radarwarner???

  • Lustige Diskussion, immer mal wieder...
    Allerdings ist <für mich> der Gesetzestext jetzt eindeutig. PDA mit POI-Warner erfüllt die Bedingungen...
    Gut, das tangiert mich weniger da ich den POI-Warner nicht besitze.


    Aber was für mich als PDA-Navigierer viel mehr interessiert ist die Umsetzung. Darf jetzt (rein theoretisch) jeder Verkehrshüter meinen PDA einziehen? Eine Kontrolle ob solcherlei Software installiert ist findet ja sicher nicht statt. Wie sollte das auch vor Ort?
    Hm...? ?(

  • Zitat

    Original von DeJe


    Aber was für mich als PDA-Navigierer viel mehr interessiert ist die Umsetzung. Darf jetzt (rein theoretisch) jeder Verkehrshüter meinen PDA einziehen? Eine Kontrolle ob solcherlei Software installiert ist findet ja sicher nicht statt. Wie sollte das auch vor Ort?
    Hm...? ?(


    Andere Frage:


    Darf ein Polizist Dein Notebook einziehen? Es könnten sich ja Raubkopien darauf befinden.


    Ich denke, ohne konkreten begründbaren Verdacht bewegt sich da jeder Polizist, der einen PDA einziehen würde in einer Grauzone.


    Wie bei der anderen Diskussion würde aber eben auch hier nur ein höchstrichterliches Urteil weiterhelfen. Ansonsten ist jede Diskussion ein Vertreten eigener Meinung und wird zu keiner gemeinsamen Lösung führen.


    Gruß


    Willi

  • Warum soll man jetzt schon den Aufwand treiben?
    Ich warte immer noch auf die erste Meldung über eine Beschlagnahmung eines PDAs...


    Ein mögliches Datenbankverbot könnte man sicher auch umgehen in dem man zwei Datenbanken völlig unabhängig voneinander anbietet: Eine nur mit x- und eine nur mit y-Koordinaten die erst zusammengesetzt einen Standort angeben.



    Garry

  • Zitat

    Original von Matok25


    Und die Diskussion ist müßig kommt immer wieder, und wird immer wieder ins leere rennen solange kein Grundsatzurteil gesprochen ist.


    Hallo


    Nein... denn die Illegalität ist durch Gesetz [und BR_Stellungnahme] festgestellt... ein Gesetz und dessen Rechtmäßigkeit muß nicht durch ein Urteil "bewiesen" werden! Im Gegenteil: Nach diesem Gesetz wird bei uns Recht gesprochen.


    Es sei denn Du verklagst den Gesetzgeber selber vor dem BVG, damit die Unrechtmäßigkeit dieses Gesetzes festgestellt wird! Solange greift aber jenes Gesetz... so sind nun einmal die "Spielregeln" bei uns.


    Es hilft in diesem Zusammenhang auch nur wenig, auf andere OWI's bzw. Straftaten hinzuweisen!


    MfG

  • Zitat

    Original von artur


    Wir haben hier im Forum das Potential, ein Programm zu entwickeln, daß dieses spurenfreie Löschen bewirken kann.


    Hallo


    Eine OWI wird nur nicht dadurch legal, dass man sie versteckt oder beseitigt... ich würd's lassen... ;D


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Moin
    in welchem Gesetz steht das!
    Hier ist nur von einem Bundesratspapier die Rede!
    Und auslegungssache, damit sind wir wieder beim Grundsatzurteil!
    Aber wie auch immer!
    Ohne dieses Urteil gibt es keine Rechtssicherheit!
    Und damit sind die immer wiederkehrenden Diskussionen auch hinfällig.

    Schönen Gruß
    Uwe

    Einmal editiert, zuletzt von Matok25 ()

  • Zitat

    Original von Matok25
    Moin
    in welchem Gesetz!


    Hallo


    :gap


    Na... das wurde hier ja lang und breit beschrieben... StVO § 23 Abs. 1b und die dazugehörige Erklärung des Bundesrates!


    MfG

  • Zitat

    Original von Matok25


    Hier ist nur von einem Bundesratspapier die Rede!


    Hallo


    "Nur" ist gut... das ist die Erklärung, wie jenes Gesetz zu verstehen ist...


    Und nach genau diesem Gesetz werden im Bedarfsfall Urteile gesprochen... da bedarf es keines "Grundsatzurteiles".


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()


  • Nicht alles, was früher mal Gesetz, war ist heute auch noch gültiges Recht, da manche Gesetze aufgrund von Grundsatzurteilen der obersten Richter geändert wurden/werden mußten.


    Und wenn Du mich jetzt nach einem Beispiel fragst:


    Ich hab keins.


    Deswegen halte ich es da mit allen anderen:


    Abwarten und beruhigt weiterfahren zumal ich den POI-Warner eh (noch) nicht nutze :] :]


    Gruß


    Willi


  • Hallo


    Seit wann müssen Gesetze durch "Grundsatzurteile" in Kraft gesetzt werden? Ein Gesetz wird erlassen und ist "ab Datum" gültig!


    Und "StVO §23, Abs.1b" ist oder war nicht früher gültig, sondern heute...


    Und damit dieses Gesetz geändert wird, müßte erst einmal jemand "klagen"... dann kann es vielleicht [Klagen gegen eines der Verfassungsorgane sind nicht ganz einfach] zu einem Grundsatzurteil kommen. Bis in 2, 3 oder 5 Jahren... oder auch gar nicht!


    Das Gesetz ist derzeit in Kraft... ;D


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Vorschlag: obk und h_smart fahren jetzt bei ihrer nächsten Polizeidienststelle vorbei und beschweren sich am lebenden Objekt über einen nicht erfassten Blitzer.


    Mal sehen, was passiert... :D :D :D : drink : drink

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Vorschlag: obk und h_smart fahren jetzt bei ihrer nächsten Polizeidienststelle vorbei und beschweren sich am lebenden Objekt über einen nicht erfassten Blitzer.


    Mal sehen, was passiert... :D :D :D : drink : drink


    Hallo


    Jep... und das Beste wird sein, wie nehmen eine StVO mit... :gap


    MfG


  • Jep,


    und gleich einen Richter dazu. Damit der die Auslegungen beurteilen kann. :D :D :D


    Gruß


    Willi

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Vorschlag: obk und h_smart fahren jetzt bei ihrer nächsten Polizeidienststelle


    Das könnte Dir so passen... :D :D :D


    Also noch ein letztes mal:


    Ich stimme zu, dass alle technischen Geräte, die unter das bewusste Gesetz fallen, verboten sind. (Radarwarner und Artverwandte)


    Ich bezweifle, dass der POI-Warner mit Blitzerdatenbank darunter fällt. und ich bezweifle das so lange, bis jemand, der dazu per Amt und Mandat befähigt ist (damit meine ich nicht obk, sondern einen Richter) in einem rechtskräftigen Urteil das Gegenteil feststellt. Denn so, und nur so, funktioniert das deutsche Rechtssystem.


    Ich danke für die Aufmerksamkeit.


    @obk,


    ich habe kein Problem damit, dass Du anderer Meinung bist. Aber ich habe ein Problem damit, dass Du Deine Meinung wie ein Evangelium vor Dir herträgst. Und ich finde es gelinde gesagt anmassend, wenn Du festlegst, wie Richter einen Gesetzestext zu interpretieren haben. Nur weil Du komplexe Zusammenhänge und feine Nuancen eines Gesetzestextes nicht erfassen kannst, muss diese Beschränkung nicht für alle Menschen gelten.


    lieben Gruß
    H.-J.

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