Gopal Lizenzbedingungen

  • Hallo,

    ich möchte hier im Forum auf keinen Fall provozieren oder irgend jemand der Freaks, die hier mit Rat und fantastischen Skins zur Seite stehen, angreifen.

    Immer wieder lese ich jedoch, du darfst nicht auf einem zweiten System installieren oder deine Software mehrfach nutzen. Ich kann das einfach nicht mehr hören, denn das ist falsch !!

    Die dilettantischen Litzenzbedingungen von Medion auf der Gopal-CD oder mittlerweile DVD besagen, das der PARALLELE GEBRAUCH der Software (sowie kopieren, Weitergabe etc ....) verboten ist. Und nicht die INSTALLATION !!!
    Streng genommen ist das auch nicht ganz richtig, denn unter Licence Agreements befindet sich auf der DVD eine pdf-Datei, die den Titel und die Überschrift trägt "Travel Guide". Travel Guide ist in meiner PE55-Version der Reiseführer, also installiere ich ihn nicht und Medion und ich sind glücklich.

    Ok. Also Mama,Papa, Schwester, Bruder, Kumpel versorgen oder bei xbay als Kopie zum Kauf anbieten ist nicht. PUNKT

    Ich bin aber Single, habe zwei Geräte, eins in meinem Pkw und eins an meinem Motorrad und selbstverständlich habe ich auf beiden Geräten die Installation von meiner einzigen DVD durchgeführt !

    Denn ich kann nicht beide Fahrzeuge PARALLEL fahren sondern ENTWEDER / ODER. Also gebrauche ich die Software nicht parallel, das wäre ja verboten und gilt ja eigentlich nur für den Reiseführer, für den Rest nicht !!!
    Und selbst falls doch ! Sequentiell erlaubt, parallel nicht.

    Gut, liebe Moderatoren, auch wenn dies kein medioneigenes Forum ist (:icon_mrgreen:), kann ich mir vorstellen, dass ihr Jeden darauf hinweisen müsst, "darfst du nicht", sonst ist "Medion" böse.
    Ich sehe aber auch die Spezialisten, die Anfragen warum die Karten nicht mehr passen oder wo sie die APD-Dateien her bekommen. Da ist manches im Stil von "mein Kumpel hat...". Das geht natürlich nicht.

    Ich habe Medion angefragt und meine Argumentation erläutert. Die Antwort waren Allgemeinplätze, die nicht mehr aussagten als der Text auf der DVD. Zusätzlich schrieb man mir, gemeint (haha)sei im Lizenztext mit Travel Guide die gesamte Software.
    Als ich erwiderte, ich kann niemals parallel sondern nur nacheinander die Software nutzen, wusste Medion mir nichts mehr entgegen zu setzen und hat nicht mehr geantwortet.

    Also liebe Freaks und Skinner, die ihr mehrere Navis habt: Niemals die neue Software auf euren älteren Geräten testen um für "normale" User wertvolle Hilfestellung geben zu können, das ist verboten, oder ist es doch erlaubt ? Ihr macht das doch nicht, oder ?

    :evil5: :021:


    Nachtrag: Mir ist klar, dass "Medion" hier mitliesst. Vielleicht kann man das ja mal "auf den Grund" klären.

    Einmal editiert, zuletzt von Murphy () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Ich verstehe dich da gerade nicht


    ich habe solche Diskusion schon mit einem Vertreter der GEZ gehabt


    der wollte von mir einmal Geld für den TV zu Hause , und im Ferienhaus nochmal


    auch die Argumente , dass ich nur auf einem TV Fernsehen sehe ( ich mir aber extra ein schnelles Auto gekauft habe , um es evtl. doch zu schaffen Zeitgleich auf 2 Geräten Fernsehen zu schauen - 11 km sollten doch möglich sein - ) galten nicht


    ich muss 2X zahlen


    wenn du nun die Lizenzen mehrfach nutzt, mache es , aber fordere die Leute bitte nicht noch zu Diskussionen über so etwas auf...


    Stefan

  • Stefan,
    die Lizenzvereinbarungen der GEZ sehen aber anders aus. Dort darf man zwei Geräte nicht gleichzeitig zum Empfang bereit halten.

