Ich kann beim Vergleich der letzten Admin-Version mit heute keine Änderung der Frist erkennen. Nur an einer Stelle zusammengefasst und eindeutig formuliert. In diesen 3 (drei) Jahren auch kein Widerspruch diesbezüglich von NR.
Möchte Wissen wo Ralf25, Brummi und Teesteinchen da eine sehen. Hinweis: Navirunner (linke Seite) war damals Admin.
Ich hatte es doch eigentlich oben schon erläutert! :017: Die bisher im Löschantrag (die Seite, die dem User zuerst "ins Auge springt") angegebene Frist ("... wenn innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch von einem Benutzer oder Administrator erfolgt") stand im Widerspruch zu der Frist, die in der Löschregel angegeben war und diese (die der Löschregel) wurde durch Deine Änderung in den Vordergrund geschoben ("Erfolgt kein Widerspruch, wird die Seite spätestens nach vier Wochen gelöscht.").
=> die Frist als Solche (rein bezogen auf den Wortlaut) wurde nicht verändert, aber der Sinn dieser Frist hat sich geändert.* Fällt Dir das nicht auf?
EDIT: *Wir sollten nicht darauf abstellen, wann etwas gelöscht wird, sondern wie lange dagegen Widerspruch eingelegt werden kann. Also, ab wann frühestens gelöscht werden darf.
Und weil Du in #133 den Begriff "zeitnah" kritisiert hattest, damit will ich nur zum Ausdruck bringen, dass irgendwann nach Ende der Widerspruchsfrist (gegen das Löschen) diese Löschaktion stattfindet. Dafür brauche ich keine Frist! Warum soll nochmal festgelegt werden, bis wann etwas gelöscht werden muss. :017: