radarwarner???

  • Abzocke hin, Abzocke her.
    Egal wo der Blitzer steht, gefährliche Stelle oder nicht. Auch dort gilt die STVO, oder nicht? Nur weil es dort vielleicht für den Fahrer ungefährlich aussieht darf man sich seine eigene "Richtgeschwindigkeit" aussuchen?


    Nö, sorry. Die STVO ist dazu da um befolgt zu werden. Wer das nicht aktzeptiert muß damit rechnen geblitzt zu werden, jederzeit, an jedem Ort. ;)
    Wie hier sicher auch schon mehr als einmal erwähnt. Es gibt einen simplen und genialen Trick diese "Abzocke" zu "unterlaufen". Nicht schneller fahren als erlaubt. :D

  • Zitat

    Original von DeJe
    Abzocke hin, Abzocke her.
    Egal wo der Blitzer steht, gefährliche Stelle oder nicht. Auch dort gilt die STVO, oder nicht? Nur weil es dort vielleicht für den Fahrer ungefährlich aussieht darf man sich seine eigene "Richtgeschwindigkeit" aussuchen?


    Nö, sorry. Die STVO ist dazu da um befolgt zu werden. Wer das nicht aktzeptiert muß damit rechnen geblitzt zu werden, jederzeit, an jedem Ort. ;)
    Wie hier sicher auch schon mehr als einmal erwähnt. Es gibt einen simplen und genialen Trick diese "Abzocke" zu "unterlaufen". Nicht schneller fahren als erlaubt. :D


    Klugsch&&&&&& (nach neuer Rechtschreibreform mit 2 's')


    :D :D :D : drink

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Klar, die Reaktion war berechenbar ... und beabsichtigt. :gap


    Michi, ich schreib's nach wie vor mit 'ß'. ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Ich glaube nicht (weiß es aber auch nicht :D ), daß die mit Fotos 20 Meter vor der Ortsausfahrt stehen dürfen.


    Genauso, wie man von mir verlangt, bei einem Schild "100 km/h" bereits abgebremst zu haben, genau so glaube ich, bereits vor der Auflösung der Begrenzung Gasgeben zu dürfen.


    Vielleicht aber auch nicht.... ?( Vielleicht muß man ja auch erst beim 100er-Schild anfangen zu bremsen.....


    Hallo


    Ich persönlich hätte gar nichts dagegen, wenn auch noch 10m vor dem Ortsende ein "Blitzer" steht... denn das Problem sind doch nicht die, die 50m zu früh Gas geben [die trifft es zwar auch, denn die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt eben bis zum Ortsschild], sondern die, die schon die ganze Ortschaft durch zu viel Gas gegeben haben.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • die schon die ganze Ortschaft durch zu viel Gas gegeben haben.


    Komische Argumentation ! Wenn du die fangen willst - dann stell die Falle doch im Ort auf.


    Warum willst du die paar andern, die erst vor dem Ortschild "Gas" geben mit in Haftung nehmen ?


    Versteh ich ned ?(

  • Zitat

    ...sondern die, die schon die ganze Ortschaft durch zu viel Gas gegeben haben...

    Genau, alte Herren mit Hut, Sonnabend nachmittag, blankgeputzter Kleinwagen, und dann ...70-80km/h außerorts UND innerorts. :D

    Einmal editiert, zuletzt von DeJe ()

  • Zitat

    Original von Robin3004


    2. Betriebsklotz im Krankenhaus?? Aber Hallo??
    Zivieldienstleistende sind auch Bremsklötze?


    Hallo


    Nicht umsonst werden Zivi's eingearbeitet... egal wo sie eingesetzt werden. Und für eine permanente "Unterbesetzung" [da solltest Du Zahlen liefern] können solcherlei "Büßer" wohl auch kein Ersatz sein...


    Und für den "Bundesdurchschnitt" sind 20, 30 oder gar 100 Euro Bußgeld schmerzhaft genug... und genau danach muß sich der Bußgeldkatalog richten. Oder möchtest Du Bußgelder bezahlen, die nach dem "Gehalt" eines mehrfachen Formel1_Weltmeister berechnet werden?


    MfG

  • Zitat

    Original von Tom3Tom


    Warum willst du die paar andern, die erst vor dem Ortschild "Gas" geben mit in Haftung nehmen ?


    Versteh ich ned ?(


    Hallo


    OT_Modus an...


    Dein "ned" ist sehr... ähmmm ...seltsam... :gap


    OT_Modus aus...


    Vielleicht weil ich "fies" bin... :P ...und die entspr. Behörden auch...


