Schnäppchen bei EBay (OT)
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Ja, wirklich super, gelle.
Da gabs mal ein Bericht im Fernsehen in irgendeinem Magazin.
Ich sag ja immer. Wenn man sich mit ebay nicht auskennt, soll man halt die Finger davon lassen.
Ciao
Willi
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Original von Willi2
Ja, wirklich super, gelle.Da gabs mal ein Bericht im Fernsehen in irgendeinem Magazin.
Ich sag ja immer. Wenn man sich mit ebay nicht auskennt, soll man halt die Finger davon lassen.
Ciao
Willi
Der Knabe wollte doch nur Gebühren sparen!

Ich hoffe, daß die Frau den Prozeß gewinnt, damit die kleinen Feinheiten im Beschreibungstext endlich ein Ende haben.
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Ehrlich gesagt:
Ich glaube eigentlich nicht, daß sie wirklich so gute Chancen hat, denn der Hauskauf muß in Deutschland notariell erfolgen.
Gruß
Willi
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Original von Willi2
Ehrlich gesagt:Ich glaube eigentlich nicht, daß sie wirklich so gute Chancen hat, denn der Hauskauf muß in Deutschland notariell erfolgen.
Gruß
Willi
Das hat nun gar nichts damit zu tun.
Bekanntermassen gehört das Häuser verkaufen bei Ebay zur Tagesordnung.
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Zitat
der Hauskauf muß in Deutschland notariell erfolgen.
Hi Willi,
das gilt zwar für das Grundstück, aber z.B. den Bausatz für ein Fertighaus oder jegliche Bauleistung bis hin zur schlüsselfertigen Ausführung aller Einzelleistungen kann man auch per Handschlag oder Internet-Auktion erwerben.
Gruß
Eichsi

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Hi,
solche Prozesse gab es doch schon. Ich meine, die wären alle in einem Vergleich geendet.
Die Dame hat gute Chancen, 25.000 bis 30.000 abzugreifen. Es sei ihr gegönnt.

Gruß
H.-J. -
Hallo
Die Dame wird den Prozeß verlieren... und vermutlich noch recht "dumm in die Röhre schauen"... - zumindest dann, wenn sie ernsthaft an der Klage - den Bau für 2,50 Euro zu erzwingen - festhällt!
Bei ibääääh handelt es sich nicht um Versteigerungen, sondern um Verkäufe... und diese unterliegen bestimmten rechtlichen Grundlagen. Eine davon lautet "Treu und Glaube" und bedeutet in solch einem Fall, dass man für eine bestimmte Leistung auch einen bestimmten [gerechtfertigten] Betrag zu zahlen hat!
Ein Haus für 2,50 Euronen wird kein Richter in Dt. als "gerechtfertigt" anerkennen.
Aber: Die Gebühren bei Gericht [und meist auch für RA's] errechnen sich nach dem sog. Streitwert... und der wird vom Gericht festgelegt. Könnte also dumm für jene Frau ausgehen!
MfG
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Da schätze ich die Chancen eher schlecht ein, weil Leistung und Gegenleistung (2,50 zu 104.000 Euro) in einem zu auffälligen Missverhältnis stehen. Natürlich sind geschlossene Verträge grundsätzlich einzuhalten, es gibt aber einige Möglichkeiten (wie Wegfall der Geschäftsgrundlage, Anfechtung) für den Anbieter, aus der Sache wieder herauszukommen. Trotzdem ist es Blödsinn, so eine Auktion nicht vor dem Ende zu "betreuen".
Gruß
Eichsi

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@obk: mit Deiner Einschätzung liegst Du IMHO voll daneben.

Du solltest mal googeln - ich habe nur den ersten Suchbegriff gepostet - das netz ist voll mit Rechtsseiten, die sich mit diesem Fall beschäftigen. Irgendwo ist auch das Beispiel eines Schmuckverkaufs.
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Zitat
Original von HSVMichi
@obk: mit Deiner Einschätzung liegst Du IMHO voll daneben.

Hallo
Das ist keine "Einschätzung" sondern geltendes Recht in Dt...
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein Richter 2,50 Euro als gerechtfertigter Gegenwert für solch eine Leistung ansieht. Das verstößt eben gegen jenen von mir genannten Grundsatz [der übrigens Grundlage aller vertraglichen Vereinbarungen ist - auch dann, wenn er nicht explizit genannt wird] und vermutlich auch gegen die "guten Sitten"...
Anders sähe es aus, wenn jene Dame im Verlauf der Verhandlung ihren Antrag abändert und einen ihr entgangenen Gewinn [durch ein zu erwartendes günstiges Angebot] einklagt... da könnte was zu holen sein. Wenn sie denn wirklich bereit ist, den Kaufvertrag aufrecht zu erhalten! In welchem Maß - müßte dann der Richter [das Gericht] entscheiden!
Aber nicht für 2,50 Euro...
MfG
Edit
Zum "googeln"... ist sicherlich ein guter Rat... ;D ...mach mal und verwende aber dabei so Begriffe wie "Rechtsbindungswillen" oder "Wegfall der Geschäftsgrundlage"
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...und ich setze sogar noch einen drauf... :gap
Das sind genau die Fälle, die dt. Gerichte an der Bearbeitung wirklich wichtiger Fälle hindern [würden]...
MfG
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Naja, der Zeitaufwand für die Entscheidung einer solchen Klage für die Landgerichtskammer dürfte maximal 2-3 Stunden Arbeitszeit für die gesamte Mannschaft betragen, unstreitiger Sachverhalt, nur eine Rechtsfrage, das hält sich noch in Grenzen...

Klar ist das Netz voll von solchen "spektakulären" Fällen. Anwälte dürfen nun einmal eigentlich nicht werben, aber die"Darstellung" von Rechtsansichten im www ist erlaubt - also nutzt man diese Möglichkeit, denn die Konkurrenz ist groß.
Gruß
Eichsi

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Hallo
Klar... nur, wie viele solcher und ähnlicher Klagen - die von vorn herein zum Scheitern verurteilt sind - beschäftigen die Gerichte!
Übrigens müßte in diesem Fall - das ist ein Witz in Dosen - erst einmal über Prozeßkostenhilfe entschieden werden ["aber Haus bauen wollen"... :gap]. Vermutlich würde das Ganze schon an dieser Hürde - mangels Aussicht auf Erfolg - scheitern!
MfG
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Ich verstehe Deinen Einwand dennoch nicht: zweifelsohne handelt es sich bei EBay um ein Auktionshaus und keinesfalls um ein Warenhaus.
Insofern interessieren Verhältnismäßigkeit zwischen Angebot und Wert überhaupt nicht.
Es zweifelt ja auch keiner an der Auktion selbst - es soll ja lediglich geklärt werden, inwieweit der Passus im beschreibungstext ("nicht unte 104.000.-") zulässig ist bzw zum Tragen kommt.