Mediamarkt - Mutter des schlechten Service

  • Zitat

    Original von DeJe
    Das Bundle wird übrigens nach wie vor unverändert mit BMNEE angeboten.


    Hallo DeJe,


    wenn Du meinst, dass der hier im Thread angegebene Link noch aktiv ist - das stimmt. Aber bestellen kann man es nicht mehr und von der normalen Angebotsseite kann man dieses Angebot auch nicht mehr erreichen.


    Oder kann man es noch anders bestellen?


    Ulli

  • @Ulli


    kann schon sein, dass es so gelagerte Fälle gibt.


    Aber das war m. M. nach nicht Schadenersatz. Wahrscheinlich ist der Verkäufer nicht fristgemäß bzw. korrekt vom Vertrag zurückgetreten und dann hängt er drinne, in seiner Lieferverpflichtung.


    D. h. er muss erfüllen, oder Du kannst dir Ersatz besorgen und ihn für Deinen Mehraufwand haften lassen.


    Das ist aber kein Schadenersatz, Du bestehst in diesem Falle auf die Einhaltung des Vertrages.


    Nach dem AGB von Mediamarkt hängen die auch im Vertrag drin, wenn die eine Bestätigungsmail schicken (wie hier zwei mal geschehen) dann gilt laut AGB MM der Auftrag als angenommen.


    Diejenigen, die eine uneingeschränkte Bestätigungsmail bekommen haben sind daher fein raus, wenn MM nicht wegen Irrtum vom Vertrag fristgemäß zurücktritt (das ist irgendwo in den 120ern BGB.


    Diejenigen die die Mail "wir versuchen zu liefern, wissen aber noch nicht wann und falls nicht bekommen sie ein alternatives Angebot" haben natürlich keine uneingeschränkte Zusage.



    Erloeser

  • Nichts Neues von der "Mutter aller Servicewüsten".


    Ich warte immer noch auf eine auch nur irgendwie geartete Reaktion vom Mediamarkt. Aber bisher kein Anruf, kein Fax, kein Brief, keine Mail.


    Dafür habe ich aber eine Antwort von der Zentralstelle zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs bekommen, die sich der Sache angenommen haben.


    Frank

  • Zitat

    Original von Erloeser
    Das ist aber kein Schadenersatz, ...
    ... wenn MM nicht wegen Irrtum vom Vertrag fristgemäß zurücktritt (das ist irgendwo in den 120ern BGB.


    Hallo Erlöser,


    Du kannst Recht haben, dass der Begriff "Schadensersatz" hier falsch ist.


    Ich bin aber sehr gespannt, ob Du einen Paragrafen findest, der eine Frinst nennt, während der man von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurücktreten kann. Das wäre mir absolut neu.


    Ulli

  • Da wird sich erst was tun, wenn die Post auf dem Briefpapier vom Anwalt bekommen. Erst wenn man Klage einreicht oder androht bewegt sich was, meiner allg. Erfahrung nach. Dann kostet es die Gegenseite Geld...:§$%

    Einmal editiert, zuletzt von Endkunde ()

  • Zitat

    Original von alcatraz
    Was hat man davon wenn die Preise in Ordnung sind aber der Service auf der Strecke bleibt. Da überleg ich mir doch lieber zum Einzelhändler zu gehen und ein paar Euronen mehr auszugeben aber hauptsache der Service stimmt.
    Markus


    Tja, so sollten halt mehr Leute denken, dann hätten wir nicht die Probleme, die wir haben.
    Geiz ist halt nicht immer geil...


    Viel Erfolg,
    michael : drink

  • Ich möchte ja eure Hoffnungen nicht zerstören. Aber unter der Anzeige steht klar und deutlich:" Irrtümer und Änderungen vorbehalten".
    Soll bedeuten: Das war dann wohl ein Druckfehler oder Übermittlungsfehler oder was auch immer für ein Fehler.
    Fakt ist, die Verträge die durch diese Anzeige zustande kommen, tragen den gleichen Fehler und sind somit nur "bedingt" gültig.
    Ich hatte schon mal einen gleichartigen Fall.
    Könnt ihr knicken. :(
    Grüße


  • Hallo Ulli,


    oh oh, dass ist eine Auslegungssache; der § 121 BGB sagt:


    (1) Die Anfechtung muß in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrunde Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.


