POI-Warner, bei Strafe verboten

  • Hi,


    laut offizieller Aussage vom Verkehrsministerium Berlin ist das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen strafbar und der PDA kann beschlagnahmt werden.


    Daher würde eine Funktion, die das Beenden des POI-Warner per Hardwaretaste auslöst, sehr hilfreich sein. Evtl. sogar mit der Funktion Lösche POI-Warner.exe.


    Auch, wenn man nicht jeden Tag in eine Verkehrskontrolle gerät, ist so eine zusätzliche Funktion hilfreich und sollte zukünftig Bestandteil vom POI-Warner sein.


    Was haltet ihr davon?


    EDIT:
    Damit alles seine Richtigkeit hat:


    Aus einem Interview mit Alexandra Brothan, Sprecherin des Verkehrsministerium:


    Zitat:
    Nach §23 Abs.1b StVO ist es dem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Die Kombination von Zielführungssystemen und der Warnung vor Überwachungsanlagen wurde vom Verordnungsgeber in der amtlichen Begründung ausdrücklich als ein Beispiel für ein Gerät genannt, das diesem Verbot unterliegt.


    Nach Nummer 26a des Bußgeldkataloges: bei fahrlässiger Begehungsweise 75,- , bei Zuwiderhandlung 4 Punkte und Beschlagnahme.


    In dem Interview ging es unter andrem um PDA-Navigation und POI-Warner und vergleichbare Geräte.


    Gruß Heidjer

    2 Mal editiert, zuletzt von Heidjer ()

  • ihr erinnert euch an Roland Kaiser und seinen Song:
    " und es geht schon wieder los..... das darf doch wohl......"




    da haben wir wieder das Thema, ......



    und hier wieder meine Meinung:


    a) der POIW ist nicht verboten !!!!!
    b) das betriebsbereite Mitführen ... ja von was den bitte ???
    vom PDA ..... ????


    und wo bitte ist den diese "offizielle Aussage" ..... ???

  • Zitat

    Original von addi
    und wo bitte ist den diese "offizielle Aussage" ..... ???


    Ja, ohne Quelle ist die Info keinen Pfifferling wert.


    Gruß
    H.-J.

    Bitte keine Supportanfragen per PN oder Mail, dafür ist das Forum da.

  • Hi,


    der POI-Warner an sich ist garantiert nicht verboten, allenfalls die Blitzer-Overlays.


    Grüßle
    Frank K.

  • Hallo,


    das mag schon sein, nur sind damit ganz eindeutig Geräte gemeint, die eben eine aktive Überwachung mittels Sensor aufspüren, anzeigen oder sogar stören können.


    Du darfst Dir ja auch einen Zettelblock mitnehmen und alle Ü-Punkte aufschreiben. Wird dieser dann auch beschlagnahmt?? Wohl eher nicht.
    Also keine Panik.


    lg
    michael

  • Hallo,


    @ all


    es wurde hier ja nun schon genug darüber diskutiert, ob der POI-Warner nun verboten ist, oder nicht :-D)
    Aber Heidjer schrieb ja auch:
    Daher würde eine Funktion, die das Beenden des POI-Warner per Hardwaretaste auslöst, sehr hilfreich sein. Evtl. sogar mit der Funktion Lösche POI-Warner.exe.
    Auch, wenn man nicht jeden Tag in eine Verkehrskontrolle gerät, ist so eine zusätzliche Funktion hilfreich und sollte zukünftig Bestandteil vom POI-Warner sein.


    Ich finde die Idee, den POI-Warner per Hardwaretaste zu beenden, gut. Dann könnten diejenigen, die meinen das der POI-Warner verboten ist, diesen per Knopfdruck schließen. ;D

  • Und warum benutzt Ihr nicht mal die Suchfunktion bitte? Wie man den POI-Warner zusammen mit TomTom beendet wurde hier schon recht ausführlich beschrieben und wie sich TomTom per Taste beenden lässt wissen alle die sich ein wenig mit dieser Software beschäftigt haben.


    Alle die weder die Suchfunktion kennen, noch die Einstellungsseite der TomTom Software guggen halt mal HIER ;)


    Gruss Tom

    Einmal editiert, zuletzt von tom50 ()

  • ob der nun verboten ist oder nicht, dass werden wohl erst erfahren, wenn es mal einen Prozess gegeben hat.


    Bis dahin bin ich der festen Überzeugung, dass:
    - der POI-Warner NICHT verboten ist
    - das Blitzer-Overlay sich in einer Grauzone bewegt
    - die Politiker, Beamten und sonstige Angestellte von irgendwelchen §-Instituten wohl normalerweise eher weniger Ahnung von solchen Dingen haben. Zeig denen einen PocketPC, schön in Farbe mit Blitzerinfos drauf und schon "ist es verboten" - ohne zu wissen, was es eigentlich ist :D
    Zeig denen dieselben Infos auf einem Straßenatlas (die Blitzer auf Folie ausgedruckt und drübergelegt) und sie lächeln und sagen: "mach doch"... ohne zu wissen, dass es dasselbe ist!


    Auch im Radio werden Blitzer durchgegeben, teils sogar sehr präzise... Kann jetzt mein Radio beschlagnahmt werden? ;)


    Die Diskussion ist alt und führt zu nichts. Einzige Lösung: zu einem Gericht oder sonst einer hohen Institution gehen, denen das _ganz genau_ erklären und dann abwarten was die sagen (nur schriftlich zählt und auch nur dann, wenn die es wirklich begriffen haben was es ist!)



    nSonic

  • Zitat

    und auch nur dann, wenn die es wirklich begriffen haben was es ist!)


    Geht das denn???? :gap

  • Hallo nSonic.


    Zeig dich doch selber an, dann wissen wir es. :D



    Ansinsten bin ich aber deiner Meinung.

  • nun muss ich auch mal meinen senf dazugeben.


    ich denke mal das es hier noch nicht geschrieben wurde, falls doch tuts mir leit.


    in der neuen connect-zeitschrift haben sie sich mit dem thema befasst ( und auch direkt mit den blitzerwarnern für navigationsgeräte egal welcher art )


    ergebnis: es ist NICHT erlaubt, und die polizei darf einziehen.


    connect heft 10 16.09.04 seite115

    2 Mal editiert, zuletzt von Gerhard M. ()