Kaufberatung Gopal 6 A für P 4445

  • Ich habe überlegt mir vielleicht ein X4545 zu holen, da wir in der Familie noch ein 2tes benötigen.
    Auf dem DVD Label ist PE 6 und TMCpro.
    Demnach müssten ja eigendlich alle Features vorhanden sein incl. Clever-Routes ??
    Und ich kann die 6er für mein P4445 nutzen.
    Oder wird das P4445 dadurch langsamer den die neuen Navis haben ja 600 MHz Prozessor drin.
    Wo kann ich im Navi sehen ob Clever-Routes vorhanden ist ??
    Oder läuft das im Hintergrund??


    schöne Grüsse Durango


  • Und ich kann die 6er für mein P4445 nutzen.


    Dabei ist jedoch zu beachten, dass du die Version nur auf einem der beiden Geräte nutzen darfst. Lizenztechnisch gesehen ist es eine "Einzelplatzlizenz" und somit nur für die Nutzung auf einem Gerät vorgesehen.


    Wo kann ich im Navi sehen ob Clever-Routes vorhanden ist ??
    Oder läuft das im Hintergrund??


    Einstellungen - Route - 2x Mehr und dort steht Clever Routes

  • Dabei ist jedoch zu beachten, dass du die Version nur auf einem der beiden Geräte nutzen darfst. Lizenztechnisch gesehen ist es eine "Einzelplatzlizenz" und somit nur für die Nutzung auf einem Gerät vorgesehen.


    Ja, und nun ?
    Jetzt sind alle, die Ihre Gopal DVD verkaufen, Verbrecher oder wie?

    2 Mal editiert, zuletzt von Durango ()

  • Ja, und nun ?
    Jetzt sind alle die Ihre Gopal DVD verkaufen Verbrecher oder wie?


    Nun, wenn er sie nicht mehr braucht, da er sich evt. ein neues Gerät gekauft hat, kann er sie ja verkaufen.


    Wenn er sie kopiert hat und dann das Original verkauft, wer will ihm das beweisen? :dontknow:
    Solange man nichts beweisen kann gilt die Unschuldsvermutung.

  • @ Brummi1844 - mir liegt die norddeutsche Mentalität auch mehr :Trinken:
    Benutzt du bei Deinem X4345 auch den MP3 Player.
    Bei mir hackt er manchmal aber nur während des navigierens.
    Und wie macht sich das Gyrometer bemerkbar ?
    Ich meine welche Auswirkung hat es auf die Navigation ?


    schöne Grüsse Durango

  • Ich benutze keine weiteren Applikationen, da ich mein Gerät nur zum Navigieren beruflich nutze. Privat habe ich ein Festeingebautes.


    Im Tunnel hatte ich bis dato keine Probleme, wenn die Geschwindigkeit gehalten wird mit der du in den Tunnel rein fährst.

  • Ich bisher auch noch nicht, aber hier im Boulettenland ist öfter Stau im Tunnel und der hat manchmal mehrere Ausfahrten.


    Nun gut, vielleicht meldet sich ja noch einer der Erfahrung damit gemacht hat.:017:
    Ich schau auch noch in andere Freds, vielleicht find ich was.


    Wenn ich die Version 6 auf mein Navi mit 400 MHz ziehe -wird das P4445 dadurch langsamer, denn die neuen Navis haben ja 600 MHz Prozessor drin.


    schöne Grüsse Durango

  • Ja, und nun ?
    Jetzt sind alle, die Ihre Gopal DVD verkaufen, Verbrecher oder wie?


    In dieser Art und Weise lässt es sich nicht pauschalisieren. Es ist sicherlich nicht verboten die DVD zu verkaufen. Da die DVD auch die Lizenz ist, darf man diese Software dann jedoch nicht mehr selber nutzen, da man eben keine Lizenz mehr besitzt. ;)


    Aber nun genug davon und B2T, bei welchem ich dir leider nicht helfen kann.

  • @ -=Gopalist=- Du hattest aber geschrieben.


    Dabei ist jedoch zu beachten, dass du die Version nur auf einem der beiden Geräte nutzen darfst. Lizenztechnisch gesehen ist es eine "Einzelplatzlizenz" und somit nur für die Nutzung auf einem Gerät vorgesehen.


