Beiträge von PSR

    nachdem ich das oben Angeführte auch durchgezogen habe, komme ich aber irgenwo nicht zu einem erkennbaren Ergebniss


    Habe in dem Ordner POI in MN 6 auf der CF Karte noch den Ordner PoiWarner und darin die Datei POI.ovm.


    Zanächst habe ich die Ordner ADAC und 2 ADAC (allerdings noch umbenannt bzw. ergänzt mit ..-POI, was eigentlich egal sein dürfte) in den POI ordner kopiert.


    Bei einer Routenplanung mit Sonderziel tat sich aber an der Auswahl nichts.


    Dann habe ich die ADAC.ovem aud dem Ordner in den PIO-Warner Ordner zukopiert. Es tut sich ebenfalls nichts.


    Was muss wo hin, damit die Kategorien bzw. die Auswahl nach ADAC- Elementen so ist, wie man es hier beschreibt?


    Danke

    ich bin zwar kein POI Experte, aber ich denke mal das geht auch nicht.
    Die einzige Variante eigene POIs einzufügen ist m. W. nur über Navigating möglich, so wie das mit den Lidl, Obi und anderen POIs passiert.


    So könnte mann über Navigating.de auch ADAC Geschäftststellen anmelden.
    Denke mal, da ADAC weiterhin selber Navi-System mit Ihrem Logo verkauft, wird hier aber ein Urheberrecht/Copyright greifen und dies nicht möglich sein.


    Ich stelle auch mal in den Raum, dass die anderen Markensymbole von den jeweiligen Eignern für die Navigating POIs freigegeben sind.
    Ansonsten kann dies teuer werden. Ist aber nicht mein Problem und will das hier nicht weiter ausufern.

    Tja Alfred,


    wie war das noch in der Geometrie...


    Im Gefälle fährst Du bezogen auf einer ebenen horizontale Linie halt auf einm rechtwinkligen Dreieck und zwar immer auf der Hypothenuse.


    Und die ist die längste Strecke diese Dreiecks.


    Da wahrscheinlich die Geschwindigkeitsberechnung auf die Weg-Zeit Daten der (kürzeren) horizontalen beruhen, Du aber tatsächlich auf einer längeren Strecke unterwegs bist müsste das GPS eine höhere Geschwindigkeit als die tatschliche anzeigen.
    GPS berechnet zurückgelegte Wegstrecke (horizontal) aus Signaldifferenz = Strecke /Zeit
    Der Tacho geht ja üblicherweise nach der tatsächlichen Wegstrecke = Radumfang x Drehzahl / Zeit


    Wie hoch die Differenz wird, hängt nun vom Steigungswinkel ab. Bei 45° = 100% Steigung ist der Längenunterschied zur geraden 1,414-fach.


    Die Zwischenrechnungen spar ich mir aber nun und daher weiß ich auch im Moment nicht, wie hoch die Abweichung bei einem 8% Gefälle ist. Und wieviel rth meint oder gemessen haben will, soll er doch mal kundtun


    Sie ist auf jeden Fall mathematisch gegeben. Und dies bergauf wie bergab.

    @ Candid


    ich sprach ausschließlich von Kopfhören und nicht von helmintegrierten LS. Sowas hatte ich zu meiner aktiven Mopedzeit mit einer Baehr-CB Funkanlage auch, allerdings nur einen LS.


    Es kann ein Jeder, sofern nicht ausdrücklich verboten und mit Bußgeld, Strafanzeige geahndet, machen, was er will. Nur, da mittlerweile fast immer nach Mitverschulden gefahndet wird, möchte ich nicht von der Polizei im Unfallsfalle mit Knopf-Kopfhörern in den Ohren geborgen werden. Dies wird sicherlich protokolliert und führt dann, zumindest in den Entschädigungsentscheidungen vor Gericht je nach Unfallverlauf zu Problemen.


    Darauf ließe ich es so eindeutig feststellbar, ich mein jetzt den Ausgangspunkt, die Entdeckung der Kopfhöhrer nicht ankommen.


    Das Problem des Mopeddfahrens ist leider im Gegensatz zum Auto mit den heutigen passiven Schutzmaßnahmen, dass Sturzfolgen nicht kalkulierbar sind. Ein Sturz mit 30 km/h kann schlimmer enden, z. B im Rollstuhl, als ein Abflug mit 70 km/h. Im Auto kommt man heute zumindst bis zu diesem Tempo fast unverletzt raus.


