Zitatfür mich macht es einen Unterschied, wie die Daten (Blitzerstandorte) auf den PDA gelangen.
Das ist natürlich Dein gutes Recht. ![]()
Ich kann allerdings nichts im Wortlaut lesen was die Art und Weise der Datenbeschaffung angeht.
Da steht weder was von Offline-Datenbank noch Online-Übertragung per GSM, WLAN, Radio, TMC...
Es werden auch ausdrücklich nur stationäre Überwachungsanlagen genannt...und es steht weiterhin nichts im Text das diese Anlagen im Betrieb sein, noch existieren müssen oder das "Warner" zu 100% verifiziert korrekt funktionieren (warnen) muß.
Es besteht nach meiner Leseweise auch keine Einschränkung dahingehend, das "Warner" ausschließlich die Funktion "vor Blitzer warnen" haben darf. Dann wäre es ja ein bißchen zu einfach und das Gesetz absolut hirnrissig, oder? So "blöd" sind die "Formulierer" nun auch wieder nicht. ![]()