Sorry Doppelposting
Beiträge von PSR
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Hallo FredT, Du nimmst mir meine Antwort vorweg. Keine Sperrung ohne angezeigte und ausgeschilderte Umleitung.
Wenn nun das Navi "blöd" vor der Sperrung steht, folgt man halt ein paar Kilometern der Ausschilderung und irgendwann ist man wieder auf der Strecke. So was ist mir nicht nur in den neuen Bundesländern passiert. Ob des meist doch nur geringen Mehrwegs und der Zeit dieser Umfahrung zu folgen dass Navi einen schnelleren Weg findet, hängt ja immer vom Abfahrts- und Zielort und der Lage, Entfernung der Sperrung dazu ab. Und da bleibe ich bei meiner Erfahrung, es geht auch ohne vorheriges Aussperren.Einzig TT hat noch Navis mit eingebauter SIM-Karte und Jahresgebühr für europaweiten Verkehrsfunk.
Garmin ist ob der Kosten für Roaming, die ja in der Jahresgebühr includiert waren auf das Nülink umgestiegen.
Dein Handy hat dann die Roaminggebühren.
Da ist DAB+ die bessere Zukunft. -
Angekommen, also gebe ich bei Becker, wenn ich euch richtig verstehe vorab, ich betone vorab, mal ein "AK Leverkusen - Ak Köln West" und die so erstellte Route wird als zu ignorierendes Teilstück gespeichert.
Angenommen, ich bin in Remscheid und will nach Kerpen zur Schumacher Kartbahn.
Die dann errechnete Route wird aber problematisch, denn ich kann dann nur über die A3 und die A4 und die Rodenkirchener Brücke oder über die Kölner Stadtbrücken und falls das Navi es kennt, die Langeler Fähre und über den Militäring.
Ich kenne nun Köln doch schon sehr lange, ob da dann was gewonnen ist.Also manche Wünsche sind doch zu konstruiert um, auch wenn es denn hält beim Becker so gehen soll, echten Nutzen zu bringen. Lieber Semisecco, fühle dich bitte nicht auf den Schlips getreten, aber ich fahre seit nun gut 40 Jahren viel Auto und die letzten 6 Jahre beruflich jeden Tag nach noch mehr als zuvor irgendwo in D-Land und F, auch mal Austria, Ch oder Pl mit dem PkW, also nicht LKW.
Ich halte es da mit FredT, Gehirn einschalten und wenn ein Routenvorschlag, jetzt auf Langstrecke, nicht zusagt, mit einem Ort auf der Wunschstrecke als Zwischenziel komme ich wohl schneller zurecht, als mühsam Teilstücke mit Zoomen und Markieren oder aus der Streckenliste finden und auszuklammern.
Gänzlich offen bleibt bei der Diskussion, auch von Denen, die ja diese Funktion als Becker Highlight hervorheben, wie sinnvoll vom Zeitgewinn die Ersatzroute ist. Wenn ich für 20 km Autobahn auszuklammern 30 Landstraße nebenher fahre, kann ich auch bei voller Autobahn und kleineren Staus nichts gewinnen. Wirklich Sinn macht dann nur, ganz andere Autobahnen zu nehmen, so wie schon von mir beschrieben. Und da Du ja wohl auch hier in der Kölner Gegend zuhause bist, solltest Du die Ausweichmöglichkeiten zum Kölner Autobahnring auch ohne Navi kennen.Dann noch die Frage an die Becker Fraktion. Wie oft nutzt ihr das Teilaussperren?
Ich habe es bisher in 9 Jahren Navigon nicht vermisst.
Wenn ich gezielt bestimmte Strecken fahren will, z. B. mit dem Cabrio, mache ich das eh mit einer Routenplanung vorab. -
Hallo semisecco,
Was Du dir da wohl vorstellst, dass du z. B. das Teilstück der A1 von Leverkusen bis Köln West irgendwie einspeicherst, so dass es bei einer Routenberechnung nicht berücksichtigt wird, sorry dies kann keins der kommerziellen Navis für den Privatbereich. Den "weil ich es so will" kannst Du begraben.
