radarwarner???

  • Zitat

    Original von dCi


    Hallo


    Ja... was aber nichts an der Frage ändert, ob das Ganze erlaubt ist!


    MfG


  • Hallo


    Das ist nicht nur "ein schmales Brett" auf dem Du dich bewegst, das steht dem Gesetzestext vollkommen entgegen... im Gesetzestext steht "...anzuzeigen oder zu stören... - damit sind [erst einmal] beide verboten. Was der POI_Warner noch so alles kann, ist dem Gesetzgeber [leider] egal... dies wird aber gerade in jener BT_Drucksache bestätigt!


    In der Handhabung im Bedarfsfall kann die Zuspitzung der störenden Geräte dann aber eine Rolle spielen...


    Darum ist der Einsatz des POI_Warner im Straßenverkehr nicht legal...


    MfG

    2 Mal editiert, zuletzt von obk ()

  • Also bisher war ich immer absolut der Meinung, dass der POI-Warner nicht unter das Gesetz fällt.


    Seit dem ich den Link von obk gelesen habe, bin ich da völlig anderer Meinung; vorausgesetzt, es handelt sich hierbei wirklich um einen "Gesetzesauszug".


    Denn hier ist im Detail beschrieben, was darunter fällt. Und es würde sogar ein navigationsprogramm mit eingebauten Warnern drunterfallen.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von obk
    im Gesetzestext steht "...anzuzeigen oder zu stören... -


    Solange der POI-Warner nicht zwischen tatsächlichen und potenziellen Überwachungsstellen unterscheiden kann, greift dieses Gesetz nicht.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von HSVMichi


    vorausgesetzt, es handelt sich hierbei wirklich um einen "Gesetzesauszug".


    Hallo


    Es ist kein Gesetzesauszug... es ist eine "Bundesratsdrucksache"... allerdings könnte ein Richter - der ja an die Gesetze gebunden ist - im Bedarfsfall [Zweifelsfall] auf solch ein Dokument zurückgreifen, da es zeigt, wie die "gesetzgebende Gewalt" ein best. Gesetz "gemeint" hat...


    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von obk ()


  • Hast Du Dir den Link wirklich durchgelesen? Dann wirst Du sehen, daß Du daneben liegst.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von h_smart


    Solange der POI-Warner nicht zwischen tatsächlichen und potenziellen Überwachungsstellen unterscheiden kann, greift dieses Gesetz nicht.


    Hallo


    Nein... da der POI_Warner vor allen Überwachungsstellen warnt, warnt er auch vor denen, die in Betrieb sind...


    Aber liefere doch mal für solch eine Unterscheidung die gesetzliche Grundlage. Denn in §23, 1b StVO steht davon leider nichts... ;D


    MfG

  • genau das ist der Punkt:
    das Gesetz unterscheidet nicht zwischen aktivem und passivem Warner.
    Es bedarf diesbezüglich einer Änderung/ Konkretisierung, welche nur die aktiven Warner unter Strafe stellt.

  • Hi,


    im Kontext betrachtet müssten dann aber auch Leute mit Schildern um den Hals, Radiodurchsagen, Zeitungsmeldungen und die Preisgabe der Überwachungsstellen auf den Internetseiten der Polizei verboten sein, sind sie aber nicht.
    Deshalb bleibe ich dabei, der POI-Warner ist kein Radarwarner, und ist damit nicht verboten.


    Gruß
    H.-J.

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  • h_smart: lies doch endlich mal den Link!


    Da steht auch drin, warum Radiogeräte NICHT verboten sind.


    Und Autofahrer, die andere vor Blitzern warnen, wurden schon seit meiner Kindheit bestraft.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • es ist nur erlaubt, wenn man selber feststellen muß, ob man sich beim Blitzer gerade befindet z.B. Verkehrsfunk.


    Der POI-Warner dürfte eben nur auf die erlaubte Geschwindigkeit hinweisen, nicht auf die Blitzerstelle...

  • Dann ändern wir die Ansage von 'Achtung, Geschwindigkeitsüberschreitung am Überwachungspunkt' auf 'Achtung, Geschwindigkeitsüberschreitung'?


    Das ist mir zu albern.


    H.-J.

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  • so ähnlich....und die Ansage" Achtung Blitzer unmittelbar vor ihnen" müßte wegfallen


    Ob wir das albern finden, interessiert keinen der Gegenpartei

    Einmal editiert, zuletzt von dCi ()

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    h_smart: lies doch endlich mal den Link!


    Da steht auch drin, warum Radiogeräte NICHT verboten sind.


    Und Autofahrer, die andere vor Blitzern warnen, wurden schon seit meiner Kindheit bestraft.


    Michi, ich hab den Link gelesen, ich interpretiere ihn nur anderst als Du.


    Autofahrer, die andere Autofahrer mit der Lichthupe warnen, werden bestraft, weil das Benutzen der Lichthupe ohne zwingenden Grund verboten ist. Das hat mit einem Blitzer nichts zu tun.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart


    Michi, ich hab den Link gelesen, ich interpretiere ihn nur anderst als Du.


    Hallo


    Du solltest Dich langsam mal erklären...


    Weder im Gesetz noch der Bundesratsdrucksache ist "Interpretationsspielraum"...


    MfG