    (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung dreißig Jahre verstrichen sind.


    Das kann man natürlich auslegen, dazu müsste man Urteile lesen.


    Das Problem ist ja auch die Formulierung "nachdem.... er Kenntnis erlangt"


    Es wird immer schwer zu beweisen sein, dass einem Händler der Irrtum sofort aufgefallen ist. Er kann immer sagen "Ich hab den Irrtum erst nach drei Wochen bemerkt"


    Aber immerhin... zwischen einem Tag und 30 Jahren ist alles möglich :D


    Gruß


    Erloeser

  • HEUREKA


    Ich habe Antwort vom Mediamarkt.


    Allerdings kam lediglich eine lapidare Mail in der mir mitgeteilt wird, dass "natürlich" kein Business Navigator verkauft wird, da erstens MM diese Version gar nicht führt (muss man als Kunde bei MM natürlich wissen) und zweitens in der Artikelbeschreibung nicht besonders das "dynamische Routing" beschrieben wird. Die Problembearbeitung dauert.:sleep



    Passt ausgezeichnet zum bisherigen Bild. Bezeichnend finde ich da auch die aktuelle Werbung.


    "Für den richtigen Preis verkaufe ich auch meine Mutter bzw. meinen Sohn." :dx15



    Deutlicher kann MM seine Geschäftsphilosophie nicht offenlegen. Da bin ich ja froh, dass ich nur ein verarschter Kunde bin.:schimpf



    Frank

  • Zitat

    Original von Erloeser
    Aber was macht man, wenn die eine Seite (MM) den Vertrag nicht erfüllt (erfüllen kann)? Man kann vom Vertrag zurücktreten... das ist aber dann schon alles....
    Erloeser


    Hallo, nur kurz:


    als jemand, der tatsächlich einen festen Parkplatz bei einer Anwaltskanzlei hat, alldieweil ich nämlich einer bin, möchte ich da mal zur Vorsicht raten. Zu Schuldrechtsreform und dem Unterschied zwischen kleinem und großem Schadenersatz, zu Wahl- und sontigen Rechten des Käufers werde ich jetzt sicherlich nicht referieren, schon weil ich keine Lust auf eine Abmahnung habe, nur so viel:


    wenn jemand zum Anwalt will, weil er sich als Käufer verschaukelt fühlt, bitte so früh wie möglich in die Beratung und _keine_ eigenen Erklärungen abgeben. Schon so mancher Käufer hat - in bester Absicht! - genau die Erklärung abgegeben, die dann seinen Anspruch vernichtet hat. Und sowas kann der Anwalt ggfs. nicht mehr korrigieren!


    tom ohne tomtom

  • Zitat:


    "als jemand, der tatsächlich einen festen Parkplatz bei einer Anwaltskanzlei hat, alldieweil ich nämlich einer bin..."


    Anwalt oder Parkplatz ? :D




    Scherz beiseite. Ich danke Dir.


    Frank

    Einmal editiert, zuletzt von frabe ()


  • Das ist natürlich ein "dicker Hund"!! MM führt unter dem anfangs angegebenen Link immer noch das gleiche Angebot, mit BMNEE , nun aber zu 699 !


    Allerdings findet man diesen Link nicht mehr über die Einstiegsseite; aktuelles Angebot ist der Toshiba E 400 mit TomTom.

  • Hi


    @ Dagonaut: steht denn wenigstens auf der Innenseite vom MM Markt,


    TT mit TMC, : drink : drink


    vlG bab


    @ Frabre, quatsch, @ all, fabre kennt meine Anteilnahme, war klar ein Scherz. ?( 8)


    MM Markt, spätestens seit heute, kommt ihr auf meine schwarze Liste. hoho


    Aber leider kann man ja auch Werbung mit Negativ Schlagzeilen machen.
    s. Dr. Best


    keiner mag ihn, aber im Laden....

    ;) bab

  • Zitat

    Original von frabe
    Zitat:


    "als jemand, der tatsächlich einen festen Parkplatz bei einer Anwaltskanzlei hat, alldieweil ich nämlich einer bin..."


    Anwalt oder Parkplatz ? :D
    Frank


    Da hatter Recht! Zur Klarstellung: ich bin nur 1,85 m lang und würde daher nicht mal als smart-Parkplatz taugen....


    tom ohne tomtom