Hallo MDRS
Was die Gewährleistung angeht, steht der Mediamarkt eigentlich nur für die verkaufte Geräte-Version 8110 gerade. Da hat er sich auch redlich bemüht und Dir jedes mal ein zum 8310 aufgemotzes Navi als 8110 wieder zuückgegeben. Dieser funktioniert auch so, auch wenn er durch die häufigen Zurückrüstüngen optisch nicht schöner wurde. Somit waren diese Reparaturversuche des Vertragsgegestandes "Navigon 8110" gekauft beim MM am xx.xx.xxxx erfolgreich.
Da ist nicht zu machem mit 3 Versuchen erfolglos, neues Gerät.
Denn jetzt kommt der juristische Pferdefuß: Das Upgrade des 8110 zum 8310 wird Dir ja nur von Navigon angeboten und die sind damit der neue bzw. andere Vertragspartner und muß somit die Funktion gewährleisten.
Ist wie beim Auto, Edeltuner, die nicht im Werksvertrag mit dem Automobilhersteller arbeiten wie z. B. AMG , müssen auch für ihre Änderungen garantieren. Die Händlergewährleistung des Händlers der Dir das Auto verkauft hat, oder gar die Werksgarantie, sind bei jeglichen nicht durch den Originalhersteller oder des verkaufenden Autohauses authorisierten Eingriffen futsch oder ändern sich durch den Gefahrenübergang auf den neuen Vertragspartner.
Da sind Streitigkeiten incl. Gerichtverfahren übrigens keine Seltenheit, weil die Verantwortung für den Garantiefall hin und her geschoben wird, insbesonders an Schnittstellenproblemen.
Im Grunde musst Du jetzt das Teil mit einem entsprechenden Schreiben an Navigon schicken, erst recht wenn Du für das Upgrade auch noch zahlen mußtest. Und da forderst Du Navigon auf, das Gerät entsprechend der Kaufvereinbarung für eine Aufrüstung zum 8310 per Softwareupgrade herzurichten. Gelingt dies nicht, hast Du Anspruch auf Erstattung des Softwarepreises, jedoch nicht auf ein neues Gerät. Dein Teil funktioniert ja als 8110, nur leider nicht als 8310. Da dies ja keine zugesagte Eigenschaft beim Kauf war, besteht da auch kein Anspruch, auch wenn im ein Gerät ein Defekt sein sollte, der es ausgerechnet bei Dir unmöglich macht, alle andern aber durchaus aufrüstbar sind.
Ich bin zwar kein Jurist, aber das ist so die übliche Vorgehensweise