Da ich mir die Europakarte über Ebay gekauft habe und die nun auch nutze, könte ich doch eigentlich die vorherige Karte (Lizenz) Deutschland wieder legal verkaufen? Oder sehe ich da was falsch ? Ich frage, weil ich unter MYNAVIGON die D-Karte nun nicht mehr mit angezeigt bekomme, sondern nur noch die neu freigeschaltete Europa Karte. ![]()
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Zitat
Original von m37
Da ich mir die Europakarte über Ebay gekauft habe und die nun auch nutze, könte ich doch eigentlich die vorherige Karte (Lizenz) Deutschland wieder legal verkaufen? Oder sehe ich da was falsch ? Ich frage, weil ich unter MYNAVIGON die D-Karte nun nicht mehr mit angezeigt bekomme, sondern nur noch die neu freigeschaltete Europa Karte.
Hallo m37Ob Du die D-Karte in MyNavigon siehst oder nicht ist nicht die entscheidende Frage. Deine Einschaetzung zum Verkauf der D-Karte ist richtig. Die kannst Du nun verkaufen.
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Hallo 900SS97
ich weiß aus Deinen vorherigen Beiträgen, das Du mit den Lizenzbestimmungen eigentlich sehr genau bist, daher bin ich etwas verwundert?Falls m37 die Deutschlandkarte verkauft, muss er die Betriebssoftware mitverkaufen ansonsten ist die Karte wertlos, denn ohne Betriebssoftware lauft die Chose nicht. Das heißt die DVD gehört dazu. Die Betriebssoftsoftware auf dem Chip installiert ist nur eine (Sicherungs)Kopie der DVD Originalsoftware.
Falls M37 mit dem Kauf der Eu-Karte bei Ebay keine neuen DVDs bekommen hat, sondern nur einen neuen Code und eine vorinstallierte Karten-SD, kann er die Deutschlandsoftware + Betriebssoftware auf einer SD allein ohne die Original-DVD nicht verkaufen bzw. ohne diese erwirbt der Käufer keine rechtmäßige Lizenz.
Ich denke, ich habe hier was richtig gestellt, falls ohne weiteren DVD-Satz ein neuer bzw. zusätzlicher Code erworben wurde.
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Zitat
Falls M37 mit dem Kauf der Eu-Karte bei Ebay keine neuen DVDs bekommen hat, sondern nur einen neuen Code und eine vorinstallierte Karten-SD, kann er die Deutschlandsoftware + Betriebssoftware auf einer SD allein ohne die Original-DVD nicht verkaufen bzw. ohne diese erwirbt der Käufer keine rechtmäßige Lizenz.
Das würde heissen, er hat keine rechtmäßige Lizenz bei Ebay erworben!? (So ohne DVDs).
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Doch, einen neuen Code kann man auch bei Ebay erwerben, wenn man schon die DVDs mit einem zuerst gekauften Code besitzt. Nichts anderes tut Navigon selber, wenn es zusätzliche Codes verkauft (auch ohne vorinstallierte SD und darauf sind dann nur die Karten, nicht die Betriebssoftware).
Der Code, den M37 erworben hat, musste allerdings noch jungfräulich und nicht durch eine Freischaltung blockiert worden sein. Anderfalls hätte m37 den Code auch nicht verwenden können, und das kann er, wie er ja selber schreibt. Es ging halt nur darum, dass er damit nicht seinen schon erworbenen Erstcode mit der Deutschlandkarte an User ohne Besitz der DVDs verkaufen kann. Zumal, sein Code war auch mit Sicherheit schon mal geschaltet.
Nebenbei, das ganze wird ohne die DVD nicht von Erfolg sein, da man (in Deutschland) mit dem Ersterwerb mit DVD den Deutschland-Code meist sowieso oder direkt einen EU-Code kauft.
Der einzige legale Code-Verkauf mit Sinn, wäre an einen User aus einem anderen EU- Land, der zuerst nur seinen Landescode (mit DVD) gekauft hat und nun einen Deutschland-Code braucht.
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Hallo PSR
An meiner Grundeinstellung zu Lizenzrechtlichen Fragen hat sich nichts geaendert. Wobei ich ehrlich bin, ich hatte das Eingangsposting so gelesen, das er eine DVD erworben hat. Trotzdem hat Dein Posting eine interessante Frage aufgegriffen. Obwohl ich irgendwo in meinen alten grauen Gehirnzellen der Meinung bin, das diese Frage schon diskutiert wurde.
Meine persoenliche Meinung:
Ich denke schon das man, wie Du auch selbst in Deinem letzten Posting geschrieben hast, die Lizenz fuer D alleine veraeussern darf. Denn genau das was Du beschreibst kann doch eintreten. Ein Nachbar aus den Niederlanden hat seinen MN|5 mit der BeNeLux-Karte erworben und stellt nun fest das er doch auch in D navigieren moechte. Also erwirbt er die D-Lizenz. Nichts anderes wuerde er bei Navigon erhalten.
Wobei die erstmalige Frage nach der Programmsoftware immer noch nicht beantwortet ist. -
Ich halte es für kühn zu behaupten beim ersten Schlüssel müssen DVDs dabei sein, bei weiteren (zusätzlichen Schlüsseln) nicht. Abgeleitet aus "das machen die auch". Was die machen ist Schlüssel+DVD(+Zubehör) verkaufen und Nur-Schlüssel.
