ZitatOriginal von h_smart
@obk,
ich habe kein Problem damit, dass Du anderer Meinung bist. Aber ich habe ein Problem damit, dass Du Deine Meinung wie ein Evangelium vor Dir herträgst. Und ich finde es gelinde gesagt anmassend, wenn Du festlegst, wie Richter einen Gesetzestext zu interpretieren haben. Nur weil Du komplexe Zusammenhänge und feine Nuancen eines Gesetzestextes nicht erfassen kannst, muss diese Beschränkung nicht für alle Menschen gelten.
Hallo
Ach du dickes Ei... :gap
Ich fasse mal zusammen, was Du bisher an Begründungen gebracht hast [gilt immer für den Einsatz im Straßenverkehr]:
- POI_Warner ist erlaubt, weil der Name nicht in StVO genannt wird...
- POI_Warner ist erlaubt, weil er nicht aktiv Radarfallen erfasst...
- POI_Warner ist erlaubt, weil während der Fahrt nicht gesynct wird...
- POI_Warner ist erlaubt, weil er nicht "scharfe" von "stillen" Meßstationen unterscheiden kann...
Einmal davon abgesehen, dass Du hier die Argumente wechselst, wie andere Leute ihre Socken... keine solcherlei technischen Beschaffenheiten sind im Gesetz genannt.
Das Gesetz verbietet Geräte, die stören oder anzeigen... mehr an technischen Einzelheiten wird nicht genannt.
Woher nimmst Du das Recht so etwas in ein Gesetz hineinzulegen... das ist Anmaßung. Nenne doch endlich mal den Gesetzeswortlaut oder auch eine entsprechende Erklärung, die das zulässt...
Momentan postest Du hier nur Deine ureigene Meiung... und die ist falsches Evangelium!
MfG
Darüber hinaus halte ich fest, dass Du im Verlaufe dieses Threads nicht einmal gewußt hst, woher die Drucksache stammt und offensichtlich immer noch nicht weißt, warum solche Texte verfasst werden.
Dein Ärger hat einen anderen Grund... :gap