Beiträge von PSR

    Wie teilweise schlampig Garmin seine Geräte und Sprachdateien programmiert habe ich nun bei meiner 3-wöchigen USA/Kanada-Reise mit dem dazu angeschafften Nüvi 66 festgestellt.


    Vorab: Die 6 Zoll Grafik ist toll, ebenso der relativ groß abgebildete rechte Teil mit wählbaren Reiseinformationen ohne das die Kartendarstellung leidet.
    Meine Routen wurden alle mit Basecamp vorgeplant und auf das Navi übertragen.


    Nun zum weniger Schönen.
    Sprachansagen amerikanischer Straßen in Deutsch.
    Das, was da manchmal ausgesprochen wurde, läßt auch einem der überhaupt nicht die englische bzw. amerikanisch-englische Sprache kennt die Fußnägel hochklappen.
    Bei Straßen, die halt in USA auf Highway enden, abgekürzt in der Anzeige mit "Hwy" also z. B. Washington Hwy wurde dies auch von der Steffi so angesagt mit -Fahren Sie in 300 m auf die ! (Grammatik) Washington HaWeYpsilon-.
    Sogenannte Drives, dann abgekürzt dargestellt z. B. mit Kennedy Dr. ,wurden zu -Fahren Sie ... auf die Kennedy Doktor-.
    Namen für bzw von Straßen, dessen Aussprache jedes deutsche Kind richtig kennt und ohne Englischkenntnisse beherrscht sind bzw. werden "eingedeutscht" angesagt. Das ist bzw. war in der Sache bzw. Ausführung oft belustigend für mich und meiner Frau, wenn es eigentlich nicht so traurig bzw. armselig wäre.


    Nun zur Routenplanung bzw. das Auswählen und Abfahren der Route.
    Einige Routen, welche ich aus dem Speicher am Startort der jeweiligen Route auswählte, zeigten nach der Berechnung und dem Drücken des Button "Los" Luftlinien der Route, bei mir im orangenen Navigon-Design. Da man eh in der Weite des Landes nicht viele Straßen hat und die grundsätzliche Richtung ja bekannt war, fuhr ich erst einmal los.
    Bei einigen Route fuhr man dann mit der eigenen Positionsanzeige, das Garmin-Auto, auf der Straße, während die Luftlinie rechts oder links daneben verlief. Abbiegepunkte wurden genannt, man konnte diese aber nicht über den Routenverlauf auf der Karte überprüfen.
    Bei einigen Routen erledigte sich das Problem nach einigen Kilometern von allein und plötzlich war der orange Routenverlauf auf der richtigen Straße, bei einer Route passierte jedoch über gut 100 km nichts. Weglöschen von schon überfahrenen Routenzwischenzielen und Neuberechnen half nicht. Erst das Eingeben des Endziels als alleinigen Zielpunkt und die Neuberechnung von der aktuellen Position brachte das Navi wieder auf die Straße.
    Blöde war hier, dass ich vorher durch einige kompliziert geführte Umleitungen musste, die das Navi nicht neu berechnen konnte, weil es der "Luftlinie" folgte. Bei 10 gespeicherten Routen trat das Phänomen bei 3 Routen auf. Eine Erklärung habe ich dafür nicht.
    Was übrigen in USA/Kanada auch nicht funktionierte, obwohl in der Werbung gezeigt, letztendlich aber nicht entscheident oder kritisch war, ist die Splitscreenanzeige. Das Kartenmaterial ist aber original Garmin USA/Kanada mit Aktualisierung vor der Abreise.


    Was ich natürlich nicht probiert habe, ist die englische Spracheinstellung. Ob sich da die Ansagen besser angehört hätten? Es ist mal anzunehmen. Ob das Routing dann ohne diesen Luftlinienfehler gewesen wäre, keine Ahnung.
    Fazit: Im Großen und Ganzen war das Navi gut zu gebrauchen, erst recht in den Ballungsräumen mit der typischen amerikanischen Beschilderung ohne Ortsangabe von Fernzielen. Die belustigenden Ansagen kann man ertragen. Das tw. aufgetretenen Luftlinierouten ist jedoch störend und schlecht, wenn man mit Zwischenzielen eine bestimmte und nicht die vom Navi nur mit Endziel berechnete Route fahren will und nicht weiß, wie man dies korrigieren kann.

