4 Punkte und 75 € Strafe für POI

  • Das versuch ich Euch doch die ganze Zeit zu vermitteln. Da ist noch kein Präzedenzfall aufgetreten und bei konsequenter Auslegung des vorhandenen Gesetzestextes würde das Gerät dazuzählen.


    Deswegen schrieb ich auch:, jeder möge sich seine eigene Vorgehensweise zurechtlegen...meine kenn ich, ihr auch!


    Olli.

  • Zitat

    Original von Matok25
    Moin
    >>>(Radarwarn- oder Laserstörgeräte)>>>>


    In welche dieser Kategorien fällt denn ein PPC mit Poiwarner?


    Vielleicht Radarwarngerät? ?(

  • Zitat

    Original von Dali
    Da muss ich Dir wiedersprechen. Es geht laut Definition um ein "elektronisches" Gerät. Es wurde nicht gesagt ob passiv , aktiv oder massiv.


    Steht aber auch was dabei von "die vor Überwachungsmassnahmen" oder so ähnlich warnen.
    Genau das kann die Navi Lösung aber nicht, sie kann lediglich mögliche Standorte anzeigen, nicht aber ob dort aktuell überwacht wird.


    Garry

    Einmal editiert, zuletzt von Garry ()

  • Zitat

    Original von Erloeser
    Das Programm ist dann nicht mehr aktiv, und der Begriff "betriebsbereit" nicht mehr gegeben.


    "Betriebsbereit" heisst nicht unbedingt dass das Gerät eingeschaltet sein muss.


    Die GEZ ist da immer sehr einfallsreich was darunter zu verstehen ist bzw wie man ein Gerät vergewaltigen muss damit ist nicht mehr als betriebsbereites Empfangsgerät zählt .


    Garry

  • Um ...
    also wenn vor mir eine Kelle rausgeht, nehme ich einfach die SD Karte raus. Nach einiger Zeit ohne Betrieb sperrt sich der PPC auch noch via Utimaco Safe Guard. Das wird den größten Teil der von Trachtenverein beauftragten Sachverständigen vor ein ernsthaftes Problem bzgl. des Nachweises, dass es sich um ein bertriebsbereites Warngerät handelt, stellen.


    Oder stellt sich jemand vor, dass ich bei - wenn jemand den PDA erblickt - sofort mit einer Leibesvisitation zu rechnen habe?


    Gruß,
    Markus

  • Garantiert keine Leibesvisitation, wir sind doch nicht im IRAK :D


    Olli

  • Hallo,


    ich habe mal nach diesem Thema gegoogelt und dieser Thread kam auch bei raus :D


    Ich habe grade mal mit der hiesigen Polizeiwache telefoniert. Diese stellt klar:


    Der Besitz und die Installation einer entsprechenden Software auf einem Gerät ist statthaft. Die Benutzung dieser Software ist strafbar. Das ist nicht nur keine Ordnungswidrigkeit.


    Beim Auffinden einer solchen aktiven Software wird das Gerät von der Polizei eingezogen und der Besitzer (Fahrer) erhält zusätzlich noch eine Anzeige obendrauf.


    In der Schweiz ist sogar der Besitz und die Installation schon strafbar. Deswegen findet man bei TomTom (soweit ich weiss) auch keine Dateien mehr aus der Alpenrepublik.



    MfG Nils

  • Zitat

    Original von crazy-rat



    Beim Auffinden einer solchen aktiven Software wird das Gerät von der Polizei eingezogen und der Besitzer (Fahrer) erhält zusätzlich noch eine Anzeige obendrauf.


    Hat er Dir auch erzählt, dass er das zur Zeit gar nicht darf? ?(


    Der hatte wie viele keine Ahnung.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Hat er Dir auch erzählt, dass er das zur Zeit gar nicht darf? ?(


    Der hatte wie viele keine Ahnung.



    moin moin,


    bei Smartphones [bis auf Anzeige der IMEI Nr. zum Abgleich mit der Liste gestohlener Geräte] und PDAs nicht (Datenschutz wegen persönlicher Daten). Bei standalone Geräten wie PNAs darf der in der Navisoftware integrierte vom User lediglich bei der Tourenplanung genutzt werden. Während der Fahrt hingegen muß er deaktiviert sein, ansonsten Ordnungswidrigkeit gemäß § 23.


    Bei Geräten zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte) handelt es sich daher im Gegensatz zu Navisoftware um einen Verstoß gegen das Fernmeldeanlagengestz und ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern ein Straftatbestand .

  • Zitat

    Original von carvahal
    Während der Fahrt hingegen muß er deaktiviert sein, ansonsten Ordnungswidrigkeit gemäß § 23.


    Auch das ist dann erst Fakt, wenn der erste Fall bekannt wird. :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat


    ... wenn der erste Fall bekannt wird. :)


    ..und das ist bis heute abend nach der juris-Datenbank immer noch nicht der Fall.


    Gruß


    Eichsi 8)


  • Sehr guter Link! :)

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)