ZitatAlles anzeigenOriginal von phil
Hallo,
habe da noch etwas wage im Hinterkopf? Kann vor einigen Monaten aber auch nur ein Gerücht gewesen sein.
Damals gab es hier Behauptungen bezüglich StVO: Danach wäre eine mobile Halterung, die an der Scheibe befestigt wird nicht zulässig. Oder so ähnlich?
Weiß da noch jemand was?
viele Grüße
phil
Es ist grundsätzlich verboten, sichtbehindernde Dinge an der Scheibe oder im Blickfeld zu montieren.
Die Frage ist halt nur: ab wann beginnt die Sichtbehinderung? ![]()
Davon ab: bin ja selbst über ein Jahr mit Saugnapfhalterung gefahren - sieht einfach nur affig aus, wenn ein Auto hinter Dir fährt und so ein Teil an der Scheibe hängen hat.... kann jedem nur raten, sich eine vernünftige Halterung zu kaufen.