    Hallo Omi,


    für das Geld eines Navis mit mp3-Player bekommst Du locker fast 2 sog. 1-DIN Radios mit Vollausstattung, heißt USB, oft sogar SD-Steckplatz und Freispecheinrichtung. Auf CD-Laufwerk kann man mittlerweile verzichten. Preisrahmen solcher Radios ist um 150,-- € und weniger. Ich würde das Radio tauschen. Dazu kommt, dass der Klang Deiner Musik über USB vom Stick oder der SD um ein Vielfaches besser klingt, als über den FM Transmitter. Überdenke mal diese Option.
    Dein Navi, welches Du nur an 3 Tagen im Jahr brauchst, kann dann weiter schlummern und ist dafür sicher immer noch gut.

    Nur mal so am Rande,
    es gab eine Weile Navis PNA mit mp3-Player, nur ehrlich gesagt, den Sinn habe ich nicht verstanden.
    Die Wiedergabe muss(te) ja irgendwie an das Autoradio bzw. heute Entertainmentsystem gekoppelt werden. Es wird sich kaum einer die Musik aus dem Navi(Lautsprecher) angehört haben.
    Nur, die Kopplung war nur entweder per USB-Kabel , AUX-Kabel oder per BT-ADP2 möglich. Da aber alle modernen Autoradios für mp3 mindestens die Aux- Klinkenbuchse hatten bzw noch haben, danach den USB Anschluss und vielleicht dann noch Bluetoothstreaming zum BT-Freisprecher war doch mindestens ein weiteres Kabel zum Radio zu legen. Toll. BT-Streaming können die wenigsten Radios.


    Also, um es kurz zu fassen: Bei mir kommt die Musik auf einen USB Stick oder auf einen iPod und wird per USB Anschluss ans Radio übertragen. Das erfolgt versteckt und das Navi wird nur zum Navigieren benutzt.


    Einzig sinnvolle Feature war für mich die Freisprecheinrichtung, als die noch nicht in meinem Autoradio vorhanden war. Nachteil auch hier: das Navi musste immer aufs A-Brett nur wegen der FS-Bereitschaft.

    Lieber netsnake, toller Einstand, direkt ohne Vorstellung so rum zu poltern, ich zitiere dich

    Zitat

    ..das mit einem Navigon bestückt ist, kommt mir das große Kotzen


    es gibt hunderte User, die sind, wie ich auch, mit dem Navigon Design und ins besonders der hohen Genauigkeit der Grafik hoch zufrieden. Andere Designs von Navis bringen in der Farbgebung so manchen Blindenhund ans Jaulen, so grottig sind die in der Farbwahl. Ich fahre Navigon seit 2005 und habe nie was geändert und selbst das Garmin, was ich jetzt in USA nutze, stelle ich auf Navigon Design um. Mir gefällt's halt besser.


    Gruß aus Montreal

    Hallo
    Ich bin zwar iPhone User aber ich denke ein paar Fragen hast Du offen gelassen.


    Wo willst Du das Smartphone zum Navigieren einsetzen.
    Im Auto? Dann gilt wenig Spiegelung (gibt es kaum) und das Display so groß wie möglich (da ist die Auswahl größer)
    Android ist zunächst mal Android, die Smartphonehersteller legen nur ihr eigenes Menue drauf.
    Für die Navigotions-App ist das egal.
    Willst Du die beste App dann ist die nicht.die billigste, im Gegenteil: Dann aber ohne wenn und aber nimm Navigon.
    Zu anderen Apps kann ich nichts sagen bzw. schreiben. Einige arbeiten nicht Offline, andere haben andere Nach - oder auch mal Vorteile.
    Da musst Du schon selber tiefer einsteigen.

    Hallo Nedla,


    Es gibt m. W. kein besseres und schöneres Layout, vor allem mit der POI Anzeige mit Markensymbol als bei Navigon, und dort leider nur noch bei der App-Version. Alle anderen Nevis nutzen nur Standardsymbole, wie Tanksäule, Messer&Gabel. Das Garmin auf Navigon Layout nimmt das Farbschema von Navigon und ist etwas reduzierter.
    Ich fahre aktuell in den USA mit dem 6 Zoll Nüvi66 und mit der Displaygröße ist es akzeptabel. Schön wäre, wenn Garmin konsequent Marken POIs Symbole hätte, so dass ich direkt ohne erst drauf zu tippen sehe ob Messer@Gabel ein Subway, McD, BK oder sonst was ist.