    Das soll nun jeder selber mit sich ausmachen.


    Und hierzu:


    Zitat

    Dann dürfte man definitiv auch nicht im Auto Radiohören, da das 100% das Gehör "beeinträchtigt".


    Das Gehör wird in seiner Funktion nicht durch das Hören an sich zu 100 %beeinträchtigt, das ist wohl absoluter Quatsch.
    Oder hörst Du, falls Hörvermögen OK, bei normaler LS kein Telefon mehr.


    Zitat

    In beiden Fällen kann man das maß- und sinnvoll oder unverantwortlich betreiben. Fakt ist, dass die Aufmerksamkeit in beiden Fällen gleichermaßen beeinträchtigt wird.


    Das Hörvermögen ist relativ und Kopfhörer sind nun mal in der Wirkung auf das Warnehmen weiterer Geräusche außerhalb der vom Hörer abgegebenen Musik relativ stark dämpfend, auch dann, wenn der Schalldruck der Musik am Ohr der gleiche ist, wie der von Autolautsprecher kommende.
    Du hörst ja auch nicht Autoradio mit Fingern in den Ohren, weil dann müsste man es lauter drehen. Sorry, ich vergaß, auch das wäre nicht verkehrssicher, weil Hände vom Lenkrad.


    Und jetzt steig ich wirklich aus. Zurück zu Europakarte.

    Thegalls



    Im Gegensatz zum Autoradiohören über die Lautsprecher im Auto ist auch dort das Tragen von Kopfhörern indirekt verboten, weil sie halt in der Regel das Ohr gegen Außengeräusche abschirmen.


    Folgender Passus wird da zugrunde gelegt:
    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers


    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.


    Dies gilt sicher um so mehr noch unter einen Integralhelm.


    @ MBNalbach: Willst mir doch nicht erzählen, dass man die Musik vom PDA nur per einen Kopf im Ohr hört. Mono abspielen vom PDA geht m. W. auch nicht und dann geht doch einiges verloren.


    Im übrigen habe ich ja auch geschrieben, dass man in Mithaftung genommen wird, von einem Verbot war bisher nicht die Rede. Und mein Beispiel aus AMS-TV zeigt ja, dass man auch für nicht verbotenes Schadensersatzleistungen entzogen bekommt, sofern dies bei Nichttun zur Schadensverhütung/minderung hätte beitragen können.


    Und ob da Musik hören unter' m Helm es Wert ist, mögliche Rentenansprüche an den Unfallgegner, Hauptverursacher um 30-50% gekürzt zu bekommen, soll sich jeder, der Moped fährt selber überlegen.


    Weiterhin, auch im Auto kann zu lautes Musikhören, sofern dies bei einem Unfall und deren Auswirkung von Einfluss war und dies irgenwie bewiesen wird, zu Kürzungen führen. wg. o.g. Paragraf
    Weitere Beispiel: Fahrradfahren ohne Helm wird auch schon als Mitverschulden bei schweren Kopfverletzungen ausgelegt, obwohl auch nicht verboten.
    Ebenso übrigens noch Bedienen des Navis während der Fahrt, nicht verboten, aber es gilt als Fahrlässig, wenn unfallbeeinflussend und bewiesen.
    Um hier nicht den Engel zu machen, da streue ich auch Asche auf mein Haupt.
    Und damit steige ich hier aus, weil das Ganze ist für Pocketnavigation nicht ein Zentralthema.

    Ist nicht unbedingt ein Navithema, aber gibt zu Denken, was so alles auf der Straße abgeht.


    Ich will ja nicht mit dem Finger zeigen, aber Musik unterm Helm in Stereo auf beiden Ohren auf' m Moped???.


    Sollte Dich man so, weil selber nicht mehr handlungsfähig, irgenwo rausziehen müssen und die Sherrifs notieren dies im U-Bericht, haste ein dickes Problem wegen "Ver"- oder auch "Mitverschulden". Das heisst ist die Hauptschuld bei Dir, nimmt die Versicherung Dich in Regress, kostet max 5000,--. Ist der Andere hauptschuldig, kommt für Dich wohl immer eine Mithaftung raus und die ist Prozentual zur Vermeidbarkeit.


    Wenn Du also hohen körperlichen Schaden davonträgst, so ich Dir bei Gott nicht gönne, kann dies erheblich teurer kommen als die 5000,- Regress.
    Gäbe mir zu denken.


    Beispiel am Sonntag in Auto Motor Sport.


    3 Frauen auf dem Rücksitz in einem Viersitzer mit 2 Gurten.


    Bermkung dazu: Da die Sitzahl nicht bindend ist, dem ist so!!, können hinten, sofern die Zuladung nicht überschritten wird und der Fahrer nicht behindert auch mal 3 sitzen.


    Unfall, alle hinten nicht angeschnallt, also an den Unfallfolgen ein Mitverschulden.
    Für die Damen auf den Platzen mit Gurt wegen der Anschnallpflicht und den vorhandenen Gurten 50% Kostenabzug,
    Für die Dame in der Mitte, da Mitfahrt ja nicht verboten, aber Anschnallen nicht möglich, nur 30%. Sie kannte ja das Risiko ohne Gurt und nahm dies billigend in Kauf.
    So sieht's bzw. geht' s heute aus.

    @ Spindoctor


    Zitat

    zumal ich dann nicht alle Länder mit herumtragen bzw. -fahren müsste.


    Wo ist Da eigentlich das Problem


    Die SD-Karte ist im Vergleich zu einen Schell-Atlas und einer einzelnen Länderkarte in Papier immer gleich schwer, egal ob mit 500 MB oder 1,9 GB beladen :D :D


    Auch die Kosten von einer 2 GB Karte von ca. 15,-- fallen so schwer nicht mehr aus der Geldbörse.


    Gerade deswegen ist der eindeutige Trend nur noch EU komplett anzubieten ja bei allen Navi-Anbieteren gegeben.


    Und fahr ich mal eine andere Anwendungen mit Daten von einer SD, so wechsle ich diese.


    Wobei, bei mir mit meiem HP habe ich den großen Vorteil, immer noch einen 2. CF Kartenslot zu nutzen und da fahre ich mein MN 6 drauf.

    War jetzt 14 Tage mit MN6, noch Kartenstand IV/2005, im Westen von Frankreich und hatte das Teil öfters im Einsatz.


    Fazit. Am Mitdenken kommt man nicht vorbei und auch von Fehlroutings bleibt man nicht verschont.


    Was passierte:
    In kleinen Dörfern werden schon mal bei kurz sich wiederholenden Richtungsänderungen wie " in 300 m rechts abbiegen und dann sofort links abbiegen" vorhandene Straßen unterschlagen und man biegt zu früh ab.


    In Kreisverkehren, und da bekommt man in F mittlerweile fast 'nen Drehwurm ob der Menge, waren auch öfters die Ansagen anders, als die richtige bildliche Darstellung des Routenverlaufs.


    Übel wird' s gelegentlich und aus dem Tritt kommt man, wenn ein Kreisverkehr unmittelbar in einen weiteren mündet, möglichts noch jeder mit 5 Zufahrten.


    Da ist man vor falschem Abbiegen fast nicht mehr gefeit. Denkbar ist hier aber auch, dass die Signalverarbeitung der tatsächlichen Position und die dazu notwendige Bildfolge auch noch im Kreis herum auch bei relativ langsamer Fahrgeschwindigkeit nicht mehr mitkommt.


    Kurz nach dem man halt mal die falsche Ausfahrt erwischt hat, merkt MN 6 aber den Fehler und bis zum nächsten Kreisverkehr ist es in F meist nicht weit.


    Zu guter letzt: Die Kreisverkehre vermehren sich in F wie die berühmten Champions. Beileibe nicht jeder Kreisverkehr, der auftauchte, war im Kartenmaterial vorhanden, ebenso wie auch hinzugekommen Einmündungen an solchen.


    Habe dann mal auch 3D Ansicht versucht, um zu sehen, ob die Situation der Darstellung gerade in den Kreisen besser wird.
    Meine persönliche Meinung.
    Es wird eher noch unübersichtlicher und bin wieder in 2 D zurück


    Zum Ziel gelangte man jedoch immer.
    Meine bessere "Else" äh Hälfte war aber mit paralleler Michelinkarte hier und da durchaus hilfreich bei den Fernzielangaben. In Ortschaften ist ein Navi, auch wenn's mal schief geht nicht mehr zu schlagen.


    Dabei ist zu bedenken, dass gerade in F, das für mich beste Straßennummerierungssystem in West-Eu besteht.

    Wer hat einen offenen DB SLK R171 (den neueren Typ) nur für 2 D Draufsicht,
    Farbe silber wenn' s geht, sonst Rot oder besser beide zum Erproben
    Im Voraus Danke