Selbst die Sperrung der Leverkusener Autobahnbrücke für LKWs haben Navis nicht "einarbeiten" können. Das geht nur über Attribute in den Kartendaten. -
Sorry Sascha,
die Logik
Zitatvom TS auf unbekannten Strecken eine Streckensperrung gefordert werden.
erschließt sich mir nicht. Wenn ich eine Teilstreckensperrung, und das war hier auch Gegenstand der Frage, nicht der vollständige Ausschluß von AB, haben will, habe ich doch einen Grund, der zumindest die Kenntnis diese Abschnitts irgendwie vorrausetzt. So ganz ohne Kenntnis und oder Kartenstudium vorab, ob auf Google Maps oder Papier zur Abgrenzung diese Bereiches, geht so was auch nicht.
Und dann sind wir entweder bei der schon erwähnten gezielten Routenplanung mit Zwischenzielen an dem zu sperrenden Bereich vorbei oder beim wissentlichen Überfahren von Abbiegepunkten um die dann folgende Neuberechnung zu beachten oder solange zu ignorieren bis es wieder passt.
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Hallo semisecco,
ich werde mal ein bischen zynisch und frage mal: Wie wärst Du ohne Navi von Stuttgart nach Köln gekommen?
Heutige Navis, z. B. von Garmin zeigen in Stuttgart, wenn Du Köln (linkrheinischer Ortsteil oder Straße) als Ziel eingibst sicher bis zu 3 Vorschläge.
1: A8 nach Karlsruhe, A5 bis Walldorf, dann A6 und A 61 nach Köln
2. vielleicht: A81 Heilbronn, dann A6, und A61
3: Eher unwahrscheinlich, weil man das Ziel Köln linksrheinisch eingegeben hat, ab Walldorf die A5 weiter nach Frankfurt und dann die A3 um in Köln rechtsrheinisch über den Rhein zu fahren.
Mehr Auswahl bietet sich sinnvollerweise nicht. Sorry aber dafür kenne ich die Strecken selber zu gut. So etwa mindestens einmal im Monat muss ich von Köln in den Stuttgarter Raum und zurück.
Ich erwarte auch von Dir, dass, wenn Du weißt, dass Du die 61 nicht fahren willst, die einzige sinvolle Alternativen dazu, die A5 oder A67 und A3 ja kennst. Ich glaube nun mal nicht, dass Du linksrheinisch über Land neben der A61 fahren willst. Also brauche ich am Kreuz Walldorf nur statt der Aufforderung auf die A 6 zu wechseln, (angenommen von Karlsruhe kommend) gerade aus nach Frankfurt weiterfahren oder doch A6 und dann A67 bis Darmstadt. Spätestens 10 Sekunden nach Walldorf oder hinterm Viernheimer Dreieck auf der 67 hat das Navi deinen Wunsch kapiert und schickt dich jetzt nach Frankfurt.
Ich selbst bin in den letzten Jahren immer die A81 und A6 gefahren, weil die 8 häufig dicht war oder just wird. Da ich in Köln rechtheinisch wohne und die A61 damit ausscheidet, wurde ich am AK Waldorf fast regelmäßig auf die A5 nach Heidelberg gelotst, obwohl das Weiterfahren auf der A6 und dann die A67 bis Darmstädter Kreuz und dann bis zum Mönchhofsdreieck der geringfügig längere, dafür aber doch der schnellere, stauärmere Weg auf die A3 ist. Nur wenn das Navi via TMC eine Staumeldung auf der A5 kannte, gab es auch die Aufforderung der A6 weiter zu folgen.
Will sagen, das Navi ist ein Hilfsmittel, sehr gut nah am unbekannten Ziel und bei Stadt- und Ortsdurchquerungen. Über lange Strecken sind ein bischen Grundkenntnisse der vielfätigen Ausweichmöglichkeiten gerade auf deutschen Autobahnen im eigenen Kopf klar von Vorteil und schneller am Navi während der Fahrt zu korrigieren, als mühsam vorher eine bestimmte Teilstrecke darin auszuklammern (die im krassesten Fall einer Sperrung auf der Wunschstrecke dann auch nicht als Option zur Verfügung steht)
Nachtrag: Da seit Januar auf der A6 bei Heilbronn an der Neckarbrücke nur noch 2 Spuren zur Verfügung stehen, und LKWs auf 60 eingebremst sind, sind Dauerstaus von Sinsheim und umkehrt von Ludwigsburg auf der A81 oder Schwäbisch Hall auf der A6 bis zu dieser Brücke nahe dem Kreuz Weinsberg unausweichlich.
Kein Navi plant das Weiterfahren auf der A3 bis Würzburg und dann die A81 ein, weil der Umweg ist schon eher heftig, so etwa 65 km. Bei dem Staurisiko nun aber auf der 6 sicher oft der bessere Weg. Nur wissen tut man das in Frankfurt, wo man sich entscheind muss, zu oft nicht.
