Hallo Jogi, wie ich schon schrieb, ist in der Schweiz jeglicher Radarwarner verboten, egal ob aktiv oder inaktiv, wenn er in der Schweiz aktiviert werden kann.
Es gilt, ein in der Schweiz funktionsfähiger Radarwarner d. H. MIT Karten und Datenbank Schweizer Radaranlagen darf nicht in die Schweiz eingeführt werden.
Ohne die genaue Rechtslage zu kennen, kann m. Erachtens da nur gelten, Radarwarner, wie der von Garmin, die keine Daten für die Schweiz besitzen wären nicht zu beanstanden, weil die Grundlage, d. h. die Daten fehlen.
In der Praxis wird es wahrscheinlich so wie in D-Land sein. Ohne Verdachtsmomente wird wohl auch die Schweizer Polizei andere Dinge zu tun haben, als Navis auf Radarwarner zu prüfen. Zumal auch der Polizei bekannt sein dürfte, dass die meisten Anbieter von den Warnen die Schweiz schon wegen des Einfuhr- und Vertriebsverbots ausklammern.
In D-Land ist bekanntlich der Vertrieb d. h. das Anbieten und Verkaufen der Warner erlaubt, der Betrieb aber trotzdem verboten, bzw. mit Bußgeld und Punkten belegt, wenn man erwischt wird.
Das tollste war hier das kürzlich gefällte Urteil gegen einen Anwender, wo ein Polizist ein auf dem Smartphone installiertes aktives System entdeckte und den Fahrer anzeigte. Der dann noch in der Verhandlung darauf verwies, das bei der Kontrolle entdeckte und installierte Programm, die App zu kennen bzw. selber zu besitzen, aber selber nie zu nutzen!!
Wenn ich da Richter wäre ???. Nur der Polizist war halt nicht der Beschuldigte.