vorexportierte Karten bei ebay

  • Zitat

    entweder unfähig, faul oder blöd, wer das kauft


    Also, wenn es legal ist, ist es ein super Angebot, eine MMC, die schon 55 Euro kostet, zusammen mit einer nutzbaren Landeskarte nach Wahl. Beim letzten Bundle war doch nur eine MMC dabei, oder nicht?


    Gruß
    H.-J.


    P.S. Nein, ich bin nicht der Verkäufer, fange aber gerade an, mich darüber zu ärgern. ;D

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    Einmal editiert, zuletzt von h_smart ()

  • Dann wäre es, dem Rechtsempfinden einiger Leute nach, auch legal, wenn man sich die Länderkarten bei emule saugt.

  • Aus dem Bauch heraus meine ich auch, dass das nicht in Ordnung ist.


    Wenn man den aktuellen Vodavone Prozess verfolgt hat, muss man aber zugeben, dass der logisch denkende Mensch in juristischen Fragen gerne mal daneben liegt...


    Gruß
    H.-J.

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  • ich sehe schon, hier werden allzu gerne Äpfel, Birnen und Pfaulemkompott miteinander verglichen...


    Das eine ist in jedem Fall illegal, das andere würde ich nicht sofort als illegal einstufen.
    Sachlich lasse ich mich gerne überzeugen, so allerdings nicht.


    lg
    michael

  • Ihr Pappnasen besonders mig wir hatten dieses Thema bereits vor 2 Wochen ausführlich, holt nicht immer den alten Kram raus.
    Eine Karte mit draufgespielter Software ist solange legal, solange ihr die originale Software zu Hause habt. Wer sich bei diesem Geschäft strafbar machen kann, seit ihr die Käufer ---> Täter! wenn ihr die orginale Software nicht zu Hause habt.

  • Tauschbörsen wie Emule sind teils legal, solange (wie immer) ihr die gleiche orginale Software zu hause selbst besitzt. eigentlich paradox ....denn wozu dann nochmals das zeug ziehen, wenn bereits vorhanden....

  • Zitat

    Original von eRoZion
    Tauschbörsen wie Emule sind teils legal, solange (wie immer) ihr die gleiche orginale Software zu hause selbst besitzt. eigentlich paradox ....denn wozu dann nochmals das zeug ziehen, wenn bereits vorhanden....


    Na ja, eben. Es soll Leute geben, die bereit sind Geld dafür zu zahlen, dass ihnen jemand eine "Arbeit" (Karte auf SD, etc... exportieren) abnimmt...


    lg
    michael : drink (Kaffee)

  • Zitat

    Original von eRoZion
    Tauschbörsen wie Emule sind teils legal, solange (wie immer) ihr die gleiche orginale Software zu hause selbst besitzt. eigentlich paradox ....denn wozu dann nochmals das zeug ziehen, wenn bereits vorhanden....


    Naja, das sehe ich völlig anders. Du darfst Dir nämlich eine Kopie erstellen, aber keine kaufen oder laden.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • He, Schwammkopf,


    Zitat

    Eine Karte mit draufgespielter Software ist solange legal, solange ihr die originale Software zu Hause habt.


    Wo steht das? Am liebsten wäre mir ein Absatz in den Lizenzbedingungen von MapExport. Das hätte dann den Vorteil, dass es auf den konkreten Fall anwendbar wäre.


    Also, schieb Fakten rüber! Oder bist Du doch nur ein Blubberkopf? ;D


    Gruß
    H.-J.

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  • Hey Smarti


    sprechen wir einen nicht zu selten vorkommenden Fall mal durch.


    Du hast dir Software (Medion bla ....) gekauft. Nach 7 Monaten findest du die CD´s nicht mehr oder was auch immer. Für Medion Software bla bezahlt man 199,- als Bsp. aber doch nicht für die dummen billigen 5 Cent CD´s! sondern für die Lizenz!!!! Das ist ja dann wohl legal wenn man sich dann eine Kopie zieht.

  • Hi,


    das Vorgehen in dem von Dir geschilderten Fall ist nicht legal. Denn jetzt hast Du eine Schwarzkopie und keine Sicherheitskopie. Da aber kein Schaden entstanden ist - Du hast ja für eine Lizenz gelöhnt und nutzt eine Lizenz - wirst Du kaum vor Gericht gezerrt werden. (IANAL)


    Dein Beispiel hat aber mit den bespielten MMC nichts zu tun.


    Ich gebe Dir Recht, die Lizenz umfasst die Software MapExport, und die 'Kartenrohdaten'. Ich nenne die CDs mit den Kartendaten, mit denen die Navigationssoftware so noch nichts anfangen kann, mal so.
    Jetzt benutzt Du die lizenzierte Software MapExport, um von der lizenzierten Karten-CD eine Navigatortaugliche Karte zu erzeugen und auf MMC zu kopieren. Du darfst beliebig viele Karten erzeugen. Diese Karten sind gewissermassen das Arbeitsergebnis der lizenzierten Software.