    Ansonsten, ab 6 Zoll würde ich wieder ein Garmin nehmen.
    Die 5 Zöller, ich habe noch ein 2595 sind mir zu klein bei der grobpixeligen Anzeige. Da sind die Navigons klar besser.


    Schau die mal das 66 er Nüvi an und Du wirst verstehen, warum. Dagegen sind die 7 Zöller wiederum zu groß. Das braucht man im WoMo oder LKW.

    Hey Manfred, im Gegenthread fuhrst Du noch Gespann, jetzt bist Du bei WOMOs.


    Gespanne aus PKW/SUV mit Wohnwagen und Anhängern mit maximal zulässiger Anhängelast zum PKW/SUV, je nach Fahrzeug bis max. 3,5 To sind weder WOMOs noch LKWs nach der Beschilderung 253, wo es heißt "ausgenommen Personenkraftwagen..."


    Auszug Wicki:
    Pkw[Bearbeiten]


    Die zulässigen Anhängelasten von PKWs variieren je nach Modell und Bauart sowie Anhängerkupplung zwischen 500 kg und 2000 kg, in den meisten Fällen liegen sie bei 1200 kg bis 1500 kg. Bei schweren Pkw mit getrenntem Fahrgestell (z. B. Leiterrahmen) liegen die möglichen Anhängelasten in der Regel höher als bei Fahrzeugen mit selbsttragender Karosserie.


    Geländewagen[Bearbeiten]


    Kleinere Geländewagen haben meist Anhängelasten bis in den Bereich von 2600 kg. Die großen Geländewagen dürfen in der Regel bis zu 3500 kg (einige Modelle in Deutschland mit zusätzlicher Druckluftbremsanlage bis zu 4500 kg) ziehen. Ganz ähnliche Werte gelten für die in den meisten Fällen technisch ähnlichen Pickups. Auch bei diesen Fahrzeugen, die über einen separaten Rahmen verfügen, sind die Anhängelasten größer. In der Schweiz dürfen schwere Pickups (z.B. Dodge RAM) mit Druckluftbremse bis 10t ziehen. Selbstverständlich unterliegt der Anhänger der LSVA


    und noch was:
    die EG Richtlinie zur Festlegung der Kraftfahrzeugtypen bzw. EG‑Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge beschreibt Wohnmobile so:
    5.1. „Wohnmobil“: ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst: — Tisch und Sitzgelegenheiten, — Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können, — Kochgelegenheit und — Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.


    Fahrzeuge der Klasse M sind PKWs beschrieben als:
    Klasse M: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern.
    Klasse M 1 : Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
    Klasse M 2 : Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.


    Geländewagen bekommen unter bestimmten Vorrausetzungen zur Geländegängigkeit ein G hinzu


    LKWs sind Fahrzeuge der Klasse N beschrieben als:
    Klasse N: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern


    Weiteres hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2007L0046:20110224:DE:PDF


    Und nun, meinst Du Navigon könnte Dir da eine klare Antwort geben.


    Für mich sind Wohnmobile, wo im Fahrzeugschein Wohnmobile drin steht PKWs, so dass die Ausnahmen zu den Schilder 253 und Andere wo es heißt "ausgenommen Personenkraftwagen..." für diese WOMOs auch gelten müssten.
    Ob man da aber Recht bekommt, kommt dann immer im Falle einer Knolle auf den Richter an.


    So ist das alles schwammig.

    Hallo Manfred, stelle gerade fest, dass Duj schon ein Navigon 70 Premium Caravan & Truck (Europa) hast.
    War immer noch der Annahme, Du bist auf der Suche.


    Jetzt aber zu Deiner Frage:

    Zitat

    Auch wenn ich das Gewicht des WoMos auf 4,o t zurücknehme wird dieses durch die für LKWs gesperrte Strecke geleitet. Der LKW mit den gleichen Daten weicht der Strecke aus. Warum ?(


    Das kann Dir nur Navigon beantworten.