    ...und einmal unterstelle - was natüüüüüürlich alle weit von sich weisen werden/würden... dass nämlich der, der so kurz vor dem Ortsschild schon 70 oder 80 fährt, diese Geschwindigkeit schon länger drauf hat.


    Aber ich weiß... kann nicht sein!


    Dann nimm eben die Begründung, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung bis zum Ortsschild gilt.


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Mein "ned" ist ned (!) sehr...seltsam... sondern hessisch ! ;)


    Na ja ... ich gebe natürlich erst 10 m vor dem Ortschild "Gas" - und fahr dann mit 212 km/h weiter :D


    Ähemm .. weiß jetzt aber ned genau: Ortsauswärts - oder doch Ortseinwärts ?(


    ;D

    Einmal editiert, zuletzt von Tom3Tom ()

  • Zitat

    Original von hechtsuppe
    Deswegen beträgt die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ja nicht 212, sondern 130 km/h. Wie Du von 212 auf 80 ab Schild kommst, ist Dein Problem. :D


    Ich kann doch nix für. :-D) :-D) :-D)


    In obiger Aussage sehe ich einen gravierenden Denkfehler !
    Nämlich daß die 130 Richtgeschwindigkeit eben "nur" eine Empfehlung ist, mehr nicht und die 80 eine definitive Vorgabe, was heißt, daß es durchaus sein kann, daß du auf der Autobahn nicht nur mit 212 sondern mit einigen Fahrzeugen sogar mit weit über 300 km/h auf ein 80er Schild zufährst....
    Wie so einer die Speed noch vor dem Schild auf 80 runterbekommt ist natürlich sein Problem. Wer ein schnelles Fzg. fährt, sollte eben auch entsprechend gut angepaßte Bremsen haben :)

    Einmal editiert, zuletzt von -JJ- ()

  • Zitat

    Original von -JJ-


    Nämlich daß die 130 Richtgeschwindigkeit eben "nur" eine Empfehlung ist, mehr nicht


    Hallo


    Im Fall eines Falles - zumindest dann, wenn eine Autofahrer mit "weit über 300 km/h" [wie viele von diesen Autos fahren denn auf unseren Straßen?] einen Unfall baut, wird ihm die Versicherung etwas von Mitschuld erzählen...


    ...sofern er noch zuhören kann... :gap


    ...und einen entspr. Teil der vertraglichen Leistungen verweigern. Doch nicht so harmlos, die "Richtgeschwindigkeit"...;D


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • An die Mitschuld-Theorie glaube ich nicht.


    Dann würden die Versicherungen darauf hinweisen müssen, wenn ich ein schnelleres Auto versichere.


    Es gibt keine Geschwindigkeitsbeschränkung!!!


    Und man würde die Schnellsten unter uns auch nicht bei 250 elektronisch abregeln sondern schon bei 130....

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Michi, ich glaube Du irrst Dich gewaltig.


    Die Mitschuld greift schon weit unter 200 km/h!
    Kommt ganz auf das Verkehrsgeschehen, Wetterverhältnisse, Straßenbeschaffenheit und -Ausbau, ... und viele andere Faktoren an.


    Wer mit 200 km/h auf der AB einen Unfall baut sollte nicht davon ausgehen das die Versicherung die Kosten ohne Widerrede schluckt. ;)


    PS: das Abregeln bei 250 ist keine Pflicht sondern eine selbst auferlegte Beschränkung von z.B. Mercedes und BMW. Viele Maschinen laufen (rein technisch) 'ne ganze Ecke schneller. Ein 330i oder 530i schafft den Begrenzer recht leicht, und davon fahren eine ganze Menge durch die Gegend. Ganz Selbstzüchtigung ist das aber auch nicht. In diesem Geschwindigkeitsbereichen explodieren die Produktionskosten für jedes zusätzliche km/h förmlich. ;) Ich habs mir übrigens abgewöhnt so zu flitzen, gegen den Spritverbrauch in diesen Regionen ist ein V8 Big-Block ein wahres Spar-Wunder. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von DeJe ()


  • Hallo


    Die Mitschuld greift ggf. ab exakt 130km/h [sofern nicht anders durch Verkehrszeichen geregelt]... ab dieser Geschwindigkeit muß die "Unabwendbarkeit der Ereignisse" nachgewiesen werden... höchstrichterliche Urteile dazu gibt es.


    Das ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung - das ist richtig - allerdings wird der Fahrer bei hohen Geschwindigkeiten ggf. an einem Teil der möglichen [finaziellen] Folgen beteiligt! So er denn noch kann...


    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von obk ()