERN INS GESICHT DRÜCKT WIRD AUS _MEINEM_ SKISTECKEN _SEIN_ REKTALZÄPFCHEN!
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Bei dem Mistspiel gibts ja nicht mal nen Skilift - ich habe mir schon Blasen gelaufen.
Ich glaube ich habe einen Nervenzusammenbruch. Jetzt muss ich zur Beruhigung erst mal 3 Panzergeneräle platt machen gehen ![]()
Morgen dann das Teflonwachs!
n8 ![]()
ZitatOriginal von HSVMichi
hsvmichi@super-G.alp
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ZitatOriginal von HSVMichi
hsvmichi@super-G.alp
na jetzt hab dich nicht so ...
ich zeige dir auch, wie man die ski'er wächst.
dIdI
PS: auf deiner homepagepage fehlt das vorgeschriebene impressium (mit angabe der email-adresse ....
)
ZitatAlles anzeigenOriginal von mistral
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Ich werd noch waaaaaaaaaaaaaaaaaaahnsinnig. Warum gibts keine Haltungsnoten beim einfädeln????
Mehr wie 2:07 ist einfach nicht drin. Bin ich maaaaaal schneller, dann hängt mein Name sicher schon an irgendeinem Zaun!11!!
UND WENN MIR DIESER GE§$()"§$(%"§ GEIST NOCH EEEEEEEINMAL SEINEN HINTERN INS GESICHT DRÜCKT WIRD AUS _MEINEM_ SKISTECKEN _SEIN_ REKTALZÄPFCHEN!
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Bei dem Mistspiel gibts ja nicht mal nen Skilift - ich habe mir schon Blasen gelaufen.
Ich glaube ich habe einen Nervenzusammenbruch. Jetzt muss ich zur Beruhigung erst mal 3 Panzergeneräle platt machen gehen
Morgen dann das Teflonwachs!
n8
@mistrial.
doch doch ... einen lift gibts schon ... musst mal die details hochstellen, dann siehst du ihn auch ![]()
ich lass mich trotzdem lieber hinaufbeamen!
dIdI
ZitatOriginal von dIdIX
ich zeige dir auch, wie man die ski'er wächst.
Und dieser grammatikalische Faut pas von einem Österreicher
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PS: Impressum: was muss da rein?
Kann man doch bei domain-world nachlesen....
ZitatOriginal von HSVMichi
Und dieser grammatikalische Faut pas von einem Österreicher
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wie heisst es dann ?
skiwachs .. und wann man es drauf tut, wächst man !?! (so sagt man es zumindestens bei uns)
Zitat
PS: Impressum: was muss da rein?Kann man doch bei domain-world nachlesen....
zitat aus dem gesetz.
ZitatAlles anzeigen
§ 6 enthält Allgemeine Informationspflichten:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Und wenn man kein Impressum hat?
Quote
§ 12 droht bei zuwiderhandlungen mit Sanktionen in Form von Bußgeldvorschriften:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Darüber hinaus sind insbesondere Abmahnungen, die auf Versäumnisse im Sinne des geltenden Rechts hinweisen, in der Regel kostenpflichtig.
Dann mache ich doch lieber ein Impressum ... Angry
Außerdem muss noch erwähnt werden, dass der Link (ggf. Button) zum Impressum auf der Website für jeden leicht auffindbar sein muss. Dazu gibt es ein brandaktuelles Urteil (Quelle: http://www.golem.de/0403/30238.html
Quote
Nach einem Urteil (Az. 29 U 4564/03) des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 12. Februar 2004 müssen Website-Betreiber einen Link zum Impressum einfach zugänglich machen. Wenn dieses erst nach längerer Suche am untersten Rand der Startseite zu finden ist, erfüllt dies nicht die Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG).
Bereits das Landgericht hatte in erster Instanz festgestellt, dass ein Link zu den Informationen über den verantwortlichen Seitenbetreiber bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1.024 x 768 Bildpunkten nicht erst nach dem Scrollen über mehrere Bildschirmseiten - im konkreten Fall waren es vier - sichtbar werden dürfte. Andernfalls verstoße der Betreiber gegen "die Erfordernisse der leichten Erkennbarkeit und der unmittelbaren Erreichbarkeit" im Sinne von Paragraf 6 Satz 1 TDG.
Die erforderlichen Informationen müssen nach dem Spruch des OLG München an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein. Leicht erkennbar im Sinne von Paragraf 6 TDG seien die Informationen aber nur dann, wenn die Möglichkeit einer "einfachen und effektiven optischen Wahrnehmung" bestehe und die Informationen ohne wesentliche Zwischenschritte unmittelbar erreichbar seien.