    Demnach ist die mitgelieferte DVD Gerätgebunden und ein Verkauf ist eine Verbreitung der "Einzelplatzlizenz" und verstösst gegen das Urheberrecht ??


    Eine "nicht mehr Nutzung" (auch wenn nicht bewiesen) von relativ neuen Geräten (auch wenn erstmal defekt) erscheint unlogisch.
    Weil man Garantieansprüche oder Schadensersatzansprüche gegenüber Dritter zB..Schadensverursacher oder Versicherung geltend machen kann.
    Also doch alles Verbrecher ???


    schöne Grüsse Durango

    2 Mal editiert, zuletzt von Durango ()

  • Demnach ist die mitgelieferte DVD Gerätgebunden und ein Verkauf ist eine Verbreitung der "Einzelplatzlizenz" und verstösst demnach gegen das Urheberrecht.


    Nein, das ist kein Widerspruch! ;) Auch PC-/PDA-/Smartphone-SW ist lizenzrechtlich nur für die Nutzung auf einem Gerät vorgesehen. Nur welches Gerät das ist, ist doch wurscht (sofern nicht ein Key die Device-ID mitbeinhaltet)! Bei Verlust/Diebstahl des PNAs kann auch bedenkenlos die DVD zur anderweitigen Nutzung verkauft werden, logisch.
    Wer sie aber verkauft und seinen PNA mit dieser Version dennoch weiterbetreibt, hat ein Problem!

  • Eine "nicht mehr Nutzung" (auch wenn nicht bewiesen) von relativ neuen Geräten (auch wenn erstmal defekt) erscheint unlogisch.
    Weil man Garantieansprüche oder Schadensersatzansprüche gegenüber Dritter zB..Schadensverursacher oder Versicherung geltend machen kann.


    Die Hardware spielt hierbei keine direkte Rolle. Diese kannst du mit jeglicher Software nutzen, welche legal erworben wurde.


    Bei der Software handelt es sich nicht um OEM-Software, welche an ein bestimmtes Gerät gebunden ist. Der Verkauf der Original!-DVD ist vollkommen legal. Der Käufer darf dann auch die Software nutzen. Nur der Verkäufer eben nicht mehr, da dieser keine Lizenz mehr besitzt.


    Dies führt dann wieder dazu, dass es keine Verbreitung der Lizenz ist, da die Software auf dem Gerät des Verkäufers nicht mehr installiert sein darf!

  • Dies führt dann wieder dazu, dass es keine Verbreitung der Lizenz ist, da die Software auf dem Gerät des Verkäufers nicht mehr installiert sein darf!


    Ja, aber das ist sie doch (unterstelle einfach mal).
    Wenn es sich dabei um die neueste Software Version handelt.
    Stellt sich dann die Fragen: Warum wird die Software DVD nicht mehr gebraucht ?
    Ist die Software wirklich nicht mehr auf dem "ersten" Gerät ?
    Und wo ist das erste Gerät ?


    Wer sie aber verkauft und seinen PNA mit dieser Version dennoch weiterbetreibt, hat ein Problem!


    Genau das meinte ich - hab nur zu spät gelesen.


    schöne Grüsse Durango

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  • Ja, aber das ist sie doch (unterstelle einfach mal).


    Du unterstellst, ist aber rechtlich gesehen nicht relevant.
    Erst der Beweis ist relevant.:002:

  • Du unterstellst, ist aber rechtlich gesehen nicht relevant.
    Erst der Beweis ist relevant.:002:


    Ja ich unterstelle, aber nur rein theoretisch zur besseren Darstellung der rechtlichen Lage.


    So, nächstes Thema: Diese Gutscheine für das Karten-Up.
    Kann man die währen der Gültigkeitsdauer mehrmals zB. 2 mal oder nur einmalig nutzen ?


    schöne Grüsse Durango

  • So, nächstes Thema: Diese Gutscheine für das Karten-Up.
    Kann man die währen der Gültigkeitsdauer mehrmals zB. 2 mal oder nur einmalig nutzen ?


    Ist davon abhängig, welcher Gutschein gemeint ist. Es gibt Gutscheine für ein einmaliges Update als auch welche für z. B. ein 2-jähriges Update.