radarwarner???

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    wo geblitzt werden könnte!


    Nein Michi, wo geblitzt wird, nicht wo geblitzt werden könnte. Das ist der entscheidende Punkt.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hallo obk,


    Zitat

    von "Beschlagnahmung" weiß ich jetzt nichts!



    Dazu führte Eichsi am 21.09.2004 aus:



    Zitat

    Ob wegen des POI-Warners auf dem PDA ein Bußgeld festgesetzt werden darf, ist verhältnismäßig egal. Die paar Oiri sind nichts im Vergleich zum Wert des PDA, dem die Beschlagnahme droht. Die stützt sich nicht auf § 23 StVO, sondern auf die Generalklausel zur Gefahrenabwehr in dem jeweiligen Bundesland. Soweit ich bisher sehen konnte, sind die Verwaltungsgerichte (in Verfahren wegen der Beschlagnahme von Radarwarnern) einhellig der Auffassung, dass ein technisches Gerät, das in der Lage ist, den Standort einer Radaranlage anzuzeigen, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist (s. frühere Diskussionen).


    Wer als Benutzer des POI-Warner auf der sicheren Seite stehen will, tut gut daran, ihn vor einer Polizeikontrolle zu löschen.


    Mit einem Verkaufsverbot sind wir dann wohl bei Markus und Tobias, und die schützen sich bislang davor, indem sie den POI-Warner für die Anzeige vor dem Start einer Fahrt empfehlen.


    Aber warum redet der POI-Warner dann so eifrig?


    Juristisch gibt es wohl noch eine Menge Tretminen auf diesem Terrain...



    Gruß
    artur

  • Zitat

    Original von artur
    Juristisch gibt es wohl noch eine Menge Tretminen auf diesem Terrain...


    Guter Vergleich, genau wissen wir es erst, wenn einer drauftritt. :D


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart


    Nein, der POI-Warner kann vor Positionen, an denen in der Vergangenheit vermutlich schon mal Kontrollen durchgeführt worden sind, warnen. Er kann keine gerade aktuell eingerichteten Messstellen aufspüren und davor warnen, und deshalb fällt er nicht unter das Gesetz.


    Hallo


    Der POI_Warner kann z.B. mit den Daten aller fest installierten Kontrollpunkte synchronisiert werden und gibt kurz vor Erreichen eine Warnung aus...


    ...davon, dass ein solches Gerät Kontrollpunkte von alleine aufspüren kann - und dass solcherlei technische Beschaffenheit zwingende Vorraussetzung wäre um unter das Gesetz zu fallen - ist im Gesetz nicht die Rede... aus gutem Grund!


    MfG

  • Hallo miteinander,


    die Diskussion über "könnte" ist nicht sinnvoll.


    Wenn unter 50 gespeicherten POIs sagen wir mal ein realer Radarstandort ist, dann wird man bestraft wegen dieses einen zutreffenden Standorts.


    Was da sonst noch gespeichert ist, ist nicht von Belang.



    Gruß
    artur

  • Zitat

    Original von artur


    Juristisch gibt es wohl noch eine Menge Tretminen auf diesem Terrain...


    Hallo


    In der Frage der "Umsetzung"... JA!


    Momentan ist es so, dass der Vertrieb [siehe radarfalle.de] eben erlaubt ist... "nur" der Einsatz nicht. Der wird sich aber auch nicht kontrollieren lassen... eigentlich ein Unding!


    MfG

  • Zitat

    Original von artur


    Wenn unter 50 gespeicherten POIs sagen wir mal ein realer Radarstandort ist, dann wird man bestraft wegen dieses einen zutreffenden Standorts.


    Hallo


    Nur genau das will der Gesetzgeber... siehe jene Bundesratsdrucksache. Es reicht die eine Funktion...


    MfG

  • Hi obk,


    sobald im Gesetz steht 'datenbankgestützte GPS-Systeme', gebe ich Dir recht, aber nicht vorher.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hm, dann wäre ein Walkman mit ner Endloskasette mit dem Spruch 'Geschwindigkeitsbeschränkung beachten' in dem Moment illegal, wenn man damit an einem Blitzer vorbeifährt?


    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart


    sobald im Gesetz steht 'datenbankgestützte GPS-Systeme', gebe ich Dir recht, aber nicht vorher.


    Hallo


    Zitat

    Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem...


    Kennst Du diesen Satz noch? So will es der Gesetzgeber verstanden wissen...


    MfG

  • Mir fällt im Zusammenhang mit der Umsetzung gerade ein: es gibt inzwischen doch auch fest eingebaute Navianlagen, die vor Blitzern warnen. Wird in solchen Fällen dann das Auto beschlagnahmt?


    Das ist doch wohl kaum verhältnismäßig.


    Vielleicht sind es tatsächlich die Schwierigkeiten in der Umsetzung, die uns bislang noch eine Frist geben.


    Gruß
    artur

  • Zitat

    Original von artur


    Mir fällt im Zusammenhang mit der Umsetzung gerade ein: es gibt inzwischen doch auch fest eingebaute Navianlagen, die vor Blitzern warnen. Wird in solchen Fällen dann das Auto beschlagnahmt?


    Hallo


    Soweit ich weiß, werden fest eingebaute Navis nicht serienmäßig mit diesem Dienst ausgeliefert... kann nachträglich installiert werden [SpeedTraps]...


    Aber warum so kompliziert? Alles was installiert werden kann, kann ja auch vor Ort gelöscht werden...


    MfG


    ...ja ich weiß... und auch gesichert werden, um es 500 Meter weiter wieder einzuspielen... :gap

  • Zitat

    Original von obk


    Kennst Du diesen Satz noch? So will es der Gesetzgeber verstanden wissen...


    MfG


    Ich unterscheide immer noch zwischen Überwachungsanlagen und der potenziellen Position derselben. Das ist ein essentieller Unterschied, und daher fällt der POI-Warner nicht unter das Gesetz.


    Solange Gesetze derart schlampig formuliert werden, wird keine Rechtssicherheit herrschen.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem...


    Hat das nicht diese inkompetente Tante von den Berliner Verkehrsbetrieben verzapft?


    H.-J.

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  • Hallo H.-J.,


    über Deinen Einwand 'datenbankgestützte GPS-Systeme' ist der Gesetzgeber längst hinaus.


    "mit modernen Zielführungssystemem..." meint nicht nur GPS, sondern auch das nachfolgende europäische System - und in einiger Zukunft selbst noch, wenn wir nach dem Geruchssinn navigieren.


    Die schier endlose Ausdehnung des Geltungsbereiches bedeutet für die Gesetzesmacher Ausdehung ihres Wirkungsbereiches, ihrer Macht und ihres Ansehens. Und wenn die Kontrolle mäßig ist, können solche Machtansprüche ungebremst durchkommen.


    Der Übermut der Ämter halt.


    Gruß
    artur