radarwarner???

  • Zitat

    Original von h_smart


    @obk,


    ich habe kein Problem damit, dass Du anderer Meinung bist. Aber ich habe ein Problem damit, dass Du Deine Meinung wie ein Evangelium vor Dir herträgst. Und ich finde es gelinde gesagt anmassend, wenn Du festlegst, wie Richter einen Gesetzestext zu interpretieren haben. Nur weil Du komplexe Zusammenhänge und feine Nuancen eines Gesetzestextes nicht erfassen kannst, muss diese Beschränkung nicht für alle Menschen gelten.


    Hallo


    Ach du dickes Ei... :gap


    Ich fasse mal zusammen, was Du bisher an Begründungen gebracht hast [gilt immer für den Einsatz im Straßenverkehr]:


    - POI_Warner ist erlaubt, weil der Name nicht in StVO genannt wird...
    - POI_Warner ist erlaubt, weil er nicht aktiv Radarfallen erfasst...
    - POI_Warner ist erlaubt, weil während der Fahrt nicht gesynct wird...
    - POI_Warner ist erlaubt, weil er nicht "scharfe" von "stillen" Meßstationen unterscheiden kann...


    Einmal davon abgesehen, dass Du hier die Argumente wechselst, wie andere Leute ihre Socken... keine solcherlei technischen Beschaffenheiten sind im Gesetz genannt.


    Das Gesetz verbietet Geräte, die stören oder anzeigen... mehr an technischen Einzelheiten wird nicht genannt.


    Woher nimmst Du das Recht so etwas in ein Gesetz hineinzulegen... das ist Anmaßung. Nenne doch endlich mal den Gesetzeswortlaut oder auch eine entsprechende Erklärung, die das zulässt...


    Momentan postest Du hier nur Deine ureigene Meiung... und die ist falsches Evangelium!


    MfG


    Darüber hinaus halte ich fest, dass Du im Verlaufe dieses Threads nicht einmal gewußt hst, woher die Drucksache stammt und offensichtlich immer noch nicht weißt, warum solche Texte verfasst werden.


    Dein Ärger hat einen anderen Grund... :gap

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Hi,


    ich kann Dir keinen Wortlaut nennen, der aussagt, dass der POI-Warner nicht unter das Gesetz fällt. Genausowenig kann ich Dir einen Wortlaut nennen, der aussagt, dass ein Walkman mit Endloskasette, der im 5-Sekundentakt vor Blitzern warnt, nicht unter das Gesetz fällt. Dabei ist das zweifelsfrei ein technischen Gerät, bei dem zumindest eine Funktion dazu dient, vor Überwachungsmassnahmen zu warnen.


    Du kannst allerdings auch keinen Wortlaut nennen, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass der POI-Warner mit Blitzerdatenbank unter das Gesetz fällt.


    Um das zweifelsfrei zu entscheiden, brauchen wir ein rechtskräftiges Urteil. Nur ein Richter hat das Recht, so etwas zu entscheiden. Du hast es nicht, und ich habe es auch nicht. So kompliziert ist das doch nicht...


    Du wirst jetzt nicht wirklich entscheiden wollen, welche Meinung ich haben darf??


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart


    Du kannst allerdings auch keinen Wortlaut nennen, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass der POI-Warner mit Blitzerdatenbank unter das Gesetz fällt.


    Hallo


    Selbstredend kann ich das...


    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    MfG

    3 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • ein PDA ist nicht dafür bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, wohl aber ausschließlich z.B. ein Valentine One ( Radarwarner )

  • Zitat

    Original von dCi
    ein PDA ist nicht dafür bestimmt, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, wohl aber ausschließlich z.B. ein Valentine One ( Radarwarner )


    Hallo


    Nicht schon wieder...


    Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab....


    Des weiteren wird ausgeführt - nachzulesen hier im Thread ab Seite 3 - dass es ausreicht, wenn eine Funktion eines Gerätes auf das Warnen oder Stören abzielt!


    MfG

    3 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von obk
    Selbstredend kann ich das...


    Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    MfG


    Hi,


    wenn da stehen würde, 'POI-Warner mit Blitzerdatenbank auf PDA' wäre das zweifelsfrei eindeutig. 'GPS-gestütztes Navigationssystem mit Offlinedatenbank von Standorten von möglichen Überwachungsstellen' wäre es auch noch eindeutig.
    Das, was im Gesetz steht ist nicht so eindeutig, dass man den POI-Warner zweifelsfrei zuordnen könnte.


    -> Grundsatzurteil -> Endlosschleife


    Gruß
    H.-J.

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  • Hallo


    Ist ein PDA [mit POI_Warner und Blitzerdaten] ein "Gerät", das vor Anlagen zur Geschwindigkeitsmessungen warnen kann?


    [ ] JA


    [ ] NEIN


    MfG

  • JEIN


    - bei mobilen Blitzern taugt genanntes Equipment sogut wie nicht, ich hab noch nie ein Meßgerät an solcher Warnstelle gesehen


    - bei festen Meßpunkten schon eher, ausser der Film ist gerade voll oder Starenkasten eine Attrappe

    2 Mal editiert, zuletzt von dCi ()


  • Hi,


    genau soviel und sowenig wie der Walkman mit der Endloskasette.


    Wenn bei dem Einen Zweifel bestehen, warum nicht auch bei dem Anderen?


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von h_smart


    genau soviel und sowenig wie der Walkman mit der Endloskasette.


    Wenn bei dem Einen Zweifel bestehen, warum nicht auch bei dem Anderen?


    Hallo


    ...die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab...


    [X] JA


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()

  • Zitat

    Original von obk
    Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab...



    Da gibt es eigentlich keine Zweifel mehr: ein PDA mit POI-Warner entspricht exakt einer technischen Lösung mit vergleichbarem Effekt, und den nagel auf den Kopf getroffen: Verknüpfung von Warnung vor stationären Überwachungsanlagen (=POI-Warner) mit modernem Zielführungssystem (=Navigationsprogramm)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Sorry, aber die Diskussion wird lächerlich!


    @dCi, im Gesetz steht eindeutig "...stationären Überwachungsanlagen...", im Gesetz steht NICHT ob diese Anlagen auch funktionstüchtig sein müssen. ;)


    h_smart, deiner Argumentation ist beim besten Willen nicht zu folgen. Es ist vollkommen belanglos ob die Information Online, Offline, wie auch immer bezogen werden, wie das Programm genannt wird, ob es ein PocketPC oder Palm oder sonstiges System ist, ob das Zielführungssystem GPS-gestützt arbeitet oder nicht.
    Für mich spielt es nicht mal ein Rolle ob das (an den Haaren herbeigezogene) Walkman-Beispiel unter dieses Gesetz fällt.


    Wichtig ist nur:

    Zitat

    ...Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen; Diese entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab.

    Was ist an dem Text eigentlich "interpretierbar" in Bezug auf einen PDA mit Navigationssystem, GPS-Empfänger und POI-Warner mit Blitzerdaten? ?(


    Michi war schneller. :D

    3 Mal editiert, zuletzt von DeJe ()

  • Zitat

    Original von DeJe
    Sorry, aber die Diskussion wird lächerlich!


    @dCi, im Gesetz steht eindeutig "...stationären Überwachungsanlagen...", im Gesetz steht NICHT ob diese Anlagen auch funktionstüchtig sein müssen. ;)


    Im Gesetz steht auch nicht welches Wetter morgen ist..
    Sorry, aber es ging in seiner Frage, ob besagte Gerätschaft Verkehrsüberwachungsanlagen anzeigen kann und ich wollte deutlich machen, dass dies nicht in jedem Fall möglich ist.


    Die Diskussion ist schon lange lächerlich, aber macht Spass ;)

  • Zitat

    Original von obk
    ...die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab...


    Hi,


    dann ist der Walkman mit der Endloskasette verboten, wenn er unter anderem vor einem Blitzer losquäkt?


    Dann sind aber auch alle Autoradios mit Kasettenteil oder CD-Player verboten, sofern sie betriebsbereit sind, weil sie jederzeit mit einem Datenträger bestückt werden können.


    Gruß
    H.-J.

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