    Es ist aber auch so, dass wenn ein LKW mit 4 to abgebildet wird, das Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
    nach den Zulassungsbeschreibungen ein WOMO weder ein PKW noch ein LKW ist, sondern ein Sonder-KFZ Wohnmobil.
    Vielleicht gilt dann das Verbot nicht für WOMOs, ein schwerer Bus über den Tonnagewert dürfte auch die Sperrung passieren. So etwas haben wir aktuell in Köln auf diversen Rheinbrücken.
    Für Verwirrung sorgt da noch die WEB Seite: https://www.polizei.rlp.de/internet/nav/b35/b35709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=788608f1-96ea-4101-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm#8



    Dort steht zu WOMOs unter Hauptthema Tempolimit
    Folgende Verkehrszeichen gelten nun erst für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht)
    Lkw-Durchfahrtsverbot (Zeichen 253)
    Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273)
    Lkw-Überholverbot (Zeichen 277)


    jedoch auch!!
    Des weiteren muss folgendes für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG (zulässiges Gesamtgewicht) beachtet werden.
    •Auf Landstraßen ist für Wohnmobile über 3,5 t zGG bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 7,5 t nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt.“
    •Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist für Wohnmobile über 3,5 t zGG bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t (die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind) eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zulässig.


    Grund für die Änderung ist, dass


    seit dem 01.04.2005 die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (welche im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind) auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen von bislang 80 km/h auf 100 km/h angehoben wurde.


    Das Bundesverkehrsministerium hat einem so genannten Großversuch (vorerst bis zum 31. Dezember 2009) zugestimmt. (siehe § 1 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO)


    Sind denn nun damit, wie für Busse Durchfahrt- und Überholverbote auch aufgehoben, sofern nicht durch entsprechende Zeichen gezeigt?
    Was unterscheidet da noch ein Wohnmobil in Masse und Maße (doch wohl weniger) und erlaubter Höchstgeschwindigkeit von einem Bus. Dem ist er auf jeden Fall näher als einem Tanksilo-LKW mit 30 tonnen.

    Steht in Deinem Beispiel dort jedoch das Zeichen einer Tonnage ohne abgebildeten LKW, das Zeichen Zeichen 262 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Masse, gilt die Sperrung für alle Fahrzeuge über diesem tatsächlichen aktuellen Gewicht.

    Hallo Manfred


    Zitat

    Ich kenne in meiner Gegend eine Straße die für LKWs gesperrt ist durch die ich aber mit der WoMo-Einstellung (40t Gewicht angenommen) des NAVIs durchgeleitet werde.


    Vielleicht weiß das Navi, dass ein WOMO mit angegebenen 40To zul. Gesamtgewicht nicht plausibel ist.


    Es bleibt doch müssig, die meisten Sperrungen mit Gewichtsangaben und vor allem Längen tangieren die üblichen Gewichte und Längen von PKW/SUV mit Wohnwagen nicht und wenn die Beschilderung darüber liegt, wird das Navi dir auch keine Sperrung anzeigen.
    Weiterhin, und das ist sehr wichtig. Die Beschilderungen werden sehr oft ergänzt oder geändert und die tw. schon vor 3 bis 4 Jahren fest programierten Werte ändern sich in den Navis auf Jahre nicht und sind veraltet. Ob da die Trucker Navis besser gepflegt werden, ich habe da so meine Zweifel.
    Du kanst natürlich gerne ein Becker Truck Navi oder Garmin Dezl kaufen, aber es bleibt für Dich zuviel des Guten, weil Dein Gespann nicht in das Raster der häufigsten Sperrschilder und deren Tonnenangaben und vor allem Längen dazu passt. Allenfalls Breiten und sehr sehr selten Höhen könnten schon mal kritisch werden. Aber solche Durchfahrten tatsächlich unter 2,5 m sind nur in (oft südlichen) Berg und Landdörfern vorhanden, wo man schon von weitem erkennt, da fahr ich nicht rein.
    Ansonsten, wenn da 2,3 m dran steht muss man in der letzten Not auch mit 2,5 m zumindest vorwärts noch durchkommen. Etwas Reserve ist immer. Ob man dahinter mit dem Gespann dann noch wenden kann oder parken ist eine ganz andere Frage.
    War im letzen Jahr am Gardasee in einer FEWO an einem Berdorf, da konnte ich selbst mit dem SLK nicht durchfahren. Nur bis zum "Dorftor" und der FEWO davor ging es. Danach wurde es sehr heikel, aber vor allem wegen der geringen Bodenfreiheit oder fehlenden Wendemöglichkeit für diese Auto. Kurze alte Fiat Pandas und Ähnliches fand man in einigen Gassen doch geparkt.