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ein Beispiel wo nichts geht, obwohl Garmin drin ist, sind Kenwood Naviceiver.
LMT gibt es nicht und auch Routenplanung mit Export aus Basecamp auf die SD funktioniert nicht. Schade eigentlich. Bin ja noch ncht der Garmin-Fan, immer noch Navigon User, ab so eine Funktion könnte den Wechsel schmackhafter machen.
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dem kann ich mich nur anschließen
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Hallo Scour, die 72/92 Serie war die letzte PNA Baureihe von Navigon, das Betriebssystem war dann dabei MN8.
Der Unterschied zu MN7 ist aber nicht so gewaltig. Das Coverflow kam hinzu. Das Kartenmaterial ist aber gleich und auf beiden Softwareversionen zu verwenden. Bei/zu MN6 wurde zum Jahresende 2013 letztmalig Karten angeboten.
Karten Qx/2014 gibts es dafür keine mehr. -
Zu Letzterem gebe ich Dir voll und ganz recht. Hatte gerade für eine Woche das Garmin 3597 zum Testen und zum "alten" Navigon reicht es immer noch nicht. Mein Urteil dazu findest Du in der Navithek.
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Hallo Totti,
was Du da bemängelst ist nicht neu, das gab es schon immer bei den Navis und wird auch in Zukunft vorerst noch so sein.
Änderungen macht nicht Navigon, sondern der Kartendatenerzeuger Navteq bzw. auch der Wettbewerber Teleatlas.
Änderungen werden von Denen nach Wichtigkeit eingepflegt und mache Änderungen dauern da schon mal 2 Jahre oder komme vielleicht nie. Es gab hier schon Beschwerden über Änderungen, die waren nach 6 Jahren noch nicht eingepflegt. Dazu kommt dann noch der Anpassungsaufwand z. B. von Garmin für die Garmin Software der Nüvi oder der älteren Navigons. Das kann dann je nach Überschneidungen der Releasedaten noch mal 2 Quartale ausmachen.
Was Du dann auf Navigon nicht findest, wirst Du auch auf den Garmins nicht sehen.
Was dann Navigon PNAs angeht, ich denke mal, jetzt werden noch mal Updates für 2 Jahre angeboten, dazu noch mit Nachlass, dies aber irgendwann eingestellt, vermutlich mal in diesem Jahr und nach 2016 gibt es dann keine Karten mehr für die Garmin MN8 PNAs, leider.
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Hallo Vvardenfell
Da kannst Du es drehen oder wenden wie Du es möchstest. Es kommt auf's Selbe raus. Google will (wie jeder von uns) Geld verdienen. Entweder über die Gebühren die Werbende zahlen, oder durch Gebühren von Denen, die nicht beworben werden wollen oder können, hier wegen der fehlenden Browserfunktion.
Vergleiche den Streit mit der GEMA um die "Vorführungsgebühren".
Es ist doch ein Irrglaube, dass das alles was man billig oder umsonst bekommt auch billig oder umsonst ist. Irgend einer zahlt dafür immer, nur man selber im Moment vielleicht nicht direkt.
Da wären z. b. die Näherinnen in Bangladesh, die sind weit weg, genauso wie der nicht fliegende Steuerzahler hier in der in unserem Land, der Flughäfen stützen muss (Frankfurt Haan ist eigentlich pleite), weil Ryan Air die kostendeckenden Landegebühren nicht zahlt, um denen, die damit fliegen einen "billigeren" Flugpreis anzubieten.
So gesehen sind wir alle irgend wie Höhnes und wollen sparen. Mal ist es halt straffrei, mal nicht, aber durchaus zu hinterfragen.
PS: Ich fliege nicht mit Ryan Air und werde es auch nicht tun. Zugegeben; hier und da tappe ich allerdings auch genau so hinein, kaufe auch bei A..... Die Welt ist halt nicht gerecht.
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Hallo Black magic, etwas ausführlicher und zu den (auch nicht vollständigen und verbindlichen) Gepflogenheiten einer PKW Volkasko habe ich das ja beschrieben.
In erster Linie ist ja das Radio als automatisch mitversichertes Zubehör, hier mit Mehrwertaufschlag, zu den Versicherungs-und Leistungsbedingen des Autos versichert.
