Hi obk,
immerhin müsste nach dieser Definition auch das Eadio unter dieses Gesetz fallen.
1. Das Radio ist definitiv ein technisches Gerät.
2. Heutzutage gibti jeder Radiosender aktuelle Hinweise zu Blitzern.
Das heißt: In diesem Fall wird aktiv vor einem Blitzer gewarnt.
Das ist eben das Problem: Wo zieht der Gesetzgeber bzw. ein Richter die Grenzen.
Gruß
Willi