    Hallo Manfred,


    auch wenn Du die Frage nun etwas anders stellst, die Dir schon beschriebene Situation zur speziellen Trucker-Navis und deren geringe Eignung für Wohnwagengespanne ändert sich nicht. Speziell das von Dir benannte Festfahren in franz. Kleinstädten deckst Du damit nicht ab. Deine Länge des Gespanns passt bei LKWs nicht zur Gewichtsklasse. Da sind dann doch meist mehr als 5 to Gesamtgewicht einzugeben.
    Und Sperrungen wegen Gewicht sind nun mal wesentlich häufiger als wegen Längen.
    Oder hast Du schon öfters bewusst an Orteinfahrten zu Stadtzentren Sperrschilder mit Längeneinschränkungen für die Einfahrt gesehen. ICH nicht. Eher schon mal Schilder für Einschränkung in der Breite, weil früher nur der schon beschrieben Esel mit Kornsack durch das Stadttor passen musste. Wesentlich öfters sieht man Sperrungen für das zulässige Gesamtgewicht. Und dann hier selten unter 4 to, weil die ganzen Kleinlaster vom Transit bis Sprinter und noch ein bisschen größer für diese Stadtzentren als Zulieferfahrzeuge allerdings meist "OHNE" Anhänger genutzt werden und dort einfahren dürfen bzw. müssen.
    Die einzige Stadt, welche ich in Europa kenne, wo auch solche Kleinlaster als Zubringer nicht hinfahren ist Venedig :D . Verbotsschilder dazu gibt es an den Zubringerstraßen aber für alle Autos, die nicht per Ausnahmegenehmigen die wenigen mit dem Festland verbunden Straßen zu Sammelplätzen und Umladenstützpunkte anfahren dürfen.


    Gehe mal davon aus, dass für die Trucker-Navis keine Versuchsfahrten mit Trucks gemacht werden, sondern von HERE und TOM TOM nur die Beschilderung, gemeldet von den Straßenbauämtern an die Katasterämter für die Kartenerstellung und verifiziert durch Abfahren mit PKWs von HERE und TT als Attribut hinzugenommen wird, welche dann für LKWs und WOMOs und Gespanne gelten (können) und von den Trucker Navis in die Route verplant werden kann..
    Diese sind sehr häufig
    Zeichen 262 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Masse, -> kann schon mal für Wohnwagen-Gespanne gelten, wenn es weniger als 4 to sind.
    Zeichen 263 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächliche Achslast, eher selten für Wohnwagen-Gespanne, müsste schon unter 2 to. sein.
    Zeichen 264 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Breite (einschließlich Außenspiegel und Ladung) - > Für Wohnwagen schon mal wichtig.
    Zeichen 265 Verbot für Fahrzeuge über der angegebenen tatsächlichen Höhe (einschließlich Ladung) -> eher selten, außer bei Parkplätze am Strand und für Sehenswürdigkeiten, die aber oft Privatgelände sind.
    Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)-> schon öfters, ins besonders auf Autobahnen.


    Und zu guter Letzt, nur halt sehr selten ausgeschildert, das
    Zeichen 266 Verbot für Fahrzeuge und Züge über der angegebenen tatsächlichen Länge (einschließlich Ladung)


    Und dazu dann die landesspezifischen Varianten in EU-Land.


    So nun kannst Du dir selber vorstellen, wie oft eine doch seltene Längenangabe für Dich wichtig ist, dort auszuweichen. Zumal es damit nicht gesagt ist, dass ein Verbot über 10m für ein immer noch wendigeres PKW Gespann nicht doch noch zu fahren wäre. Aber verboten ist verboten.
    Ebenso solltest Du dir bei den wenigen wirklich für Wohnwagen-Gespanne möglichen Einschränkungen durch HOFFENTLICH vorhandene Beschilderung klar sein, dass dies auch ohne Trucker Navis gehen muss.

    Ich gebe mal auch meinen Teil dazu und kann dies an 2 verschiedenen Geräten, ein 2595 von 2012 und ein aktuelles nüvi 66 nur bestätigen, was bei den Garmins festgestellt wird. Der Grund mit den geografischen Schnittpunkten von Kreuzungen ist erklärlich. Das verrückte an der Geschichte ist aber, dass die von Garmin einverleibte Firma Navigon das Problem überhaupt nicht hat(te) und die Entfernungsangaben an die Fahrnotwendigkeiten gegeben werden. Z. B. an den Ausfahrten auch schon am Beginn der Ausfädelspur und nicht erst wenn der Radius der Ausfahrt beginnt.


    Wenn man eine solche Präzision gewohnt ist, ist das Verhalten der Garmins nur störend. UND, wie Navigon es zeigte, es geht auch besser.