Glasschaden durch Unfallhielfe

  • Guten Morgen liebe Community,


    ich hätte da mal eine Frage der anderen Art!
    Gestern beobachtete ich auf der Autobahn einen Unfall direkt vor mir. Als rechtschaffender Bürger, hielt ich sofort an und habe die Unfallstelle abgesichert und den Fahrer betreut. Nachdem klar war, dass es sich nur um einen Blechschaden (Gott sei Dank) handelte und wir auf die Polizei bzw. Abschleppdienst warteten, ist durch herumliegende / aufgewirbelte Steine/Trümmer meine Heckscheibe zerborsten ;(
    Nach Rücksprache mit meinem Versicherungsagent hieß es, dass ich zwar vollkommen korrekt gehandelt habe, doch dass ich vermutlich auf meinem Schaden sitzen bleibe und selbst dafür aufkommen müsste. Nun zu meiner Frage: Ist euch schon ähnliches passiert bzw. hat jemand Informationen, wie ich doch noch meinen "Auslagen" zurück erstattet bekomme.


    Für Tipps wäre ich dankbar!


    Gruß Schralle, der etwas frustriert über die vermeintliche Rechtlage ist ;)

  • Hi schralle,


    Deinen Glasbruchschaden übernimmt IMHO die Teilkasko.
    Ich hoffe, Du hast eine ohne Selbstbeteiligung.

  • Zitat

    Original von cohabit


    Ich hoffe, Du hast eine ohne Selbstbeteiligung.


    ich hoffe du hast eine teilkasko.

  • Hallo Zusammen,


    klar oder besser gesagt Gott sei Dank habe ich eine Teilkasko!
    Aber leider auch 150 Selbstbehalt ;( Die muss ich berappen. Ich hoffe jedoch auf Kulanz der Versicherung des "Verursachers". Sieht aber nicht gut aus.
    Laut ADAC ist das "dumm gelaufen" ;( Und es ist schade, dass einem Helfer so etwas passiert. Die gelben Engel haben mir als Plus-Mitglied jedoch gleich einen Leihwagen zur Verfügung gestellt während mein Wagen in der Werkstatt steht (kostenlos).


    Grüsse

  • Hallo,


    soweit ich weiß gibt es eine Regelung dass Ersthelfern, denen bei der Hilfeleistung ein Schaden entsteht, dieser ersetzt wird.
    Wenn Du Dir z.B. Dein bestes Hemd versaust weil Du jemandem hilfst, bekommst Du den Schaden ersetzt. Ob das allerdings auch in Deinem Fall gilt? Keine Ahnung.

  • Schau mal was ich hierzu auf http://de.wikipedia.org/wiki/Notfall gefunden habe:



    Rechtsansprüche des Ersthelfers
    Sollte bei der Ersten Hilfe ein Schaden am Eigentum des Helfers (zum Beispiel an der Kleidung oder am eigenen Fahrzeug) entstanden sein, haftet dafür entweder die Haftpflichtversicherung des Verletzten oder der gesetzliche Unfallversicherungsträger. Das Sozialgesetzbuch (SGB 7) regelt, dass jeder Ersthelfer beitragsfrei gegen alle Personen- und Sachschäden versichert ist, die ihm bei der Hilfeleistung möglicherweise widerfahren. Deshalb hat der Ersthelfer zum Beispiel auch Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung, Berufshilfe und spätere Verletztenrente, wenn er selbst bei der Hilfeleistung gesundheitlichen Schaden erleidet.

  • Hallo Saxi,


    danke für Deine Beiträge!!!
    Ich habe diesen Artikel nur kurz überflogen und hoffe, dass es so auf mich bzw. meine Situation übertragbar ist.
    Aber, da bei diesem Unfall kein Personenschaden entstanden ist, ist dies etwas kritischer zu betrachten. Es bestand in dieser Situation keine Lebensgefahr! Obwohl auf deutschen Autobahnen stets solchige besteht ;)
    Ergo ist dies wahrscheinlich nicht so anwendbar.
    Leider behalten wohl ADAC / eigene Versicherung bzw. Opel-Händler recht und ich kann nur hoffen, dass wenigstens mein Selbstbehalt von der Versicherung des Verunfallten oder Ihm selbst kulanter Weise übernommen wird. Alles weitere bleibt an mir, dem ADAC bzw. meiner Versicherung hängen.
    Ich werde aber trotzdem diesen Text von Dir meiner Cousine (Rechtsanwältin) geben.


