Ach mensch ihr labert euch da einen an.
Gut, es steht drinn das das Anzeigen von Verkehrsüberwachungsgeräten verboten ist.
Das is einfach schwammig formuliert. Die Radarwarner die reagieren wenn eine Laserstrahl oder ein Radarstrahl auftrifft sind definitiv verboten. Diese Zeigen das eben (gegenwärtig) AN, stören das aber nicht. (ein PDA liest das aus seiner Datenbank)
Und jetzt versucht mal bitte die technische Bestimmung eines PDA/PPC festzulegen???
Das ist benutzerspezifisch.
Das ganz gleiche problem ist doch mit dem PC und der GEZ gebühr.
Wie sollen für PC´s GEZ gebühren verlangt werden. Der eine Horcht über I-net Radio und schaut TV, der andere eben nicht.
SO, kurzer Form, ein tolle Deutsche GRAUZONE
Und dann haut euch nun deswegen mal die Zähne raus. ;D ![]()