POI-Warner, bei Strafe verboten

  • Zitat

    Noch einmal (zum xten Mal):


    das kann ich auch


    Zitat

    Kein POI-Warner kann irgendeinen vorhandenen Blitzer anzeigen.


    es zeigt doch die stationären blitzeranlagen auf der karte an, und genau darum gings auch in dem schreiben.


    Zitat

    Ich führe lediglich ein Gerät mit, daß eine Landkarte anzeigt mit eingetragenen Gefahrenhinweisen.


    solange es keine bltzeranlagendaten sind :D :D :D

  • Hi,


    mal abgesehen davon, daß ich (noch) keinen POI-Warner habe.


    Es ist auch nicht erlaubt, in einer 30er Zone 40, 50 oder 60 zu fahren.


    Es ist nicht erlaubt, bei Limit 100 auf der Autobahn 130 zu fahren.


    Und trotzdem fahren sehr viele schneller als erlaubt. Wer erwischt wird - Pech gehabt.


    Wer viel beruflich unterwegs ist, wird den Blitzer-Warner sicherlich auch nutzen und vermutlich ein Vielfaches von den 75 Euro "einsparen", die er bei einer eventuellen Entdeckung zahlen müsste.


    Übrigens: In meinen nun fast 20 Jahren, in denen ich Auto fahre, kam ich genau dreimal in eine Kontrolle!


    Also: Es ist viel verboten und es wird trotzdem gemacht. Aber so lange es hier keine Präzedensfälle gibt, werden wir uns weiter in einem rechtsunsicheren Raum bewegen.


    Gruß


    Willi

  • Zitat

    Original von h_smart
    In einer ominösen Verordnung steht, dass die Kombination von Zielführungssystemen und der Warnung vor Überwachungsanlagen ausdrücklich als Beispiel für ein solches Gerät genannt wurde.


    und genau da fällt das mit rein...


    Zitat


    PDA und POI-Warner

  • @Gerhard M. es soll laut Aussagen von früher auch Papierstraßenkarten geben, die eingezeichnete Blitzer haben (ich gestehe, selbst noch keine gesehen zu haben - wie auch? Seit 1,5 Jahren brauche ich so etwas zerreißbares Material nicht mehr! :D ).


    Ein Atlas oder eine Straßenkarte ist auch ein "technisches Gerät" (im weitesten Sinne - bei "Was bin ich" zumindest würde kein Heiermann fallen).


    Und die eingezeichneten Blitzer ist auch nichts anderes wie der POI-Warner, der ja auch nur auf eine Karte projeziert (wenn auch täglich aktualisiert).


    Also sollte man mich anhalten und mir meinen PDA abnehmen wollen, so möge man bitte meine alten Straßenkarten gleich mit entsorgen :-D)


    Ich glaube, wir brauchen in der Tat ein Präsidenzfall (oder wie das heisst)...

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von Gerhard M.


    es zeigt doch die stationären blitzeranlagen auf der karte an, und genau darum gings auch in dem schreiben.


    Au Weia,


    Zum 127 Millionsten Mal:


    der POI-Warner zeigt Koordinaten aus einer DB an, an denen möglicherweise Verkehrsüberwachungen stattfinden. Das ist ein riesen Unterschied zu Radarwarnern.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Zitat

    Original von Gerhard M.


    und genau da fällt das mit rein...


    Als Beispiel für ein 'Zielführungssystemen und der Warnung vor Überwachungsanlagen' fällt mir eher eine Luft-Boden-Rakete ein...


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hallo zusammen,


    gibt es denn keinen Rechtsanwalt unter uns oder im Bekantenkreis, der auf Verkehrsrecht spezialiesiert ist? Eine Frage genügt und schon sind alle schauer! Das würde das ständige diskutieren endlich beenden, denn wir sind doch allen nur Autofahrer, die selbst interpretieren ob erlaubt oder nicht! Vielleicht schreibt auch mal jemand an VOX oder SAT1 und vielleicht wird es in einer der nächsten Automagazine ja erklärt und für alle zugänglich gemacht! :gap


    Gruß


    RJR

  • Zitat

    Au Weia,


    Zum 127 Millionsten Mal:


    der POI-Warner zeigt Koordinaten aus einer DB an, an denen möglicherweise Verkehrsüberwachungen stattfinden. Das ist ein riesen Unterschied zu Radarwarnern.


    und in diesem schreiben gings GENAU um diese blitzerdatenbanksoftware in verbindung mit navigationslösungen .


    und NICHT um radarwarner.


    gib zu du hast nicht gelesen

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard M. ()


  • 1. Ein Baseballschläger ist aber ein Werkzeug im Sinne des § 224 StGB [Gefährliche Körperverletzung]. Und genau wie beim PDA konnt es auf die Art der Benutzung an:


    Auszug:
    Ein Werkzeug ist ein Gegenstand, der seiner Art und Weise (Form, Material) nach dazu benutzt werden kann, Menschen zu verletzen. Z.B. ein Baseballschläger, aber auch ein Bleistift.