"Beide Erfordernisse sind bei dem Internetauftritt [...], wie er dem Nutzer bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1.024 x 786 Bildpunkten begegnet, nicht erfüllt", heißt es im Urteil. Das vom Website-Betreiber vorgebrachte Argument, dass Internet-Nutzer mit dem Scrollen vertraut sind, ließ das Gericht nur bedingt gelten. Dem Nutzer sei die Suche eines zunächst nur am unteren Seitenrand vermuteten Links nicht zuzumuten. "Von einer kurzen, dem Verbraucher noch zumutbaren Suche kann bei dieser Sachlage nicht gesprochen werden", ist im mittlerweile veröffentlichten Urteil zur "Anbieterkennzeichnung" nachzulesen.
Bei diesem Fall kam zudem hinzu, dass sich direkt über dem am unteren Seitenrand platzierten Impressums-Link auch ein Link namens "Über.xxx.de" befand, der anscheinend keine Informationen zum Betreiber bereithielt. Neben dem Wort "Impressum" sei jedoch auch die Bezeichnung "Wir über uns" für Informationen über den Betreiber üblich. Damit sei der Link "Impressum" in diesem Umfeld als einschlägiger, zu den Informationen gemäss Paragraf 6 Satz 1 TDG führender Link nicht leicht erkennbar gewesen.
Dann sollten wir also lieber einen schicken Button ins Hauptmenü aufnehmen - dann kann nix passieren.
Optimal wäre natürlich, wenn das Impressum Bestandteil des SMF-Paketes wäre und über das Admin-CP gepflegt werden könnte.
dIdI
Also so viel ich weiß, wachst man Skier und wächst dabei über sich selber hinaus ![]()
ZitatOriginal von HSVMichi
Also so viel ich weiß, wachst man Skier und wächst dabei über sich selber hinaus
wieso muss deutsch immer so kompliziert sein, wieso kann man die wörter nicht einfach so schreiben, wie man diese ausspricht ![]()
dIdI
PS: aktuelle rangliste (mein platz erwähn ich lieber nicht mehr
)
rang - name -- zeit --- gefahrene rennen - gefahrene strecke
1. moe 2:03.783 - 43 - 435 km
2. ilbaron 2:04.182 - 86 - 1477 km
3. LuxFux60 2:04.496 - 116 - 1621 km
gesamt: platz 1506 (das wird noch was)
ich hab mich jetzt auch mal eingetragen.
dIdIX, meine Zeiten liegen in einem Bereich, wo man nicht drüber spricht ![]()
Ab welcher Zeit wäre ich denn aufnahmewürdig für's Team?
ZitatOriginal von peterpu
ich hab mich jetzt auch mal eingetragen.
dIdIX, meine Zeiten liegen in einem Bereich, wo man nicht drüber spricht
Ab welcher Zeit wäre ich denn aufnahmewürdig für's Team?
2:30 ... ![]()
solange plätze frei sind, nehmen wir alle auf ... allerdings die plätze werden knapp, dann müssen wir evtl. ein paar teilnehmer wieder rauswerfen (es gibt noch solche, die habens noch "nie" zum ziel geschafft)
bei unserem skiclub qualifiziert man sich nicht über zeiten, sondern über sterne im pnav forum ![]()
dIdI
also 2:30 hal´te ich für machbar, irgendwann gestern hatte ich schon mal 2:39 (trotz. mind. 2 Stürzen)
Was brauchst Du von mir (email, nick, ...? )
Schick ich dir dann per mail - die 2:30 knacke ich dieses Wochenende :gap
(eigentlich nicht schlecht für einen eingefleischten Skater)
ZitatOriginal von peterpu
also 2:30 hal´te ich für machbar, irgendwann gestern hatte ich schon mal 2:39 (trotz. mind. 2 Stürzen)
Was brauchst Du von mir (email, nick, ...? )
Schick ich dir dann per mail - die 2:30 knacke ich dieses Wochenende :gap
(eigentlich nicht schlecht für einen eingefleischten Skater)
ohne 2:30 darfst du nichtmal beim rennen teilnehmen
wäre doch schade, wenn du bei gröden nicht dabei bist.
ich brauche nur email ... du bekommst dann ein email von skichallenge (einen link) - dort brauchst du dann benutzer name und passwort eingeben und bist schon beim skiclub dabei ![]()
=> schick mir ein email
dIdI
ZitatAlles anzeigenOriginal von dIdIX
ohne 2:30 darfst du nichtmal beim rennen teilnehmen
![]()
wäre doch schade, wenn du bei gröden nicht dabei bist.
ich brauche nur email ... du bekommst dann ein email von skichallenge (einen link) - dort brauchst du dann benutzer name und passwort eingeben und bist schon beim skiclub dabei
=> schick mir ein email
dIdI
Hi
Meine Grippe ist auskuriert, ich mache mit!
Mal sehen, ob als Mod oder als aktiver, ( hängt von der gefahrenen Zeit ab ) :gap
@ Diddi, bitte eine Mail an bab...at pnav
Danke!