Beiträge von HSVMichi
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Yago: wie immer ein unqualifizierter Beitrag von Dir.
Ich habe noch "richtige" LKW (Zwischenkuppeln, keine Lenkhilfe) mit Hänger gefahren. Also erst erkundigen und dann blabbern.
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bei uns können leider die meisten pkw-fahrer nichtmal ohne den direkten blick durch das heckfenster einparken!


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Ja klar weiß ich das.

Ändert aber nichts an meiner Einstellung, dass man ein absolutes LKW-Überholverbot bundesweit einführen sollte.
Als ich noch jedes Wochenende zum Campingplatz Richtung Ostsee gefahren bin, habe ich es fast jedes Wochenende erleben müssen, dass ein Brummi den anderen in handgestoppten 5 Minuten überholt hat - 10-20% davon im LKW-Überholverbot. Da sind die Dänen übrigens auch sehr gut drin.
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dann wären aber viele überholmanöver noch länger. um nämlich die sicherheitsabstände vor dem überholenden und auch nach dem überholvorgang einzuhalten, bedürfte jeder überholvorgang eines brummifahrers einen noch längeren weg.
mfg rohoel.
Wozu müssen die wegen 1-2 km/h Unterschied zum Vordermann überholen? Der Sicherheitsabstand für die PKWs zum Einscheren nach einem Überholvorgang ist ja wohl wichtiger. Außerdem überholen die ständig im LKW-Überholverbot (A1 usw). Gehören genau so aus dem Verkehr gezogen wie die ständigen PKW-Mittelspurfahrer.
Aber diese Diskussion gehört hier nicht rein.
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Sehe ich das jetzt verkehrt, oder sollte nicht jeder "sein Handwerkszeug" beherrschen?

Mir wäre es lieber, die LKW-Fahrer hielten ihren Abstand und Überholverbote ein, da wäre uns allen viel mehr mit geholfen.
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Das stimmt so nicht. Preisangaben sind sehr wohl verbindlich, wenn es sich um ein konkretes Angebot an eine bestimmte Person handelt. In diesem Fall genügt die Annahme des Angbots, und ein Vertrag ist zustande gekommen. Dazu genügen gem. § 145 BGB nämlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Hmm, klingt völlig anders, als es immer wieder in den Medien beschrieben wird. Demnach nimmt der Käufer das preisliche Angebot zwar an, aber damit ist noch kein Vertrag zustande gekommen.
Erst der Verkäufer kann mit Annahme der Zahlung und Aushändigung der Ware den Vertrag abschließen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf.
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Falsch. Wenn der Verkäufer Dir ein konkretes Angebot über 7900 € gemacht hat - und davon ist bei einem vorliegenden und an Dich gerichteten Vertragsentwurf auszugehen -, dann brauchst Du das Angebot nur anzunehmen, damit ein Kaufvertrag nach § 433 BGB zustande kommt. Dazu bedarf es keiner besonderen Form. Verträge kommen auch mündlich zustande und sind bindend.
Gruß,
Thorsten
Hast Du da mal einen Link zu?

Ich finde unter $433 BGB solche Beschreibungen nicht.
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Diee Werbung nervt - eben hing ich beim Öffnen eines Threads 'minutenlang', weil so eine bs.service-irgendwas Seite gesucht wurde.
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Da muss was dran sein.
Ich kenne hier in D im Bekanntenkreis keinen der Tintenfisch isst.Keine Calamaris?
Gibts doch fast nicht... 
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CONGRATULATIONS!

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... der ist lustig
Da kann ich als Schweizer nur schmunzeln.Nein, auch unsere Behördenvertreter (Polizei) bauen auch dort Blitzer auf wo es sich finanziell für die Kommune lohnt. Aber irgendwie schön dass Du ein so romantisches Bild von den Schweizern hast.
Beste Grüsse nach HH
ShaunDAS IST NICHT MEIN ZITAT!
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Für einen Versandkostenbetrag gleich einen bestellt.

Und was ist mit den 6,90?

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Das ist aus dem Jahr 2007, doch der tatsächliche Gerichtsbestand fand erst später statt. Erst danach wurde einem Schweizer in der Schweiz sein navi beschlagnahmt, bewi der ersten Verhandliung zurück gegeben und danch widerrufen.
Links zur damals aktuellen Presse befinden sich irgendwo in den Tiefen dieses Forums.
