Gopal Lizenzbedingungen

  • Mir geht es um kein Beispiel sondern um das, was Medion jedem legalen Erwerber der Software mitschickt:

    Der parallele Gebrauch für den Travel Guide ist verboten. Der entweder / oder nicht. Für die gesamte Gopal-Software gibt es keine Regelung, allenfalls nach dem BGB (und das hat nichts mit Amerika zu tun) ist das kopieren von Software, außer als Sicherheitskopie für den Eigengebrauch, verboten.


    Es ist vollkommen richtig, wenn ihr im Forum dubiose Anfragen auf Support unterbindet. Das ist keine Frage. Ich nutze meine Software legal auf zwei Geräten weiter. Und bitte nicht im Sinne von Medion dazu dichten, was man sich selbst als Software-Urheber wünschen würde oder andere Softwarehersteller anders formuliert haben. Vielleicht hat Medion ja gegen den Entweder / Oder -Gebrauch auch nichts einzuwenden !?
    Die kommen ja nicht aus dem Quark !

    2 Mal editiert, zuletzt von Murphy ()

  • Ich nutze meine Software legal auf zwei Geräten weiter.


    Wenn Du damit die SW von nur einer Datenquelle (DVD, Download als Upgrade/Update,...) meinst, werden dies u.U. die Gerichte zu entscheiden haben, ob dies so legal ist. Nicht Du! Ich bin auf jeden Fall anderer Meinung.

  • @ralf:
    Sei doch nicht so agressiv, lies und halte dich doch einfach nur an das, was Medion vorgibt. Ich brauche keine Gerichte. Ich tue das was Medion mir mitgeteilt hat.

  • Ich habe den Eindruck, Du interpretierst hier in die von uns sachlich geführte Diskussion zu viel herein! Ich kann nix Aggressives erkennen. :dontknow: Und ich gebe hier nur mein pers. Rechtsempfinden wieder, mehr nicht.


    Und nicht Du sprichst Recht drüber, ob was legal ist oder nicht, sondern im Zweifel immer die Judikative. Das ist nun mal so in einem Rechtsstaat, in dem Gewaltenteilung herrscht! Nicht umsonst gibt es den Spruch, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge! ;)

  • Yepp, und ich halte mich an das was mir Medion vorgibt.

  • der parallele Gebrauch ist verboten
    da stellt sich doch zuerst die Frage was man unter dem Begriff "Gebrauch" tatsächlich zu verstehen hat.


    Du machst es dir da vermutlich zu einfach, indem du unter "Gebrauch" ausschließlich die "zeitabhängige, tatsächliche Nutzung" verstehst.


    Ein Navi ohne Software funktioniert nicht, ist somit für den eigentlichen Zweck nicht zu gebrauchen. Für den Gebrauch muss also eine Software installiert werden. Und da sind wir vermutlich schon genau bei der Sache... Wenn du die Software auf zwei Geräten gleichzeitig installierst, dann ertüchtigst du beide Geräte zum Gebrauch, auch wenn du beide nicht gleichzeitig benutzt.


    Ich bin kein Jurist, ist vielleicht Blödsinn was ich da geschrieben habe. Ich vermute aber, dass es darauf hinausläuft.

  • Ein Navi ohne Software funktioniert nicht, ist somit für den eigentlichen Zweck nicht zu gebrauchen. Für den Gebrauch muss also eine Software installiert werden.


    Ohne Karten auch nicht und deswegen kaufen die Leute lieber in der Bucht eine 2GB-SD-Kartenkopie als einen legalen Updategutschein fürs gleiche Geld, schon seltsam.:017:

  • @BärBar:
    Und warum bekomme ich genau auf diese Frage von Medion keine Antwort ? Vielleicht weil die gleichzeitige Ertüchtigung meiner Geräte laut der Lizenzbedingungen nicht verboten ist ?
    So lange das nicht von Medion beantwortet ist, sehe ich mich im Recht, und viele Andere auch.

  • So lange das nicht von Medion beantwortet ist, sehe ich mich im Recht, und viele Andere auch.



    :Kinnlade: Das ist mal eine Einstellung! Sorry, aber da fehlen mir echt die Worte... wenn du diese Argumentation bei Gericht vorbringst, wirst du sehen wie "viele Andere" tatsächlich die gleiche Meinung haben wie du.


    Außerdem ist Medion nicht verpflichtet seine Lizenzbedingungen jedem x-beliebigen juristisch auszulegen. Da müsstest du schon einen Juristen dransetzen.


    Wie gesagt, ich will Medion hier bestimmt nicht in Schutz nehmen; vielleicht hast du ja Recht und da ist wirklich ein Fehler in den Lizenzbedingungen drin. Aber du begibst dich auf äußerst dünnes Eis.


  • Und warum bekomme ich genau auf diese Frage von Medion keine Antwort ? ... So lange das nicht von Medion beantwortet ist, ....



    Wen hast du den bei Medion deswegen überhaupt gefragt?
    Die Hotline oder den technischen Support?
    Die können und werden dir dazu keine Antwrot geben.


    Wenn du wirklich eine Antwort möchtest, dann solltest du auch die richtigen Leute ansprechen.
    Schreibe Medion per Brief an mit dem Hinweis: zu Händen der Rechtsabteilung
    Ich denke dann wirst du auch eine Antwort erhalten.

  • Das meinst du doch nicht ernst, oder ?
    Meine Möglichkeiten habe ich ausgenutzt und die sind über den mit dem Softwarepaket gelieferten und installierten Assistenten im Shop den Support anzufragen.
    Leite es doch weiter !

  • Das meinst du doch nicht ernst, oder ?
    Meine Möglichkeiten habe ich ausgenutzt und die sind über den mit dem Softwarepaket gelieferten und installierten Assistenten im Shop den Support anzufragen.
    Leite es doch weiter !


    Über den Assi? :017: Wäre ich ernsthaft an einer Beantwortung der Frage interessiert, würde ich das Kontaktformular auf deren Homepage benutzen und dort im Text sehr exponiert die Rechtsabteilung erwähnen.
    Ob dieser Weg aber erfolgversprechender ist, vermag ich auch nicht zu sagen.

  • Wenn ich ein Navi von Medion kaufe ist die Software auf dem Navi aufgespielt und die Nutzung damit klar.

    Will ich neu installieren und gehe den vorgesehenen Weg über den Assistenten (auch nur so kann man legal Updates bekommen), werde ich beim Aufspielen des Assistenten mit folgendem Bildschirm begrüßt:



    Hier :evil5: steht eigentlich alles zu den Rechten!

    Wenn man sich bei einer Installation von Software nicht das Grundlegende durchliest - in diesem Fall ja wirklich nicht viel - braucht man sich nicht wundern wenn noch Fragen offen sind.

    Wir sollten uns freuen, das Medion seine Software so offen gestaltet und es erlaubt zu skinen. Bei anderen Firmen ist das größtenteils nicht so leicht möglich.

  • Hallo klauso,


    das würde ja bedeuten, das alle die sich eine Original DVD in der Bucht oder irgendwoanders ersteigern bzw. kaufen, die SW gar nicht installieren dürfen, da das passende Navigationsgerät nicht mit dabei ist.:017:

    Einmal editiert, zuletzt von blackedition () aus folgendem Grund: "s" legal gekauft*gg*