Beiträge von h_smart

    bab,


    zumindest hierin sind wir (ich hoffe es) uns alle einig, dass andere Länder das Ganze nicht so verbissen sehen.


    @ obk,


    ein System (POI-Warner), das Datenbankeinträge vor Ort nicht verifizieren kann, fällt nicht unter das Gesetz.


    Und das Zitat mit den modernen Zielführungsgeräten kommt imho nicht aus dem Bundesrat.


    Gruß
    H.-J.

    Zitat

    Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem...


    Hat das nicht diese inkompetente Tante von den Berliner Verkehrsbetrieben verzapft?


    H.-J.

    Zitat

    Original von obk


    Kennst Du diesen Satz noch? So will es der Gesetzgeber verstanden wissen...


    MfG


    Ich unterscheide immer noch zwischen Überwachungsanlagen und der potenziellen Position derselben. Das ist ein essentieller Unterschied, und daher fällt der POI-Warner nicht unter das Gesetz.


    Solange Gesetze derart schlampig formuliert werden, wird keine Rechtssicherheit herrschen.


    Gruß
    H.-J.

    Hm, dann wäre ein Walkman mit ner Endloskasette mit dem Spruch 'Geschwindigkeitsbeschränkung beachten' in dem Moment illegal, wenn man damit an einem Blitzer vorbeifährt?


    H.-J.

    Zitat

    Original von artur
    Juristisch gibt es wohl noch eine Menge Tretminen auf diesem Terrain...


    Guter Vergleich, genau wissen wir es erst, wenn einer drauftritt. :D


    Gruß
    H.-J.

    Zitat

    Original von HSVMichi
    wo geblitzt werden könnte!


    Nein Michi, wo geblitzt wird, nicht wo geblitzt werden könnte. Das ist der entscheidende Punkt.


    Gruß
    H.-J.

    Zitat

    Original von obk
    - Geschwindigkeitskontrollen sind Verkehrsüberwachungsmaßnahmen...
    - Der POI_Warner [u.a.] ist in der Lage - mit den entsprechneden Daten - diese "rechtzeitig" dem Fahrer anzuzeigen...


    Nein, der POI-Warner kann vor Positionen, an denen in der Vergangenheit vermutlich schon mal Kontrollen durchgeführt worden sind, warnen. Er kann keine gerade aktuell eingerichteten Messstellen aufspüren und davor warnen, und deshalb fällt er nicht unter das Gesetz.


    Gruß
    H.-J.

    Hi,


    ich kenne TomTom nicht.


    ich bin überzeugter Glopus-Fan. Glopus ist ein geniales AddOn für Navigon-Navigatoren, aber halt nicht für TTN.


    Ich glaube, dass die Kombination MN+Glopus TTN überlegen ist.


    Hoffe, Deiner Verwirrung Vorschub geleistet zu haben... ;D


    Gruß
    H.-J.

    Zitat

    Original von obk
    Ich bin davon überzeugt, dass Du selber spürst, wie Dir die Argumente aus gehen


    Nein, ich habe den Eindruck, dass ich gegen eine Wand rede.
    Du widersprichst Dir selbst. Du sagst, Gesetze sind eindeutig, und können nicht ausgelegt werden, und zitierst andauernd Gesetzesänderungen. Warum werden Gesetze geändert und nachgebessert, wenn sie eindeutig sind?


    Zitat

    Original von obk
    Ich bin kein Gericht... aber ich lese ein Gesetz! Nicht mehr und nicht weniger... Wo steht hier etwas von einer Auslegung. Schon den ganzen Thread hindurch poste ich, dass das Gesetz - auch wenn es Dir nicht "schmeckt" - "anzeigende und störende" Geräte nennt. Darunter fällt ein PDA mit POI_Warner und Blitzerdaten,


    <Gebetsmühle>
    Der PDA mit POI-Warner fällt nicht drunter, denn sonst würde er im Gesetz stehen, oder wäre unmissverständlich beschrieben. Das ist er nicht, wie unsere Diskussion beweist.
    </Gebetsmühle>


    H.-J.

    Na denn:


    Zitat

    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    Ich bin der Meinung, dass der POI_Warner weder in der Lage noch dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Er kann an Positionen, die er einer Datenbank entnimmt, ein Bild in einer Karte anzeigen, und einen lustigen Spruch aufsagen.


    Der Intention des Gesetzes, nämlich der Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstössen und anderer Verkehrszuwiderhandlungen trage ich dadurch Rechnung, dass ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halte. Für diesen Zweck benutze ich einen Assistenten. Das kann doch nicht verboten sein.


    Gruß
    H.-J.

    Lieber obk,


    ich bin, im Gegensatz zu Dir, nicht der Meinung, dass das entspr. Gesetz und auch eine Erklärung des Bundesrates genau das Gegenteil sagen...


    Und ich behaupte nicht nur, dass ich den POI-Warner mit Blitzerdaten einsetze, ich bin mir in diesem Punkt absolut sicher. ;D


    Gruß
    H.-J.


    P.S. ich bin jetzt mal ne Weile offline, nicht, dass einer denkt, ich kneife...