    Nochmals Danke, auch für die Tipps im Destinatorforum ;)


    Grüsse Schralle

  • Hallo,


    wenn man es richtig begründet geht alles. ;)
    Schließlich konntest Du zum Zeitpunkt als Du den Unfall gesehen hast nicht beurteilen, ob es Verletzte gab. Und dass Du danach nicht weiter gefahren bist kannst Du ja damit begründen, dass Du auf die Polizei gewartet hast, weil ein Einfahren in den fließenden Verkehr auf einer Autobahn zu gefährlich ist.
    Versuchen würde ich es auf jeden Fall!

  • Moin schralle,


    mal langsam. Ich bin kein Jurist, aber Unfallhilfe kenne ich...
    Eine ungesicherte Unfallstelle beinhaltet eine akute Gefahr, auch für das Leben des Verunfallten, egal ob ihm vorher etwas passiert ist oder nicht! Und die Kenntlichmachung/Absperrung einer Unfallstelle gehört nunmal zu allererst dazu, oft auch noch vor Untersuchung eines eventuell Verletzten (Eigenschutz vor Hilfe), so etwas ist unstrittig.
    Passiert in diesem Moment etwas (Deine Scheibe), dann ist die Versicherung des Verunfallten dran-zu Recht, irgendwer muss die Absicherung eines Ersthelfers übernehmen.
    Da spielt die endgültige Diagnose keine Rolle, sondern Dein erster Eindruck+Dein situativ angepasstes Handeln.


    Gebe den Vorfall Deiner Cousine und macht den Schaden bei der Versicherung des Verunfallten geltend. Das Versicherungen erstmal nicht zahlen wollen, ist ja nix neues, deutsche Gerichte sind in solchen Fällen jedoch sehr grosszügig den Ersthelfern gegenüber-auch das sicher richtig, es fahren eh schon viel zuviele vorbei.


    Gruss


    Wolfgang

  • Sicher werde ich das versuchen!
    Ich meine 150 kann man(n) immer gebrauchen und wenn diese durch so ein dummes Ereignis verloren gehen, ist dies schon ärgerlich.
    Ich würde trotzallem wieder so handeln! Mir ist auch schon oft geholfen worden und dies sollte man immer bedenken bzw. beachten.


    Ich werde euch / Dich auf jeden Fall weiter informieren, weil ich meine so etwas darf nicht sein, dass ein (erst-)Helfer mit seinem Schaden allein gelassen wird!!!!


    Gruss Schralle

  • Zitat

    Original von schralle
    so etwas darf nicht sein, dass ein (erst-)Helfer mit seinem Schaden allein gelassen wird!!!!


    Gruss Schralle



    Genau so schauts aus! Viel Glück, wobei ich denke dass Du das nicht mal brauchen wirst.

  • Ich kann nur aus der Vergangenheit sprechen.


    Meine Schwester hatte vor Jahren einen Unfall auf der Autobahn und ein später nachfolgendes Fahrzeug wurde durch Teile des Wagens meiner Schwester beschädigt. Die Versicherung meiner Schwester hatte dann den Schaden übernommen.

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • @schralle: auch ich wünsche Dir viel Glück!


    Aber ich möchte Dir auch meinen Respekt zollen für den "Mut", anzuhalten. Ein Bundeswehr-Kamerad seinerzeit tat das Gleiche (war sogar ausgebildeter Sanitäter) und wurde auf dem Weg, das Warndreieck aufzustellen, überfahren und tödlich verletzt. X(


    Ich selbst sah im Winter vor enigen Jahren auf der A7 Richtung Flensburg (es schneite aus heiterem Himmel immer stärker) einen Wagen jenseits der Autobahn liegen. Ich wollte gleich an der nächsten Notrufsäule Hilfe rufen.


    An den ersten beiden hielt ich an, aber ich hatte nicht den Mut, auszusteigen! Die sind gefahren wie die Idioten (da schließe ich mich nicht aus - hatte selbst Sommerreifen drauf :-D)).


    Und von daher noch einmal: hoffentlich findet sich so ein Autofahrer wie Du ein, wenn ich mal einen Unfall haben sollte (dreimalklopfdassesniepassierenwird)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()