radarwarner???

  • Hi,

    Zitat

    Original von Garry
    Kann eine Aneinanderkettung von nicht strafbaren Handlungen zu einer solchen führen?


    Ja.


    Bei diesem Szenario wird Dein Mobiltelefon zu einem betriebsbereiten, technischen Gerät, das dazu bestimmt ist, Dich vor Geschwindigkeitsmessungen zu warnen:


    => Bußgeld, 4 Punkte, evtl. Sicherstellung.


    Das ist ja genau der Sinn des Gesetzes. Dass es nicht bestimmte Geräte verbietet, sondern allgemein Geräte, die für "Radarwarnung" bestimmt sind.


    Ciao
    Gloern

  • Garry, ich bin auch der Meinung wie Gloern. Deine "Anwendung" dürfte unter dieses Gesetz fallen.


    Nicht strittig ist meiner Meinung nach die Gesetzeslage.


    ABER, genau an deinem Beispiel sieht man IMHO wie weitreichend das Gesetz ist und wie sinnlos. Es ist in der Praxis nicht kontrollierbar oder durchsetzbar. Durch einen "normalen", in diesen technischen Dingen, ungeschulten Beamten schon gar nicht.

  • Einfache Frage: Wieviel echte Radarwarner gibt es, und wieviel sind schon erwischt worden und mußten ihre Strafe zahlen. Wieviele Poiwarner gibt es , wieviele sind davon schon von der Polizei auf etwas Verbotenes aufmerksam gemacht worden, oder wurden sogar dafür mit Strafe belegt.
    Bitte evtl eine Rubrik erarbeiten die da lautet: Ich hatte einen Poiwarner und bin zu der und der Strafe verurteilt worden.
    Grüße Masaju
    ( Blutiger Anfänger,

  • @Masaju


    Herzlich willkommen hier.


    ....der Mann, der aus dem 90.Stockwerk sprang, sagte beim Vorbeiflug am 20.Stockwerk: "Naja, was reden die Leute eigentlich, passiert doch gar nichts..."



    Gruß
    artur

    Einmal editiert, zuletzt von artur ()

  • @artur


    [vote]
    ....der Mann, der aus dem 90.Stockwerk sprang, sagte beim Vorbeiflug am 20.Stockwerk: "Naja, was reden die Leute eigentlich, passiert doch gar nichts..."
    [/vote]
    Der war gut *kicher*


    @Masaju


    Also eine auch nur ungefähre Zahl kann ich Dir da bestimmt niemand nennen. Jedoch weiß ich aus verschiedenen Publikationen, daß immer wieder Geräte beschlagnahmt werden, mit allen Konsequenzen für den Betreiber. (Letzte Variante waren "Gegenblitzer". Erkannte das Gerät einen Radarstrahl wurde von zwei möglichst dicht neben dem Kennzeichen angebrachten Lampen ein Gegen-Blitzlicht abgegeben, daß zu einer Überbelichtung des Fotos führte. Funktionierte recht gut. 8) )


    Bisher ist m.W. noch kein Fall bekannt bei dem ein PDA mit POI-Warner beanstandet/sanktioniert wurde. Ist bisher bei der Polizei kein Thema (das geht so weit, daß ich auf konkrete Nachfrage von berufenen Stellen eine Auskunft erhalten habe die genau konträr zur Sachlage [auf deutsch "falsch"] war :-D) :-D)


    @DeJe


    [vote]
    Ganz sicher?
    Was passiert wenn ich ihm die Einsicht verweigere indem ich z.B. das Password aktiviert habe?
    Klar, er könnte das Gerät einziehen. Aber was bringt das? Zumal er wirklich damit rechnen muß das die Aktion falsch ist und wirklich kein Blitzerwarner auf dem Gerät existiert...
    [/vote]
    Kann man seriös so nicht beantworten, da der Beamte immer anhand der konkreten Situation entscheiden muß. Also, was hat er für Verdachtsmomente/Beweise und stehen die Maßnahmen dazu im Verhältnis. (Abgesehen davon muß man sich auch mal die menschliche Seite vor Augen halten. Bei so einer Aktion tut der Gute u.U. ewig rum, mit großem Aufwand/Scherereien und dann geht die Sache aus wie´s Hornberger Schießen. Da sucht man sich doch Owi´s die augenscheinlicher und leichter zu beweisen sind, gelle ?)