Im Gegensatz zu den hier oft diskutierten mobilen Navis. Da greift keine PKW-Versicherung weder die TK, noch die VK.Er hat nach dem Geäußerten keine separate "Radioversicherung" ab Händler, wie sie z. B. für Handys verkauft werden als "Rundum sorglos Paket" für alle Fälle, wo auch schon mal eigene Schusseligkeit, wie "hingefallen" oder "Kaffee drüber" versichert ist.
So gesehen ist ja der Schadensfall am Radio im Betrieb des versicherten Autos schon von der Versicherung berechtigt zu hinterfragen.
So weit ich weiß, zahlt die Versicherung auch den Blechschaden, falls mir das Auto bei einem notwendigen Radwechsel vom Wagenheber fällt. Welche Schusseligkeit dann am eingebauten Radio sich vorzustellen ist, da komm ich jetzt nicht drauf, außer vielleicht 2 CDs ins Laufwerk schieben. Und ob dies dann für die VK Auto mit Radio ein Versicherungsfall ist, ich weiß es nicht. Ein- und Ausbau, selber durchgeführt und da geht was kaputt, zählt m. w. nicht zum Betrieb, weil dies als "Facharbeit durch geschultes Personal durchzuführen" betrachtet wird.
Wie dem auch sei:
Aus dem möglichen Schaden einen Versicherungsschadensfall zu machen, der dann mit der fälligen Selbstbeteiligung (ich denke mal, gegeben) und Rückstufung in Summe wahrscheinlich eh die tatsächlichen Reparaturkosten oder Nettoneuwert überschreitet, so das der ganze Aufwand sich nicht lohnt, wundert mich eh.
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Hallo Neuhaus
zunächst willkommen hier im Forum.
Zur Vollkaskoversicherung bei PKWs (VK) im Allgemeinen.
Der Sinn der VK ist das Erstatten von Schäden am PKW durch Eigenverschulden z. B. Auffahrunfall als verschuldender Auffahrer. Auch versichert sind einige Schäden anderer Gewalten von außen, wie Vandalismus oder Hochwasser, welche die Teilkasko (TK) nicht erstattet. Die TK erstattet Diebstahl, Sturm und Wildunfälle.
Autoradios sind bis zum Wert von 1000,-- € in der VK und TK mitversichert, jeweils unter Berücksichtigung der Eigenbeteiligung (SB). Da VK ohne Eigenbeteiligung sehr teuer ist, hat man dort meist einen Eigenanteil von 750,-- bis 1000,--€ eingeschlossen und für den inkludierten TK-Fall keine SB.
Für teurere Radios die die 1000,-- € überschreiten werden Aufschläge verlangt, so weit so gut und auch bei Dir geschehen..
Dann muss man aber auch der Versicherung nachweisen, meist schon zum Abschluss, weil sich damit der Aufschlag bestimmt, um welches Radio es sich handelt.
Also z. B. ein Werksmodell Mercedes Command nach KFZ Rechnung.
Bei einem Gebrauchtwagen den Nachweis durch Nennung des Modells im Kaufvertrag, egal ob Werks- oder Nachrüstradio.
Bei einem selbstbeschafften Radio die eigene Rechnung.(Du schreibst übrigens, das Radio wurde in Augenschein genommen, also doch Wert und Alter festgehalten!)
Jetzt schreibst Du weiter, das Radio ist durch Selbstverschulden kaputt gegangen. Wenn dies nicht im unmittelbaren Betrieb mit dem Auto verbunden ist, also mit dem fahrenden Auto ein Unfall mit Schaden auch am Radio, ist dies nach den Versicherungsbedingen für die VK des Autos eigentlich kein Versicherungsfall, wenn nicht ausdrücklich Weiteres eingeschlossen wird. Beim stehenden Auto wäre im Standard eingeschlossen ein Einbruchsversuch ohne Erfolg, also Radio beschädigt, aber noch vorhanden oder die höheren Gewalten von außen, wie oben beschrieben.
Ist das Radio nun durch sonst wie geartetes Verschulden kaputt gegangen und nachweislich jünger als 2 Jahre, kann die Versicherung zunächst auf Abwicklung über die Gewährleistung und Garantie pochen. Vielleicht liegt es ja doch nicht an Dir. Dazu brauchst Du nur die Zulassung des Autos, falls Werksradio bzw. die Rechnung des Nachrüstrautoradios. Zuständig für die Abwicklung ist der Händler der das Radio verkauft hat, auch ohne Vorlage der Garantiekarte. Wichtig ist der Kaufnachweis. Das Fehlen von Garantiekarten wurde m. W. schon mehrfach von Gerichten als Ablehnungsgrund zur Garantieabwicklung abgelehnt, es reicht der Kaufnachweis.
