Mediamarkt - Mutter des schlechten Service

  • @frabe: ganz so kann ich es auch nicht stehen lassen!


    Ok, ich als Hamburger habe die Auswahl zwischen mehreren Media-Märkten, und ich habe u.a. meinen jetzigen PC auch dort erworben.


    Und ich hatte schon andere Artikel erworben, mit denen ich nicht so zufrieden war, aber da hält sich MM an seine Werbung: Umtausch innerhalb einer Frist ohne jegliche Angabe von Gründen!


    Das kann zumindest ich nicht von der Hand weisen - haben sie immer gemacht!


    Das sollte man nicht vergessen! Das heisst: Ware retour, Geld retour - innerhalb von 14 tagen keinerlei Probleme....


    Aber in diesem Fall würde ich auf Erfüllung des Angebots bestehen!

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    Du kannst immer wieder rufen und rufen - das bringt Dich nicht weiter!


    Du solltest lieber widerrufen - dann klappts auch mit der Reklamation! :D


    LOL ... meinte ich doch auch ... :D

  • Zitat

    Original von alcatraz


    LOL ... meinte ich doch auch ... :D


    War auch nicht böse gemeint.. :) :gap : drink : drink

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Diese Elektronik-Discounter sind allesamt nicht kundenorientiert! Aber bei MM fällt mir mehr und mehr auf das sie den/ihren Werbespruch ("Ich bin doch nicht blöd") irgendwie komisch interpretieren. ;)
    Da halte ich mich sogar lieber an Aldi, da bekommt man wenigstens das was auf der Packung draufsteht! Nicht mehr, aber auch nicht weniger.


    btw. habe ich die Website mit der Werbung/Beschreibung gespeichert. Falls also Bedarf besteht kann ich sie Dir schicken.


    nSonic, Irrtümer können passieren. Keine Frage. Aber hier wird mehrfach und unzweideutig der BMNEE beschrieben. Wenn die Marketing-Strategen bei MM zu blöd sind den Unterschied (zu MNEE) zu bemerken sollte man diesen Leuten die Handelslizenz entziehen. ;)
    Um es deutlich zu sagen, was hier geschieht (BMNEE beworben, MNEE geliefert) ist nicht mehr nur Grauzone, das ist IMHO Betrug. Oder wie sieht das aus wenn Du 6 Eier für 1 Euro bekommst obwohl 12 Eier für 1 Euro beworben worden. ;)


  • Ich bin wahrlich kein Freund von Mediamarkt und kaufe da nie nie niemals wieder.


    Aber nsonic hat Recht. Auch Mediamarkt darf sich mal irren.


    Mal ganz ehrlich Leute; man ist nur über einen versteckten (vermutlich vergessenen) Link zum Angebot gekommen und den meisten hier war klar, dass es nur ein Irrtum sein konnte.


    Das erinnert mich doch etwas daran, als wie wenn man auf der Straße eine Geldbörse findet und dann meint, der Besitzer hätte sie extra als Geschenk für den Finder liegen lassen.


    Also cool bleiben und unter "Mist, sie haben's doch gemerkt" verbuchen


    Aber wenn Ihr's wirklich drauf anlegt, empfehle ich einen Blick in die Online-AGBs vom Mediamarkt. Mit dem Versand einer Bestätigungs-email kommt ein Kaufvertrag zustande.


    Aber was macht man, wenn die eine Seite (MM) den Vertrag nicht erfüllt (erfüllen kann)? Man kann vom Vertrag zurücktreten... das ist aber dann schon alles....


    @DeJe


    Da haben sie sich eben mehrfach unzweideutig geirrt... ist mir auch schon passiert, sie hieß Birgit :D


    Was um Gottes willen ist eine Handelslizenz? So was wie die Lizenz zum klöten?


    Wenn man jedem Laden in diesem Lande dicht machen würde, nur weil er (wenigstens zum Teil) unfähige Leute beschäftigt, dann würden in Deutschland 30.000.000 Arbeitslose an silberhellen Flüssen sitzen und angeln.


    Ich würde ja auch gerne immer auf "die blöden Typen in den blöden Firmen" schimpfen nur... ich habe in meinem Arbeitsleben auch schon mal hin und wieder richtig Mist gebaut....




    Erloeser

    Einmal editiert, zuletzt von Erloeser ()

  • Hallo,


    wichtig ist auf jeden Fall, eine Mahnung an MM zu schicken. In dieser sollte eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten bestehen die einschlägigen Rechte gem. BGB, z.B Rücktritt Kaufvertrag, Preisminderung evtl. verbunden mit Schadensersatzforderungen.