  • Hi,


    wir drehen uns im Kreis. :D


    Der Gesetzgeber hätte wohl gern den POI-Warner mit Blitzerdatenbank verboten, hat es aber nicht wirklich geschafft.


    Der Besitz eines PDA mit POI-Warner und Blitzerdatenbank ist doch völlig legal - ausserhalb eines Autos. :D


    Wenn jetzt ein Beifahrer so ein Gerät betriebsbereit mitführt, bekommt dann der Fahrer auch 4 Punkte? ?(


    Bis zur Klärung halte ich es mit 'Kobra, übernehmen Sie'


    'Dieses Beweisstück zerstört sich in 10 Tagen selbst...'


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • h_smart: vielleicht ist es Dir neu, aber der Fahrer ist für das, was seine Mitfahrer im Auto machen, mitverantwortlich und wird als Halter bestraft, wenn es sich um Regelverstöße der Straßenverkehrsordnung handelt.


    Z.B. Vogelzeigen (mache ich sowieso lieber selber :D ), nicht anschnallen.....

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hi,


    das heißt, ich darf/muss bei meinen Beifahrer(innen) vor Fahrtantritt eine Leibesvisitation durchführen?


    Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten... :D


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von h_smart

    Der Gesetzgeber hätte wohl gern den POI-Warner mit Blitzerdatenbank verboten, hat es aber nicht wirklich geschafft.


    Der Besitz eines PDA mit POI-Warner und Blitzerdatenbank ist doch völlig legal - ausserhalb eines Autos. :D


    Hallo


    Die Rede war immer schon von... "betriebsbereitem Mitführen im Auto..." - um ein "mehr" an Verbot kann es nicht gehen [Besitz].


    MfG

  • Zitat

    der Fahrer ist für das, was seine Mitfahrer im Auto machen, mitverantwortlich und wird als Halter bestraft, wenn es sich um Regelverstöße der Straßenverkehrsordnung handelt


    Der Halter ist sogar verantwortlich wenn er nur Beifahrer ist. Wenn ich als Halter zuviel getrunken hab und nur "beifahre", der Fahrer zwar weniger getrunken hat als ich aber immernoch zu viel (dann hab ich viel zu viel ;) ), dann hafte ich als Halter & Beifahrer auch mit. So geschehen hier im Raum Wiesbaden


    Darauf ein : drink


  • Ha! ich habe jetzt die Lösung!
    Der PDA wird einfach aussen unter den Scheibenwischer geklemmt und schon ist das Gerät nicht mehr im Fahrzeug und der gesamte Paragraph hinfällig :D


    Garry

  • Zitat

    Original von gloern
    Hi,


    Ja.


    Bei diesem Szenario wird Dein Mobiltelefon zu einem betriebsbereiten, technischen Gerät, das dazu bestimmt ist, Dich vor Geschwindigkeitsmessungen zu warnen:


    Es ist nicht mehr ein betriebsbereites Gerät das in der Lage ist mich zu warnen sondern mehrere!


    Garry

  • Zitat

    Original von Garry


    Ha! ich habe jetzt die Lösung!
    Der PDA wird einfach aussen unter den Scheibenwischer geklemmt und schon ist das Gerät nicht mehr im Fahrzeug und der gesamte Paragraph hinfällig :D


    Hallo


    Au ja... mach mal... :gap


    MfG

  • Hi,

    Zitat

    Original von Garry
    Es ist nicht mehr ein betriebsbereites Gerät das in der Lage ist mich zu warnen sondern mehrere!


    Du hast den Smiley vergessen. Oder sollte das ein ernstgemeinter Diskussionsbeitrag sein?


    Ciao
    Gloern

  • Eigentlich schon ernst gemeint...


    Es ist im Fahrzeug kein einzelnes Gerät mehr vorhanden das als solches in der Lage ist vor irgendetwas zu warnen. Es sind lauter handelsübliche Geräte die jedes für sich betrachtet (auch nicht durch illegale Software oder wie immer man hier einen Poiwarner wertet) nicht verboten sind.


    Die Warnmeldung erzeugt ein externes Gerät das nichts mit dem Fahrzeug zu tun hat.


    Oder mal anderst Argumentiert: Warnt mich ein entgegekommendes Fahrzeug mittels Lichthupe vor einer Radarfalle, werde ich dann bestraft wenn ich meine Geschwindigkeit verändere?


    Garry