Radarwarner deinstallieren

  • Hallo, weiß jemand Rat ?


    Kann ich bei meinem nüvi 2599 den Radarwarner deinstallieren, wenn ich in die Schweiz fahren will ?

  • Welchen Radarwarner hast Du denn?


    Wenn es der original Garmin Warner ist, kannst Du ihn getrost drauf lassen, da Garmin in der bzw. für die Schweiz, weil hier schon der Vertrieb und die Einfuhr von Radarwarnern jeglicher Art und nicht nur das Betreiben verboten ist, keine Radarwarnerkarten verkauft bzw. das Schweizer Staatsgebiet im Radarwarner nicht abdeckt.
    Schau mal bei Garmin nach. Die Länder, die der Warner abdeckt, sind dort unter Funktionen gelistet und die Schweiz fehlt.
    Siehe Text aus Garmin: https://buy.garmin.com/de-DE/D…97-00.html#gallery-dialog

    Zitat

    Die Kartendaten decken die folgenden Länder ab: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (Gefahrenzonen), Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn

    .


    Bei anderen Anbietern nachträglich installierter Warner kann dies anders sein.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

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  • Der radearwarner braucht meines Wissens nicht de-installiert zu werden. Eine De-Aktivierung genügt. Im Fall des Falles kann man dann beweisen, dass das Programm nicht aktiviert war.

  • Hallo Jogi, wie ich schon schrieb, ist in der Schweiz jeglicher Radarwarner verboten, egal ob aktiv oder inaktiv, wenn er in der Schweiz aktiviert werden kann.


    Es gilt, ein in der Schweiz funktionsfähiger Radarwarner d. H. MIT Karten und Datenbank Schweizer Radaranlagen darf nicht in die Schweiz eingeführt werden.


    Ohne die genaue Rechtslage zu kennen, kann m. Erachtens da nur gelten, Radarwarner, wie der von Garmin, die keine Daten für die Schweiz besitzen wären nicht zu beanstanden, weil die Grundlage, d. h. die Daten fehlen.


    In der Praxis wird es wahrscheinlich so wie in D-Land sein. Ohne Verdachtsmomente wird wohl auch die Schweizer Polizei andere Dinge zu tun haben, als Navis auf Radarwarner zu prüfen. Zumal auch der Polizei bekannt sein dürfte, dass die meisten Anbieter von den Warnen die Schweiz schon wegen des Einfuhr- und Vertriebsverbots ausklammern.


    In D-Land ist bekanntlich der Vertrieb d. h. das Anbieten und Verkaufen der Warner erlaubt, der Betrieb aber trotzdem verboten, bzw. mit Bußgeld und Punkten belegt, wenn man erwischt wird.


    Das tollste war hier das kürzlich gefällte Urteil gegen einen Anwender, wo ein Polizist ein auf dem Smartphone installiertes aktives System entdeckte und den Fahrer anzeigte. Der dann noch in der Verhandlung darauf verwies, das bei der Kontrolle entdeckte und installierte Programm, die App zu kennen bzw. selber zu besitzen, aber selber nie zu nutzen!!


    Wenn ich da Richter wäre ???. Nur der Polizist war halt nicht der Beschuldigte.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

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  • Das ist wieder der Punkt, an dem sich selbst Verkehrsjuristen nicht einig über den §23 StVO sind...


    Allerdings vergibt man sich mit der Arbeit ohne POI-Warner auch die Möglichkeit, Tankstellen, Apotheken und Hotels zu suchen. Es sei denn, diese Daten sind uneingeschränkt vorhanden...

    Navigation mit MD96310 ME3.1A, MD99285 ME7.5A

  • Hallo, PSR, danke für den Hinweis, das hatte ich überlesen. Dann hilft es wohl nur, dass für die Schweiz hierfür keine Informationen vorhanden sind.


    Zu dem letzten Absatz: bin ich dazu verpflichtet, auf Verlangen der Polizei mein Smartphone herauszugeben, damit sie kontrollieren kann, ob dort ein Radarwarner installiert ist? Beim Navi, das sichtbar im Auto angebracht ist, ist die Kontrolle ja einfach. Aber wenn ich mein Smartphone in der Hosentasche habe? Dann müsste die Polizei mich ja aussteigen lassen und abtasten. Ist das ohne Verdachtsmomente zulässig?