Das versuch ich Euch doch die ganze Zeit zu vermitteln. Da ist noch kein Präzedenzfall aufgetreten und bei konsequenter Auslegung des vorhandenen Gesetzestextes würde das Gerät dazuzählen.
Deswegen schrieb ich auch:, jeder möge sich seine eigene Vorgehensweise zurechtlegen...meine kenn ich, ihr auch!
Olli.