    Gruß
    Bernhard

    Einmal editiert, zuletzt von Murphy ()

  • Zitat

    auf der Gopal-CD oder mittlerweile DVD besagen, das der PARALLELE GEBRAUCH der Software (sowie kopieren, Weitergabe etc ....) verboten ist. Und nicht die INSTALLATION !!!


    Wenn der Parallele Gebrauch verboten ist, ist dann natürlich auch eine Zweitinstallation verboten, ob du es nun parallel gebrauchst oder nicht.


    Wie willst du, als Käufer der SW, es überwachen das in deiner Abwesenheit kein zweiter mit dem Zweitnavi fährt?
    Oder sollte da jetzt noch der Passus rein, dass diese Regelung für Singels nicht zutrifft???

  • Ich kann das garantieren und halte mich an den Text der Lizenzbereinbarung. Und du liegst falsch, die parallele Installation ist nicht verboten.

    Ich möchte sachlich bleiben, du bitte auch.

  • Nun, am besten schaut man in die jeweiligen Lizenzbestimmungen rein, wobei ich Dir Recht gebe, dass sie für Medion sehr unglücklich formuliert sind, in dem sie nur - vom Titel her missverständlich - auf den 'TG', tatsächlich aber auf das Gesamtpaket abstellt. Ob und inwiefern auch diese Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen, muss im Zweifelsfall jeder selber 'ausfechten'. Aber warum sollte es bei PNAs rechtlich anders zu bewerten sein, wie bei PDAs/PCs,...? :017:


    Bei Navigon ist der Passus eindeutiger und unmißverständlicher geregelt:
    § 6 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
    (1) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware, muß er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig halten oder benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.


    Auch bei iGO, Falk, ... ist die PNA-Lizenz immer geräteabh., analog zu der von PDAs, wo größtenteils jede Lizenz nur über die Geräte-ID freigeschaltet werden kann/wird. Separate Versionen* gibt es auch nur eingeschränkt zu kaufen, zumeist wird sie nur im Bundle vertrieben!


    Was jeder privat macht, ist jedem selbst überlassen! Aber sobald er sein Tun öffentlich in Foren,... verbreitet, gibt's garantiert Probleme. Nicht nur für ihn, sondern sicher auch für das Forum, welches für den Inhalt verantwortlich ist!
    Und wer will schon gerne ohne sein Tun mit der Justiz zu tun haben? :017:



    EDIT: *hier sind von mir PNA-Versionen gemeint

  • @ralf:
    Hast vollkommen Recht, auf Medion trifft das aber alles nicht zu, wobei ich noch das "Zugeständnis" machen würde, Travel Guide ist gesamt Software.
    Navigon und Co, und was meinetwegen beabsichtigt war, Medion verbietet den alternativen Gebrauch nicht. Wenn ich dafür nicht sorgen kann oder es nicht unterbinde, ja dann mach ich mich strafbar.

    Nehmt das Thema hier raus, falls es Schaden anrichtet und klären es auf anderer Ebene weiter. Ich hab nichts dagegen.

  • Zitat

    Ich möchte sachlich bleiben, du bitte auch.


    :017:

  • [QUOTE=brummi1844;71441...Oder sollte da jetzt noch der Passus rein, dass diese Regelung für Singels nicht zutrifft???[/QUOTE]

    :Respekt:

  • Interessante Theorie.


    Zitat

    ich möchte hier im Forum auf keinen Fall provozieren oder irgend jemand der Freaks, die hier mit Rat und fantastischen Skins zur Seite stehen, angreifen.


    Du tritts hier niemandem auf die Füße, jeder ist für sich und das was er schreibt selber verantwortlich.


    Zitat

    Ok. Also Mama,Papa, Schwester, Bruder, Kumpel versorgen oder bei xbay als Kopie zum Kauf anbieten ist nicht. PUNKT


    Schön das wir uns da schon einmal einig sind.


    Zitat

    Immer wieder lese ich jedoch, du darfst nicht auf einem zweiten System installieren oder deine Software mehrfach nutzen. Ich kann das einfach nicht mehr hören, denn das ist falsch !!


    Die dilettantischen Litzenzbedingungen von Medion auf der Gopal-CD oder mittlerweile DVD besagen, das der PARALLELE GEBRAUCH der Software (sowie kopieren, Weitergabe etc ....) verboten ist. Und nicht die INSTALLATION !!! ....


