TMC und GEZ

  • Hi Bill,


    ich bin, was Deine Infos hierzu angeht, leider immer noch etwas ratlos.


    Schau Dir mal Deinen eigenen Beitrag vom 23.07. im TomTom Traffic-Forum an.


    Dort sagt Stefan 70:

    Zitat

    ...Zumal es ja Gerüchte gibt, dass TMC auf Dauer auch nicht mehr kostenlos bleiben wird.


    Direkt darauf bezogen Deine Antwort:


    Du schreibst also selbst, die GEZ finanziert den TMC-Dienst.
    Andererseits soll ich der GEZ nichts schuldig bleiben, wenn ich TMC nutze?
    Hab ich ein Problem mit der Logik.


    Ich wäre Dir wirklich für die Stellungnahme des WDR dankbar, da ich der GEZ in diesen Dingen nicht über den Weg traue...


    Gruß
    expalm

    3 Mal editiert, zuletzt von expalm ()

  • @expalm


    sorry was hat pay TMC damit zu tun ?
    wir reden vom öffentlich rechtlichen Rundfunk
    und man zahlt ja für die Hardware :)
    Also nochmal für die TMC Hardware braucht man keine GEZ Gebühr zu zahlen weil lediglich der RDS Datenkanal verwendet wird.
    Für die Infrastruktur TMC wurden vor 10 Jahren die GEZ Gebühren angehoben.


    Wenn du der Sache nicht glaubst wirst du dich selber bewegen müsse. Schreib an den WDR oder an die GEZ


    Danke



    Bill

  • Zitat

    Original von expalm
    Ist ein TMC-Empfänger (wie in der MGPS) eigentlich GEZ-pflichtig, wenn es der einzige empfangsbereite Empfänger in einem KFZ ist?


    Frage ist ernstgemeint!


    Wer keine Probleme hat, macht sich welche...
    :rofl

  • Zitat

    Original von 944S2
    [Wer keine Probleme hat, macht sich welche...
    :rofl


    Wo hast Du ein problem?
    Ich habe geschrieben, daß das Auto teilweise freiberuflich eingesetzt wird.
    Für diese Fahrten gibt es _kein_ Radio im Auto, also würden die rd 5,30 im Monat GEZ wegfallen.
    Ich möchte nur sichergehen, daß ich nicht durch das TMC-Modul wieder gebührenpflichtig fahre - ist das so schwer zu verstehen?


    @Bill:
    Ich danke Dir für Deine Ausführungen. Allerdings zahle ich eben _nicht_ für die Hardware - insofern haben wir uns vielleicht mißverstanden - weil es auf den fraglichen beruflich veranlaßten Fahrten kein Autoradio im Fahrzeug gibt. Der TMC-Empfänger wäre also die einzige Hardware, wie ich das auch schon eingangs mit geschildert habe, der "einzige empfangsbereite Empfänger" eben.
    Wenn es nun ein Abkommen gab, die GEZ-Gebühr _wegen_ TMC anzuheben, muß es ja dann wohl so sein, daß die anderen Rundfunkteilnehmer _meine_ TMC-Gebühren zahlen... sorry. Ich erwarte keine Antwort mehr - es hätte mich allenfalls gefreut, wenn Du mit dem von Dir erwähnten offiziellen Statement vom WDR Klarheit in die Sache gebracht hättest.


    expalm


    expalm



  • Sorry Bill wenn ich dir wiedersprechen muss, TMC ist ein Datendienst der von den Rundfunkanstalten zur Verfügung gestellt wird und mit öffnetlichen Geldern finanziert wird. Wenn du privat das TMC im Auto nutzt, ist es mit in deinen normalen Gebühren enthalten. Wenn du es freiberuflich nutzt, musst du es anmelden. Wenn du zu Hause kein Radio und keinen Fernseher hast, musst du es auch anmelden.


    Meine Ex arbeitet bei der GEZ und wir hatten das Thema vor 1 Jahr schon mal. So sieht die rechtliche Lage aus.