    MfG


    Alexander

  • @ Erloeser


    Natürlich macht jeder hin und wieder mist aber man muss auch dazu stehen können.



    @ frabe


    Habe eben eine Mail erhalten von MM Zitat:


    "Ihre bestellte Ware ist nicht sofort Lieferbar, voruebergehend ausverkauft.
    Sobald Ihre bestellten Produkte in unserem Lager eintreffen erhalten Sie unsere Auftragsbestaetigung mit dem dann gueltigen Liefertermin.


    Sollten wir innerhalb der kommenden 14 Tage nicht in der Lage sein Ihre bestellten Produkte auszuliefern erhalten Sie von uns ein entsprechendes Alternativangebot per eMail."



    Na dann, ich hab Zeit ... :)
    Die Lieferzeit für die BMNEE Version wird wahrscheinlich 14 tage in Anspruch nehmen. :D


    Was das wohl für ein Alternativangebot sein soll ... ?(
    na ja abwarten und ... : drink



    Markus

  • ...zuvor würde ich allerdings noch an die Zentzrale reklamieren - und wenn das nix nützt - ab an den Anwalt!


    Letztendlich leben die vom Kunden und oft gibt es da noch ein Einsehen - Hotlinemitarbeiter sind oft nur "Aushilfskräfte"!

  • Zitat

    Original von Erloeser
    Auch Mediamarkt darf sich mal irren.


    Aber natürlich dürfen sie das.
    Und wenn man jetzt den MM Service verteufelt, dann tut man denen sicherlich unrecht.
    Ob der MM Service prozentual mehr Mist baut als irgend ein anderer Laden, ist zumindest nicht sicher.


    Allerdings ist es eine Frage, wie man dann mit Fehlern umgeht. Natürlich kann ein Irrtum im Angebot passieren und wir als Kunden haben keine Chance, wenn auf die Bestellung eine freundliche Antwort kommt, dass es sich leider um ein Versehen gehandelt hat.


    Sobald aber der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kann sich MM tatsächlich nur noch mit einem offensichtlichen Irrtum von der Vertragserfüllung drücken - und den müssen sie belegen.


    Ich habe in ähnlichen Fällen schon zwei mal mein Recht durchgesetzt. Man sollte auf Erfüllung des Kaufvertrages bis zu einer Frist bestehen und dann eine Ersatzbeschaffung (nebst Schadenersatz) androhen. Nach Ablauf der Frist kauft man dann die korrekte Ware irgendwo anders und stellt den Differenzbetrag dem ursprünglichen Vertragspartner in Rechnung.


    Dabei bin ich wirklich nicht der Ansicht, dass man sein Recht immer mit dem Holzhammer durchsetzen muss. Da auch ich viele Fehler mache, habe ich überhaupt kein Problem die Fehler von anderen zu akzeptieren und deren Entschuldigungen anzunehmen.
    Leider scheinen aber manche Händler den Umgang mit Ihren Kunden im Reklamationsfall nur auf die Harte Art lernen zu wollen ...


    Ulli

  • @Ulli


    Schadensersatz? Wofür? Für welchen Schaden?


    Man könnte meinen, ein nicht unwesentlicher Teil der Userschaft hätte bei "ihren" Anwälten einen reservierten Parkplatz :D


    Erloeser

  • @ Erlöser


    Es tut mir leid, dass ich dir widersprechen muss.


    Das Angebot war bei MM zuerst auf der Titelseite im Onlineshop und ist dann einen Tag später auf die Seite Organizer Gesamtliste gewandert.


    Erst als MM ausverkauft war, zumindest behaupten die dieses, konnte man die Seite nur über den Link erreichen. Von verstecktem Link kann daher nicht die Rede sein.


    Zudem wäre der Preis für das Bundle mit dem normalen Navigator für jemand der mit Mutter aller Schnäppchen wirbt ziemlich hoch (siehe Noctua 639 seit Wochen).



    @ Ulli_T


    Zitat


    "Allerdings ist es eine Frage, wie man dann mit Fehlern umgeht. Natürlich kann ein Irrtum im Angebot passieren und wir als Kunden haben keine Chance, wenn auf die Bestellung eine freundliche Antwort kommt, dass es sich leider um ein Versehen gehandelt hat."


    Genau das ist der Punkt. Wenn es sich wirklich um einen Fehler gehandelt hätte und ich hätte eine schnelle freundliche Antwort von MM erhalten, Schwamm drüber das kann passieren.