    Ich bin kein Rechtsanwalt aber ich weis das wir zum Glück nicht in Amerkia leben, hier muss man nicht auf alles drauf schreiben was man damit alles nicht machen darf/kann. Hier gibt es zum Glück allgemein gültige Gesetze die die Grundlagen regeln auch ohne eindeutigen Hinweis, z.B. BGB, Urheberrechtsgesetz, etc.
    Wenn du dir zwei identische Autos kaufst, eins aber nur anmeldest und dann das Nummernschild mal an den einen mal an den anderen Wagen montierst und mit den Autos abwechselnd rumfährst, ist das legal????
    PS die Zulassungsstelle hat dich nämlich nicht darauf hingewiesen das du das nicht darfst. Weder mündlich noch schriflich.
    Auch hier regelt das schon die allgemeine Gesetzgebung.

  • Leute, kann man sich mal auf die Lizenzvereinbarung von Medion konzentrieren und nicht, was es in der Welt sonst noch für Beispiele gibt ?

    Und kann man mal sachlich darüber nachdenken was für meinen Anwendungsfall und für manch anderen, gegen die Vorgaben von Medion spricht ??

  • Mh ich dachte das sei damit klar geworden aber wenn du nur über dein Beispiel reden möchtest und sachlichen Gegenbeispielen kein Gehör schenkst, dann wird das nichts.


    Ich bin kein Rechtsanwalt aber ich weis das wir zum Glück nicht in Amerkia leben, hier muss man nicht auf alles drauf schreiben was man damit alles nicht machen darf/kann. Hier gibt es zum Glück allgemein gültige Gesetze die die Grundlagen regeln auch ohne eindeutigen Hinweis, z.B. BGB, Urheberrechtsgesetz, etc.


  • Wenn du dir zwei identische Autos kaufst, eins aber nur anmeldest und dann das Nummernschild mal an den einen mal an den anderen Wagen montierst und mit den Autos abwechselnd rumfährst, ist das legal????
    PS die Zulassungsstelle hat dich nämlich nicht darauf hingewiesen das du das nicht darfst. Weder mündlich noch schriflich.
    Auch hier regelt das schon die allgemeine Gesetzgebung.


    Schlechtes Beispiel weil falsch. Es ist durch den Zusammenhang zwischen Fahrzeug-Identnr. und Kennzeichen verboten.


    Ich glaube auch nicht, dass man diese Frage wirklich hier diskutieren muss und schlafende Hunde weckt. Seien wir doch froh, dass es bei der Installation keine Einschränkungen gibt:002:

  • @ralf:
    Hast vollkommen Recht, auf Medion trifft das aber alles nicht zu, wobei ich noch das "Zugeständnis" machen würde, Travel Guide ist gesamt Software.
    Navigon und Co, und was meinetwegen beabsichtigt war, Medion verbietet den alternativen Gebrauch nicht. Wenn ich dafür nicht sorgen kann oder es nicht unterbinde, ja dann mach ich mich strafbar.


    Das ist doch vergleichbar wie bei einem TV,... oder in anderen Situationen. Sobald die SW auf weiteren PNAs installiert ist, macht sie den PNA dort damit einsatzfähig. Und nur darum geht's, alleine das mögliche parallele Nutzbar machen ist rechtlich schon ein Verstoss. Und genau das verbietet auch Medion.


    Was ich selbst für streitig halte, ist das Anlegen einer Kopie für den Fall, dass mir die originale DVD abhanden kommt, im Sinne von zerstört wird. Denn im eigentlichen Sinne habe ich damit keine Lizenz mehr. Meine Meinung ist aber, dass dann das Original der Rechnung herhalten darf.
    Nur, dass muss ich im Zweifel dann auch zur Not gerichtlich klären lassen, sofern es für diesen Fall bisher kein Grundsatzurteil gibt.


    Analog, wie es aktuell um den Fall bei gebrauchter SW geht: http://www.it-business.de/news…/urteile/articles/301812/


    Man kann es auch anders formulieren: was steckt hinter der Absicht von Medion, die Lizenzbestimmungen so formuliert zu haben?



    Zitat

    Nehmt das Thema hier raus, falls es Schaden anrichtet und klären es auf anderer Ebene weiter. Ich hab nichts dagegen.


    Warum? Diskussionen darüber richten doch keinen Schaden an, meine Meinung. ;)