ZitatOriginal von dCi
Hallo
Ja... was aber nichts an der Frage ändert, ob das Ganze erlaubt ist!
MfG
ZitatOriginal von dCi
Hallo
Ja... was aber nichts an der Frage ändert, ob das Ganze erlaubt ist!
MfG
ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
Der Tenor des Gesetzgebers in StVO §23 Abs.1b zielt immer auf die Störfunktion ab. Also die Möglichkeit, eine Messstelle mit überhöhter Geschwindigkeit zu passieren, ohne erwischt zu werden...
...
Und deswegen ist der POI-Warner nicht illegal.
Hallo
Das ist nicht nur "ein schmales Brett" auf dem Du dich bewegst, das steht dem Gesetzestext vollkommen entgegen... im Gesetzestext steht "...anzuzeigen oder zu stören... - damit sind [erst einmal] beide verboten. Was der POI_Warner noch so alles kann, ist dem Gesetzgeber [leider] egal... dies wird aber gerade in jener BT_Drucksache bestätigt!
In der Handhabung im Bedarfsfall kann die Zuspitzung der störenden Geräte dann aber eine Rolle spielen...
Darum ist der Einsatz des POI_Warner im Straßenverkehr nicht legal...
MfG
Also bisher war ich immer absolut der Meinung, dass der POI-Warner nicht unter das Gesetz fällt.
Seit dem ich den Link von obk gelesen habe, bin ich da völlig anderer Meinung; vorausgesetzt, es handelt sich hierbei wirklich um einen "Gesetzesauszug".
Denn hier ist im Detail beschrieben, was darunter fällt. Und es würde sogar ein navigationsprogramm mit eingebauten Warnern drunterfallen.
ZitatOriginal von obk
im Gesetzestext steht "...anzuzeigen oder zu stören... -
Solange der POI-Warner nicht zwischen tatsächlichen und potenziellen Überwachungsstellen unterscheiden kann, greift dieses Gesetz nicht.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von HSVMichi
vorausgesetzt, es handelt sich hierbei wirklich um einen "Gesetzesauszug".
Hallo
Es ist kein Gesetzesauszug... es ist eine "Bundesratsdrucksache"... allerdings könnte ein Richter - der ja an die Gesetze gebunden ist - im Bedarfsfall [Zweifelsfall] auf solch ein Dokument zurückgreifen, da es zeigt, wie die "gesetzgebende Gewalt" ein best. Gesetz "gemeint" hat...
MfG
ZitatAlles anzeigenOriginal von h_smart
Solange der POI-Warner nicht zwischen tatsächlichen und potenziellen Überwachungsstellen unterscheiden kann, greift dieses Gesetz nicht.
Gruß
H.-J.
Hast Du Dir den Link wirklich durchgelesen? Dann wirst Du sehen, daß Du daneben liegst.
ZitatOriginal von h_smart
Solange der POI-Warner nicht zwischen tatsächlichen und potenziellen Überwachungsstellen unterscheiden kann, greift dieses Gesetz nicht.
Hallo
Nein... da der POI_Warner vor allen Überwachungsstellen warnt, warnt er auch vor denen, die in Betrieb sind...
Aber liefere doch mal für solch eine Unterscheidung die gesetzliche Grundlage. Denn in §23, 1b StVO steht davon leider nichts... ;D
MfG
genau das ist der Punkt:
das Gesetz unterscheidet nicht zwischen aktivem und passivem Warner.
Es bedarf diesbezüglich einer Änderung/ Konkretisierung, welche nur die aktiven Warner unter Strafe stellt.
Hi,
im Kontext betrachtet müssten dann aber auch Leute mit Schildern um den Hals, Radiodurchsagen, Zeitungsmeldungen und die Preisgabe der Überwachungsstellen auf den Internetseiten der Polizei verboten sein, sind sie aber nicht.
Deshalb bleibe ich dabei, der POI-Warner ist kein Radarwarner, und ist damit nicht verboten.
Gruß
H.-J.
es ist nur erlaubt, wenn man selber feststellen muß, ob man sich beim Blitzer gerade befindet z.B. Verkehrsfunk.
Der POI-Warner dürfte eben nur auf die erlaubte Geschwindigkeit hinweisen, nicht auf die Blitzerstelle...
Dann ändern wir die Ansage von 'Achtung, Geschwindigkeitsüberschreitung am Überwachungspunkt' auf 'Achtung, Geschwindigkeitsüberschreitung'?
Das ist mir zu albern.
H.-J.
so ähnlich....und die Ansage" Achtung Blitzer unmittelbar vor ihnen" müßte wegfallen
Ob wir das albern finden, interessiert keinen der Gegenpartei
ZitatOriginal von HSVMichi
h_smart: lies doch endlich mal den Link!
Da steht auch drin, warum Radiogeräte NICHT verboten sind.
Und Autofahrer, die andere vor Blitzern warnen, wurden schon seit meiner Kindheit bestraft.
Michi, ich hab den Link gelesen, ich interpretiere ihn nur anderst als Du.
Autofahrer, die andere Autofahrer mit der Lichthupe warnen, werden bestraft, weil das Benutzen der Lichthupe ohne zwingenden Grund verboten ist. Das hat mit einem Blitzer nichts zu tun.
Gruß
H.-J.
ZitatOriginal von h_smart
Michi, ich hab den Link gelesen, ich interpretiere ihn nur anderst als Du.
Hallo
Du solltest Dich langsam mal erklären...
Weder im Gesetz noch der Bundesratsdrucksache ist "Interpretationsspielraum"...
MfG