    Jetzt bist Du dran, den Passus der Lizenzbedingungen von MapExport herauszusuchen, der genau das verbietet.


    Ich habe z.B. die Bilder, die ich in diesem Forum eingestellt habe, selbst geknipst und mit Photoshop (lizenziert) bearbeitet. Trotzdem bin ich alleiniger Copyrightinhaber dieser Bilder und kann die kopieren, so oft ich will, ohne dass ich Adobe was abgeben müsste.


    Wenn ich mit meinem Powerpoint (auch lizenziert) Präsentationen erstelle und weitergebe, ist das auch in Ordnung.


    Gruß
    H.-J.

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  • Zitat

    Original von h_smart
    Ich habe z.B. die Bilder, die ich in diesem Forum eingestellt habe, selbst geknipst und mit Photoshop (lizenziert) bearbeitet. Trotzdem bin ich alleiniger Copyrightinhaber dieser Bilder und kann die kopieren, so oft ich will, ohne dass ich Adobe was abgeben müsste.


    Wenn ich mit meinem Powerpoint (auch lizenziert) Präsentationen erstelle und weitergebe, ist das auch in Ordnung.


    Gruß
    H.-J.


    Wenn du jetzt aber z.B. eine Excel-Beispieltabelle von M$ (Microsoft) mit Macros veränderst und diese dann gewerblich vertreiben würdest, verstösst du bestimmt auch an Rechten von M$.


    Da du weder die Kartenrohdaten noch das Programm geschrieben hast, wirst du auch nicht beliebig die Daten vervielfältigen und verhökern dürfen.


    Das ist wie der Fall, wo ein Forumsteilnehmer die Karten kauft, kopiert und die originalen CD's wieder verkauft.


    Aber das sind, wie bei den anderen Forumsmitgliedern, nur Vermutungen, basierend auf dem persönlichen Rechtsempfinden. Eine abschliessende Klärung bringt nur ein Gerichtsurteil, wobei ein anderes Gericht schon wieder anders urteilen kann.

  • Hallo Herr Doctor, ;D


    zunächst einmal, ich denke auch, dass die fraglichen ebay-Auktionen nicht legal sind.


    Zitat

    Das ist wie der Fall, wo ein Forumsteilnehmer die Karten kauft, kopiert und die originalen CD's wieder verkauft.


    Nein, denn der verkauft Original-CDs und löscht nicht, wie vertraglich vereinbart jegliche Kopien der Original Datenträger und deinstalliert nicht, wie vereinbart, das Programm von seinem PC.


    Wenn ich mein Office verkaufe, darf ich meine erstellten Powerpoint Präsentationen aber behalten.


    Zitat

    Da du weder die Kartenrohdaten noch das Programm geschrieben hast, wirst du auch nicht beliebig die Daten vervielfältigen und verhökern dürfen.


    Das macht der Verkäufer auch nicht, er verhökert nur das, was er mit seinem lizenzierten Programm geschaffen hat.


    Ein Architekt erstellt mit Autocad Baupläne und benutzt dazu die mitgelieferten Bibliotheken. Die Pläne darf er beliebig oft ausplotten und auf CD brennen. Denn der Kunde kann die Pläne nicht verändern, nur benutzen.


    All diese Fragen könnten beantwortet werden, wenn jemand in den fraglichen Lizenzbedingungen den entscheidenden Passus finden würde.


    Mir ist es noch nicht gelungen.


    Gruß
    H.-J.

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  • Hey,


    egal ob dies vor dem Gesetzgeber legal oder illegal ist:
    die Einstellung auf der e-bay Plattform verstößt gegen deren Richtlinien!
    Zitat:
    Beschreibbare Medien wie CD-R(W)s, DVD-R(W)s, Videos, Minidisks, Disketten, Kassetten, Fotokopien oder andere Arten von beschreibbaren Medien duerfen bei eBay nur angeboten werden, wenn diese unbespielt oder unbedruckt sind.


    Der Handel mit bespielten beschreibbaren Medien ist auch dann verboten, wenn die Aufnahmen vom Urheber autorisiert sind.


    Gruß,

  • Hallo jazz,


    willkommen im Forum.


    Zitat

    Original von jazz
    Zitat:
    Beschreibbare Medien wie CD-R(W)s, DVD-R(W)s, Videos, Minidisks, Disketten, Kassetten, Fotokopien oder andere Arten von beschreibbaren Medien duerfen bei eBay nur angeboten werden, wenn diese unbespielt oder unbedruckt sind


    Hast Du auch eine Quelle für diese verwegene Behauptung? Ich frage nur, weil es bei ebay eine Rubrik VHS gibt in der derzeit 38705 Artikel eingestellt sind.
    Einzelfälle, die durch die Prüfung gerutscht sind?


    Gruß
    H.-J.

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