  • Und wie soll ich nur TMC bei der GEZ anmelden? Hab da keinerlei Hinweise für Formulare oder sonstige Möglichkeiten einer Anmeldung! Also wenn ich aufs Rahthaus gehe und sage, ich häte gerne mein (dienstliches) TMC-Modul bei der GEZ angemeldet, dann wird wohl so aussehen ?( ?( ?( ?( ?(

  • In den GEZ-Formularen gibt es nur Radios und Fernseher. Und zumindest nach meinem Verständnis ist ein Radio etwas anderes als ein TMC-Empfänger. Da würde mir doch nicht im Traum einfallen, bei der GEZ nachzufragen, ob ich auch irgend etwas anderes anmelden darf, wenn ich sonst nichts hab ... 8)

  • Ist doch ganz einfach. Laut GEZ-Formular müßte ich einen Videorekorder anmelden, wenn es das einzige fernsehempfangende Gerät im Haushalt / Betrieb ist. Und das auch, wenn ich ihn nur zu Überwachungszwecken einsetze. Entscheidend ist: Er enthält einen TV-Tuner, und der kann öffentlich-rechtliche Programme empfangen. NICHT entscheidend ist, ob er einen Bildschirm oder Lautsprecher enthält.(was er ja nicht tut).


    Das TMC-Empfangsteil ist vergleichbar ein Rundfunkempfänger ohne Lautsprecher. Auch er empfängt öffentlich-rechtliche Sendungen. Daß TMC-Meldungen auch Sendungen im Sinne der GEZ sind, daran habe ich keinen Zweifel. Letztlich geht es doch darum, den Aufwand für die Sendeanstalten zu vergüten.



    So ganz will ich es zwar nicht wahr haben, aber in Zshg. mit Soldenburgs Ausführungen habe ich immer mehr den Eindruck, daß TMC-Geräte, sofern sie die einzigen Rundfunkempfänger in einem Auto sind, das betrieblich genutzt wird, GEZ-pflichtig sind.


    Jetzt will ich's aber von amtlicher Seite wissen, mit dem Spekulieren aufhören und mich hierzu erst wieder melden, wenn ich was "Gerichtsfestes" in der hand habe.


    expalm

    Einmal editiert, zuletzt von expalm ()

  • Also nochmal


    GEZ Gebühren entfallen nicht auf den TMC Datendienst.
    Eben weil man mit den Dingern nur TMC empfangen kann.
    Man kann damit kein Radio hören.


    Alles klar


    Datendienst Empfänger sind von der GEZ befreit, solange man damit kein Radio hören kann.


    Bill

  • Nettes Thema :D


    Ein Videorekorder unterscheidet sich vom TMC-Empfänger dadurch dass Du durch einfachste Kombination mit einem anderen Gerät, das Du für seine Verwendung sowieso brauchst (Display in irgendeiner Form) die Fernsehsendung anschauen kannst. Für den TMC-Gerät gibt es diese möglichkeit ohne Eingriff ins Gerät nicht.


    Garry

  • Mann könnte auch sagen der TMC-Empfänger ist ein TMC-Empfänger und kein "Radio"-Empfänger. Da fehlt sicher noch das ein oder andere Stück an Elektornik, um letztlich einen Audio-Line-Out zu haben.


    @expalm
    Ich würde mal sagen dass für dich das Problem viel größer ist, dass du ein Gerät (Snap-In-Autoradio) bereithälst, mit dem du theoretisch auch bei dienstlichen Fahrten Radio-Sender empfangen und dekodieren kannst.
    Nach Treue und Glauben wirst du dann sicher GEZ für dieses Gerät bezahlen müssen, da du nicht glaubhaft beweisen kannst, dass du nicht doch während einer Dienstfahrt das Radio verwendest.
    Sonst könnte jeder sagen ich habe zwar einen Fernseher, schalte diese aber nie an oder stecke das Antennenkabel nie rein. Das reine Bereithalten des Gerätes verpflichtet nämlich bereits zur Zahlung bzw. die damit verbundene (theoretische) Möglichkeit, dass das Radio auch während Dienstfahrten verwendet wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Candid ()

  • Aus der Seite GEZ:



    Die Rundfunkgeräte, die ich in meinem Privathaushalt zum Empfang bereithalte, habe ich bei der GEZ angemeldet. Wie sieht es mit den Rundfunkgeräten in meinem Geschäftswagen aus?


    Fernsehgeräte und Radios, die in einem ganz oder teilweise geschäftlich genutzten Kfz eingebaut sind, sind zusätzlich gebührenpflichtig und bei der GEZ anzumelden.



    Ist das nicht eindeutig??

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

    Einmal editiert, zuletzt von HSVMichi ()

  • Ja, leider ziemlich eindeutig sogar.


    Schlupflöcher haben schon viele gesucht, nur gefunden hat bisher leider keiner eines.