    Das MM Fehler totschweigt und nach dem Einkassieren des Geldes seine Kunden einfach ignoriert. Das darf nicht passieren!


    Frank

  • Zitat

    Original von Erloeser
    @Ulli
    Schadensersatz? Wofür? Für welchen Schaden?


    Man könnte meinen, ein nicht unwesentlicher Teil der Userschaft hätte bei "ihren" Anwälten einen reservierten Parkplatz :D


    Schaden entsteht natürlich nur dann, wenn durch den Deckungskauf (also beim Kauf des korrekten Produktes woanders) höhere Kosten entstehen.


    Natürlich sollte man nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt laufen. Ich glaube aber, dass dies eher zu selten gemacht wird und davon viele unzuverlässige oder unseriöse Händler profitieren.


    Ulli

  • Erloeser, ich kann hier Ulli nur zustimmen.
    Fehler können passieren. Wenn MM dann den Auftrag entsprechend der gemachten Produktbeschreibung nicht annimmt (da Irrtum) ist das zwar ärgerlich für den Kunden aber OK.
    Allerdings wurde hier der Auftrag des Kunden entsprechend der Produktbeschreibung von MM angenommen, es ist ein Vertrag entstanden und MM hat die entsprechend der Produktbeschreibung falsche Ware geliefert.
    Ob bewußt oder unbewußt spielt hier doch gar keine Geige mehr. Fakt ist, MM hat seinen Part des Vertrages nicht erfüllt. Und versucht sich jetzt zu drücken, IMHO.


    Das Bundle wird übrigens nach wie vor unverändert mit BMNEE angeboten.

  • Zitat

    Original von Ulli_T.
    einen reservierten Parkplatz :D


    Schaden entsteht natürlich nur dann, wenn durch den Deckungskauf (also beim Kauf des korrekten Produktes woanders) höhere Kosten entstehen.
    ....


    Ulli[/quote]




    Deckungskauf gibt es (soweit ich weis) nur, wenn der Käufer durch die Anfechtung oder die Nichterfüllung des Verkäufers seinerseits in Verzug kommen würde und sich durch den (teureren) Kauf bei einem Dritten in die Lage versetzen muss, seinen Lieferverpflichtungen nachzukommen.


    Deine Rechnung


    Marktpreis für das Produkt


    - irrtümlicher Preis


    = Schaden


    geht bei Endverbrauchern nicht auf.



    Erloeser

  • an Erlöser:


    Hallo,


    ich kann Dir das anhand eines von mir gerichtlich geklärtem Fall schildern:


    - ich habe bei EBay ein Office XP (von einem Händler) sehr günstig gekauft, der mir den Kauf auch bestätigt hat.
    - Zwei Wochen nachdem ich bezahlt hatte, kam der dann nach mehrmaliger Nachfrage mit folgender Geschichte: "angeblich hätte das ein Mitarbeiter im Ladengeschäft versehentlich an jemand anderes verkauft und deshalb könne er jetzt nicht liefern.
    [wenn dieser Verkäufer nicht vorher schon eher durch Unfreundlichkeit und Unzuverlässigkeit geglänzt hätte, dann hätte ich das vielleicht geglaubt und das ganze auf sich beruhen lassen..
    Allerdings habe ich eher vermutet, dass er das Programm anerweitig für mehr Geld verkaufen konnte und das einfach gemacht hat...]
    - Also habe ich ihm eine Frist gesetzt bis wann er spätestens liefern soll. Nach verstreichen dieser Frist habe ich Ihm mit einem Deckungskauf gedroht, dessen Kosten er dann zahlen muss.
    [Ob der Begriff Deckungskauf an dieser Stelle korrekt ist, weiss ich nicht. Als ich das nach Verstreichen dieser Frist meinem Anwalt gegeben habe, hat der zumindest nichts in dieser Richtung gesagt.]
    - Ich habe also anschliessend das Officepaket woanders gekauft (ca. 200 Euro teurer) und genau das (sowie die Anwaltskosten) war der Schaden, den dieser Händler zum Schuß zahlen musste.


    Im Falle von MediaMarkt würde ich genau so vorgehen.
    (und das vor allem, weil die einfach nichts tun!
    Wenn die sich freundlich gemeldet hätten: "Wir haben einen Fehler gemacht" und z.B. auch die Internetseite umgehend korrigiert hätten, dann muss man natürlich nicht gleich auf den Putz hauen.
    Aber wenn die einfach nichts machen ...)


    Ulli