    Zitat

    Original von h_smart2. Der POI-Warner warnt vor Überwachungsstellen, die in einer DB hinterlegt sind, völlig unabhängig davon, ob an der Stelle auch wirklich eine Überwachungsmassnahme stattfindet.


    2. Der PDA ansich ist nicht verboten. Aber in Verbindung mit dem POI-Warner ist der PDA in der Lage, vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Bereits das er in der Lage ist, reicht aus, um einen Verstoß nach o. g. StVO Bestimmungen zu verwirklichen. Es kommt wie beim Baseballschläger auf die Art der Benutzung an.


    Zitat

    Original von h_smartEs ist sehr fraglich, ob eine diesbezügliche Verwarnung oder gar Beschlagnahme des PDA vor Gericht bestand haben wird. Das wird ein letztinstanzliches Urteil auf Europäischer Ebene zeigen. Und hier schliesst sich der Kreis.


    PDA und POI-Warner stehen nicht im Gesetz, und bei Vergleichen entspricht diese Kombination eher Radiomeldungen und dem Ausdruck auf dem Beifahrersitz, als einem Radarwarner.


    Es gibt viele Gegenstände, um bei der Waffe zu bleiben, die nicht exakt aufgeführt sind, aber aufgrund ihrer Beschaffenheit und Art der Benutzung plötzlich zur Waffe oder zum gefährlichen Gegenstand werden und somit strafrechtlich verboten sind und der Einziehung unterliegen.


    Letztendlich entscheidet der Richter. Aber bis dahin, auch falls der Richter zu Gunsten des Betroffenen entscheiden sollte, hat man sich eine Menge Ärger eingehandelt.


    Fakt bleibt: ein PDA in Verbindung mit dem POI-Warner ist verboten. Kein wenn und aber.

  • Zitat

    Fakt bleibt: ein PDA in Verbindung mit dem POI-Warner ist verboten. Kein wenn und aber.


    aber nur wenn man AKTIV die blitzerdatenbank BENUTZT
    (möglicherweise reicht die installation der blitzerdaten schon aus.)

  • und nochmal, in der zeitschrift ist auch der poi-warner mit angegeben :gap

  • Zitat

    Original von Gerhard M.


    aber nur wenn man AKTIV die blitzerdatenbank BENUTZT
    (möglicherweise reicht die installation der blitzerdaten schon aus.)


    Es reicht aus, wenn der PDA in der Lage wäre , vor Überwachungsmaßnahmen zu warnen, also wenn sich eine intakte Blitzerdatenbank auf dem PDA befindet. Wie beim klassischen Radarwarner reicht das Vorhanden sein aus, um den Verdacht zu begründen, dass das Gerät auch benutzt wird. Er muß nicht eingeschaltet sein.

  • Zitat

    Original von JayPee
    reicht aus, wenn der PDA in der Lage wäre , vor Überwachungsmaßnahmen zu warnen, also wenn sich eine intakte Blitzerdatenbank auf dem PDA befindet. Wie beim klassischen Radarwarner reicht das Vorhanden sein aus, um den Verdacht zu begründen, dass das Gerät auch benutzt wird. Er muß nicht eingeschaltet sein.


    na also, dann sind wir uns ja ALLE einig, das der poiwarner eine "schnell poiwarner löschen funktion" braucht :D


    nachtrag: aber die blitzer für österreich sind ja erlaubt und in schweiz auch, oder? :-D)

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard M. ()

  • @JayPee: "kein Wenn und aber"


    Sorry, wusste nicht, daß Du das zu entscheiden hast.


    Ich aber sage:


    POI-Warner fällt nicht unter das beschriebene Gesetz!


    Kein Wenn und Aber


    :D


    Und nun?


    Ich weiß nicht, ob ich Recht habe, aber auch DU kannst nicht mehr als vermuten.


    Übrigens würde hier auch kein Rechtsanwalt die Frage klären können, denn es gibt ja wohl noch keine Urteile, und insofern wird es jeder Rechtsanwalt anders sehen...

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    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Zitat

    Original von Gerhard M.
    und in diesem schreiben gings GENAU um diese blitzerdatenbanksoftware in verbindung mit navigationslösungen .


    und NICHT um radarwarner.


    gib zu du hast nicht gelesen


    Aber klar hab ich das gelesen.


    GENAU um diese blitzerdatenbanksoftware in verbindung mit navigationslösungen ging es in der Frage von Connect, nicht aber in der darauf von der Pressesprecherin gegebenen Antwort. Die war schwammig wie immer.


    Es fehlt die tatsächliche Überprüfung des POI-Warner, ob an der gezeigten Position wirklich zum Zeitpunkt der Anzeige eine Überwachungsmassnahme stattfindet.


    Die Pressesprecherin sagt ja auch, dass der Quatsch nur deshalb in einer windigen Verordnung drinsteht, weil sich das Ministerium nicht traut, das in ein Gesetz reinzuschreiben, weil die Angst haben, dieses Gesetz von der EU um die Ohren gehauen zu bekommen.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.