Hast Du nun ein Gebrauchtauto mit Gebrauchtradio und gar nichts an Papieren für die Garantieabwicklung, kannst Du nur noch das Radio bei jedem anerkannten versierten Reparaturbetrieb oder auch im Saturn/Media abgeben, zwecks Reparatur oder Kostenvoranschlag.
Die Versicherng verlangt für die Erstattung immer einen Nachweis der Schadenshöhe und Schadensbeschreibung, entweder per KV oder Reparaturrechnung. Vergleiche Blitzschäden an Computern, da wurde oft getrickst um beim Basteln "verbrannte" PCs ersetzt zu bekommen.
Auch wegen des Erstattungsbetrages für den ggf. anerkannten VK-Fall über der fälligen Selbstbeteiligung, die Du wohl auch hast, ist der Schadensnachweis zwingend.Stellt sich dann heraus, das Dir das Radio hingefallen ist oder durch unsachgemäßen Anschluß "verbrannt" oder du hast Kaffee reingeschüttet, was auch immer, kannst Du je nack VK Vertrag nur noch auf Kulanz der Versicherung hoffen, ob dies ein an zu erkennendes Selbstverschulden ist.
Da einen Versicherungswechsel anzukündigen hilft überhaupt nicht, denn alle Versicherungen verfahren so.Und kümmern must Du dich auch selber um die Abwicklung, da es kein Unfall ist, wo die Versicherungen gerne "mit wir kümmern uns um alles" werben. Und wenn, es würde Dir ja auch als Schadensabwicklungskosten angerechnet.
Bei einem Unfallschaden von 4000, -- € ist es Dir zunächst egal wenn Du 1000,-- Eigenanteil hast und die Versicherung zu den 4000,--€ bzw. verbleibenden 3000,--€ auch noch das Abschleppen mit vielleicht 400,-- übernimmt. Am Ende zahlst Du es mit Prämie(enaufschlag)Es ist ein VK Fall und kein Haftpflichtfall, wo die Versicherung des schuldigen Unfallgegners zahlt
Noch was habe ich anzumerken, jedes anerkanntes Selbstverschulden, wo die VK zahlt und nicht die TK, da gibt es kein Malussystem, führt auch bei der kleinsten Erstattungssumme über den Selbstbehalt zur Rückstufung um 3-5 Versicherungsklassen. Es war ja Deine Dummheit. Ein Haftplichtfall muss nicht zwingend gleichzeitig gegeben sein, wo dann auch noch zurückgestuft wird. Rückstufungen gibt es getrennt für jede Versicherung, also der VK und der Haftpflicht immer wenn diese jeweils leisten muss.
Wenn Du nun 1000,-- Eigenanteil hast, und die Rückstufung dich über mehrere (bis 7) Jahre auch durchaus einige hundert € Prämie kostet, eh Du wieder auf dem jetzigen Rabattsatz bist, kannst Du Dir auch ein neues Radio kaufen.Vorher also bitte mal alles abklären, wo Du im Falle einer Erstattung durch die Versicherung wirklich landest bezüglich Deiner SB und einer möglichen Umstufung, bevor Du dich weiter aufregst.
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Hallo Ecci,
der Markt an Nchrüstradios ist mittlerweile sehr stark geschrumpft, im 1-DIN Breich gibt es nur noch wenige Navis, und dann mit ausfahrenden Monitor.
Im 2-DIN Sektor ist der Standard Kenwood, Pioneer oder Sony und JVC, dann noch Blaupunkt mit einem Modell (made in China), teurer wirds mit Alpine, im LowCost Bereich tummelt sich seit kurzem Pearl.
Bei denen kann man alles nachlesen oder besser noch tw. die Bedienungsanleitungen runterladen und dort was über die Ordnerstrukturen zu angeschlossen USB Sticks oder, falls vorhanden, einsetzbaren SD Karten erfahren. Diese sind unterschiedlich in Struktur und maximaler speicherbaren Ordner und Dateien(Songs). Am Besten lassen sich bei allen Modellen iPods oder iPhones anschließen. Dann wird immer die Struktur des iP... Verzeichnisses incl. meist der selbst erstellten Playlisten übernommen.
Über eins must Du dir aber im Klaren sein, für 300,-- gibt es da selten was, eher so ab 600,--. Allenfalls die neuen Pearl Modelle können da vielleicht anfangen.