PPC-Navigation von der Steuer absetzbar?

  • Hallo @all!


    Ich bin seit ein paar Tagen kurz davor, mir einen PPC mit entsprechender Ausrüstung zur Navigation zuzulegen - einzig der Preis hält mich noch zurück...


    Nun stelle ich mir die Frage, ob es möglich ist, dieses Gerät von der Steuer abzusetzen.
    Dazu sollte ich kurz meine Situation schildern.


    Ich bin bei einem Software-Haus angestellt (34h-Woche) und arbeite nebenher auf Minijob-Basis bei einem kleinen EDV-Support-Unternehmen.
    Für die zweitgenannte Tätigkeit sind gelegentlich "Dienstreisen" (so ein bis zwei mal im Monat) zu unseren Kunden nötig. Dies könnte vielleicht eine Begründung dafür sein, dass ich ein Navigationsgerät für die Arbeit benötige.
    Andererseits benötige ich es ja für den Minijob, und da zahle ich ja für mein Einkommen gar keine Steuern.


    Hat jemand von Euch schon mal versucht, sein Navi von der Steuer abzusetzen? Was würdet ihr in meiner Situation denken - besteht da eine Chance?


    Wäre über Eure Erfahrungsberichte sehr dankbar!


    Ciao,
    Ole

  • Hallo Ole,


    wenn Du das Navi für einen Nebenjob brauchst, für den Du selber keine Steuern abführst, wovon willst Du denn dann das Gerät absetzen?

  • Hallo Wolfgang,


    das war genau die Frage, die ich mir auch gestellt habe. Ich bin mir halt nur nicht sicher, ob es dem Finanzamt reichen würde, wenn man begründen kann, dass man das Navi für einen Job benötigt - für welchen auch immer.


    Im übrigen ging die Frage auch allgemein dahin, ob jemand überhaupt schon mal ein Navi von der Steuer abgesetzt hat (ohne das er nun Vertreter o.ä. ist).


    Manchmal reichen dem Finanzamt ja die seltsamsten Begründungen...


    Ole

  • Hi


    @Olel ZU deinem 34 Std Job, PDA ja,


    zur NaviSoft: sowie Du deine Gegründung schreibst, gebe ich
    rebella_de Recht.


    vlG bab


    P.S.: laß Dir für Punkt 2 was besseres einfallen 8) :gap

    ;) bab

  • Hi bab,


    tja, das mit dem Splitten von PDA und Navi ist eine gute Idee. Und wenn man dann schon mal den PDA absetzen kann, ist das ja schon mal nicht schlecht. Macht schließlich ca. 50% der Kosten aus.


    Und mit dem Navi lasse ich mir noch mal was einfallen. Vielleicht zahlt es mir ja auch der Minijob-Arbeitsgeber... ;)


    Danke & Gruß,
    Ole

  • Ist ja eigentlich schon alles gesagt zu dem Thema. Ich werde meine Kombi in diesem Jahr auch ansetzen. Es dürfte eigentlich nichts gegen eine Anrechnung bei der Steuer sprechen. Man muß es nur richtig begründen können! Beim Mini-Job geht das natürlich nicht. Aber bei Deinem normalen Beruf, für den Du ja auch Steuern zahlst... klar!

  • @Chris07:


    Zitat

    Original von Chris07
    Man muß es nur richtig begründen können! Beim Mini-Job geht das natürlich nicht. Aber bei Deinem normalen Beruf, für den Du ja auch Steuern zahlst... klar!


    Aber wie soll diese Begründung aussehen, wenn man in der Firma im Prinzip ein reiner Schreibtischtäter ist? Gut, man kann dem Finanzamt natürlich sagen, dass gelegentliche Dienstreisen notwendig sind (auch wenn das in Wirklichkeit in 4 Jahren erst 2 mal vorgekommen ist). Das wird das Finanzamt wahrscheinlich nicht prüfen...
    Und dann widerspricht sich ein mobiles Navi natürlich nicht mal mit der Tatsache, dass wir für Dienstreisen immer einen Mietwagen bekommen. :]

  • Zitat

    Original von Olel
    ...
    Hat jemand von Euch schon mal versucht, sein Navi von der Steuer abzusetzen? Was würdet ihr in meiner Situation denken - besteht da eine Chance?


    Neben dem Minijob würde ich offiziell ein Gewerbe bei der Stadt anmelden, zB. für "Beratung bezüglich Nutzung von Kommunikations- und Navigationssystemen" oder "Beratung ... (im Sinne Deines Minijobs)".
    Das kostet einmalig eine Anmeldegebühr und bietet die Möglichkeit, bezügliche Aufwände steuerlich geltend zu machen.


    Noch passender wäre natürlich, wenn Du Deinen Minijob fachlich als Umsatzbringer Deinem Beratungs-Gewerbe einordnen könntest...
    Dann wäre das Gewerbe das Dach, unter dem Du alle Einnahmen + Ausgaben beim FA melden müßtest.


    Wichtig: Evtl. ist die Zustimmung des Hauptarbeitgebers dabei nötig, sollte aber wohl keine Probleme geben, weil Du ja schon den Minijob machst...

    Dann bis später! ;)

  • Hallo,


    nenn es doch einfach "Elektronisches Fahrtenbuch" und setze bei der Gelegenheit gleich deine dienstlich mit dem Privat-PKW gefahrenen Kilometer mit ab.


    Im übrigen bringt es absolut NOTHING zu fragen, "Kann ich das absetzen.