Auf welchem § stützt sich denn deine Behauptung? -
@ mistral:
Navigon verkauft mit der Erstbeschaffung immer die DVDs mit der Betriebssoftware und allen Ländern und einer Freischaltung für mindestens ein Land. Wer also die Original-DVDs mit der Betriebssoftware nicht besitzt, ist nicht rechtmäßiger Lizenznehmer. Die weiteren Schlüssel ermöglichen Dir dann die anderen auf der DVD befindlichen Länder auf einer SD kopiert im PDA anzusteuern. Das erklärt, warum beim ersten Schlüssel die DVD dabei sein muss. Das hat nicht nur was mit §§ zu tun, sondern mit der Verkaufsmethodik.
Wer unter CleverMaps vorinstallierte SDs kauft, kauft 1. einen weiteren Landesschlüssel falls er nicht schon einen Eu-Schlüssel im Grundpaket gekauft hat und 2. nur zusätzlich eine SD mit dem aufkopierten Land ohne Betriebssoftware. Er spart sich somit nur das selber Aufkopieren von der DVD auf die SD und Tipp: die Karte für Gesamt-Eu ist als 2GB Karte für 100,-- EUR (bestehend aus 199-- für Code und 100,-- für Karte = 299,--) z. Zt. günstiger als selber kaufen. -
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Als bitte keine Wortklauberreien oder Ebay-Tricks nach dem Motto "Verkaufe Originalverpackung (ohne Inhalt)"
Du kannst natürlich gerne den Schlüssel verkaufen, nur der Kaufer braucht auch die Betriebssoftware auf der Original-DVD um rechtmäßiger User zu werden bzw. die Kartenlizenz zu nutzen. Sofern Du diese auf einer SD mitverkaufst, ist dies eine unberechtigte Kopie. Vermutlich ist Dein Schlüssel ja auch freigeschaltet und ohne eine Abtretungserklärung bekommt der Käufer keine neue Freischaltung und wenn doch ist Dir damit Nutzungslizenz für diese damit verbundene Karte entzogen. -
Wortklauberreien?
m37 hat seinen Schlüssel legal über Ebay bezogen (ohne DVDs).
Warum sollte er Seinen (Deutschland) nicht legal (ohne DVDs) verkaufen können?
Ob der Käufer im Besitz der Software ist, sollte sein Problem sein und nicht das des Verkäufers.
Natürlich darf er die Software nicht kopieren und das Angebot muß klar formuliert sein (key only).
Seine Frage bezog sich ganz klar auf die Lizenz.
ZitatFalls m37 die Deutschlandkarte verkauft, muss er die Betriebssoftware mitverkaufen
Du hattest das bestritten und ich behaupte das Gegenteil.
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Meines Wissens kann man bei Navigon neue Keys nur über Clever-Map beziehen. Da heißt, mann braucht bereits eine Rigistrierung und erweitert das freigeschaltete Kartematerial nur für das bereits registrierte Gerät.
Kauft man jedoch von einer anderen Quelle (eBay etc.), so kann es sich hierbei nur um ein neues Programm incl. CD/DVD mit einer bislang unbenutzten Seriennummer handeln, wie man es auch direkt von Navigon als Versandartikel beziehen kann. Dieses muss dann mit der Geräte- und Seriennummer neu registriert werden.
Oder sehe ich das falsch???
VG
Klaus -
Hi Klaus,
ZitatOriginal von kkbn
Oder sehe ich das falsch???
Ja das siehst Du falsch. Es gibt durchaus die Möglichkeit legal z.B bei Ebäh einen Freischaltcode für Karetn zu kaufen.Nun ist nur die Frage, ob man den Code für die Karte, die einem beim Bestellen des MN|5 "mitgeliefert" wurde bei nicht mehr Verwendung weiterverkauft werden kann/darf.
viele Grüße
phil -
PSR,
wie kommst Du eigentlich darauf, dass die Karte nur mit Software verkauft werden darf? Jeder der legal etwas besitzt, darf das verkaufen, auch in Teilen.
Selbst wenn m37 vorher keine andere Karte gekauft hätte, dürfte er die Deutschlandkarte verkaufen.
Er dürfte sie dann selber nicht mehr benutzen und die Software wäre wertlos für ihn, aber verkaufen dürfte er die Karte auf jeden Fall.
Ob der Käufer die Karte ohne Software nutzen kann oder darf ist überhaupt nicht sein Problem, sondern einzig und allein das des Käufers.Wenn MYNAVIGON die D-Karte nicht mehr anzeigt, dann zeigt das nur, dass Navigon dort nicht alle möglichen Kombinationen berücksichtigt hat, denn m37 ist im Besitz
- einer Lizenz für die Deutschlandkarte
und
- einer Lizenz für die Europakarten.
Das bei den Europakarten eine D-Karte enthalten ist, ist rechtlich nicht relevant, solange m37 die Karte nicht verkauft hat, darf er zusätzlich zu allen Europakarten auch die D-Karte aus der "alten" 'Lizenz benutzen.Eine andere Frage ist, darf man
- auf einem PDA die "alte" Lizenz
und
-auf einem anderen PDA die "neue" Lizenz
nutzen, wenn man nur eine DVD erworben hat, die Frage lautet also, wird beim Ersterwerb nur die Karte oder Karte und Software lizensiert.
Allein aus der Tatsache, dass Navigon Software und Karte als Bundle verkauft, lässt sich nicht rückschließen, dass Software und Karte gemeinsam lizensiert sind. Auch der Preis hilft da nicht viel weiter, so kostet z. B. die D-Karte einschließlich Software 129,-- Euro, die Karte ohne Software kostet ebenfalls 129,-- Euro.Viele Grüße
rowdy -
Zitat
...wie kommst Du eigentlich darauf...
Das versuche ich schon den ganzen Tag herauszubekommen