    Schreib's in die Steuererklärung und schau was passiert.


    Ich mache es jedenfalls so :D


    Erloeser

  • Zitat

    Original von Erloeser
    nenn es doch einfach "Elektronisches Fahrtenbuch" und setze bei der Gelegenheit gleich deine dienstlich mit dem Privat-PKW gefahrenen Kilometer mit ab.


    Guter Hinweis...


    Zitat

    Original von Erloeser
    Im übrigen bringt es absolut NOTHING zu fragen, "Kann ich das absetzen.


    Ist schon klar! ;) Deswegen hab ich ja hier gefragt... :D


    Also, danke nochmal an alle für die Hinweise. Ich werd es also einfach mal bei der nächsten Steuererklärung versuchen.


    Ole

  • ACHTUNG: Elektronisches Fahrenbuch wird vom Finanzamt offiziell NICHT anerkannt ! :-D) (eigene leidvolle Erfahrung). Da gibts sogar ein Gerichtsurteil drüber.
    Lt Gerichtsurteil muss das Fahrtenbuch per Hand geschrieben sein um als Dokument zu gelten. Auch Excel-Tabellen sind nicht anerkannt (Über den Sinn oder besser gesagt Unsinn eines solchen Urteiles werde ich hier besser nicht Stellung nehmen... :wand )
    Also das klappt nicht mit dem Pocket-Navi :§$%


    Versuch doch einfach von Deinem Hauptarbeitgeber eine Bestätigung zu bekommen, dass Du ab und zu zu Kunden oder auf Messen,.. fahren musst ;D .
    Das reicht zum absetzen...


    Noch ein Tipp:
    Ein Navi mit ca 500 Euro muss auf 5 Jahre abgesetzt (steuerliche Lebensdauer) werden. D.h. nur mit 100 Euro pro Jahr (Kannste also steuerlich fast vergessen).
    JEDOCH wenn Du erst den PPC kauft ca. 250 Euro und ein paar Tage später die Navisoftware ca 250 Euro.
    Kann jedes Teil beim FA als sogenannte "Geringwertige Anschaffung" voll und ganz im Anschaffungsjahrabgesetzt werden. 8)


    P.S. bin kein Steuerberater hab aber so meine leidvollen Erfahrungen mit dem Finanzamt... :wand


    Grüße Rainer

  • Hallo,


    grundsätzlich muss ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch auch vom Finanzamt anerkannt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:


    ________________________________________


    Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden. (BMF 21.2.2002 IV A 6 - S 2177)


    Auch das FG Baden-Württemberg hat mit rechtskräftigem Urteil vom 27.2.2002 entschieden, dass ein mit PC geführtes Fahrtenbuch dann ordnungsgemäss ist, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind oder zumindest dokumentiert werden.
    ___________________________________


    Das heißt, Du brauchst eine spezielle Software (die es aber gibt).

    Einmal editiert, zuletzt von rebella_de ()

  • Zitat

    Auch das FG Baden-Württemberg hat mit rechtskräftigem Urteil vom 27.2.2002 entschieden, dass ein mit PC geführtes Fahrtenbuch dann ordnungsgemäss ist, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind oder zumindest dokumentiert werden.


    Tja, das ist genau das Problem, :-D) bei der digitalen Datenverarbeitung gibt es immer die technische Möglichkeit die Daten abzuändern ohne das dies dokumentiert wird.
    z.B. Bearbeiten des Programmcodes, bearbeiten der Datenbank und wenn gar nichts mehr geht die Daten bei der Übertragung über die Schnittstelle abfangen und verändern, spätenstens beim Übertragen der Daten an den Drucker... :gap


    Selbstverständlich lässt sich ein handgeschriebenes Fahrtenbuch noch einfacher verändern, indem man es halt neu schreibt. Der Arbeitsaufwand wäre hier mit Sicherheit geringer als bei einem elektronischen Fahrtenbuch.
    (Insoweit ist dies halt ein typisches Steuerurteil :wand )


    Ich habe es so gelöst:
    Ich nutze eine Excel Datenbank in meinem PPC zur Führung des Fahrtenbuchs, da ich den PPC sowieso immer dabei habe - von der langen Dienstreise bis zur Einkaufsfahrt.
    Am Ende des Jahres übertrage ich die Exceltabelle dann schön säuberlich in ein handgeschriebenes Fahrtenbuch und ich bestätige nochmals ausdrücklich am Ende mit Unterschrift die Richtigkeit des Fahrenbuchs. :Lesen Damit hat sich mein FA zufrieden gegeben... :applaus


    Schade nur, dass man in Deutschland mehr Zeit (und Geld) in den Verwaltungsaufwand investieren muss als in die Aufträge der Kunden... :§$%


    Lasst Euch nicht unterkriegen...
    Grüße Rainer

  • Hallo Rainer,


    es gibt aber spezielle Fahrtenbuch-Software, deren Unabänderbarkeit vom Finanzamt anerkannt und freigegeben ist.


    Für Firmen mit großem Fuhrpark gibts da Lösungen wie unter:
    http://www.elektronisches-fahrtenbuch.de


    Da steht auch explizit:
    Das elektronische Fahrtenbuch HE2000 nimmt Ihnen den Aufwand bei der Fahrtenbuchführung fast vollständig ab und erfüllt alle Anforderungen an ein Fahrtenbuch zur Vorlage beim Finanzamt.


    Es gibt aber auch noch viele andere Anbieter, die die Finanzamt-Anforderungen zusagen.