Nachricht von "www.pocketnavigation.de"
Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, dass ein Smartphone während der Fahrt auch zum Navigieren nicht in der Hand gehalten werden darf ... zur ganzen News...
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Hallo?? Die Überschrift ist aber de fakto falsch. -
Hallo?? Die Überschrift ist aber de fakto falsch.
...dafür aber schön reißerisch!Auch die Nachricht selbst ist entsprechend verfasst, dort steht:
Das OLG beschloss jedoch rechtskräftig (Az. III-5 RBs 11/13 OLG Hamm), dass gemäß §23 Abs. 1a StVO auch die Verwendung des Mobiltelefons als Navigationsgerät während des Autofahrens verboten sei.Pressemitteilung des Gerichtes:
Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, weil der Fahrzeugführer dann nicht beide Hände für die Fahraufgabe zur Verfügung habe.Das Wort "Verwendung" kommt in der Pressemitteilung übrigens nicht vor.
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Es geht doch um eine Verwendung im aktiven Sinne, also in der Hand halten und damit was machen. Eine Nutzung in einer Halterung fällt mMn nicht darunter.
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Steht doch im Beitrag vor deinem.
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Richtig: Smartfone und handy verboten
Aber: Navi, Zigarette, Pausenbemme, Trinkflasche, Banane erlaubt...
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In der News wird zwar erklärt, unter welchen Umständen die Nutzung des Smartphones als Navi nicht erfolgen darf. Ich verstehe aber, dass die Überschrift unvollständig wirkt und falsch impliziert, dass die Nutzung insgesamt verboten ist. Ist korrigiert

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Damit steigen dann auch die Zugriffe, wie man sieht.
Immer aktuell das Thema ist. -
In der News wird zwar erklärt, unter welchen Umständen die Nutzung des Smartphones als Navi nicht erfolgen darf. Ich verstehe aber, dass die Überschrift unvollständig wirkt und falsch impliziert, dass die Nutzung insgesamt verboten ist. Ist korrigiert

Ach ja? ist für mich immer noch falsch!Da steht:
Nutzung des Smartphones als Navi während der Autofahrt verboten
und das ist krottenfalsch!
Verboten ist, das
Smartphone, Navi, Handy während der Fahrt in der Hand zu halten. Wer diesen Unterschied nicht in einer Überschrift deutlich machen kann, na ja.... -
Zitat
Der Fahrer müsse während der Fahrt beide Hände frei haben und somit sei auch das Abrufen von Navigationsdaten eine untersagte “Benutzung”.
beide hände frei, das navi hängt in einer halterung (wie ein navi auch), wie bedient ihr das dann? ich bekomme das nicht hin und bin mal gespannt, wann die bedienung von navis auch untersagt wird.

mfg rohoel.
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beide hände frei, das navi hängt in einer halterung (wie ein navi auch), wie bedient ihr das dann? ich bekomme das nicht hin und bin mal gespannt, wann die bedienung von navis auch untersagt wird.

mfg rohoel.
Sagen wir mal so: man kann ein Ziel eingeben, dann ist eine Bedienung während der Fahrt nicht unbedingt erforderlich.
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Sagen wir mal so: man kann ein Ziel eingeben, dann ist eine Bedienung während der Fahrt nicht unbedingt erforderlich.
steht oben beide hände, eine hand, oder keine hand??
steht da was von fahrt, rollen, stillstand?
klar, bedienung in der parklücke zur adresseingabe ist ok, das bedienen bei der fahrt nicht.was man kann und was laut regelwerk aktuell sehr eng reglementiert und erlaubt ist, ist in dem fall in meinen augen zweierlei.

mfg rohoel.
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Ich meinte damit, dass masn ein Ziel vor der Fahrt eingeben kann. Viel schlimmer könnte sein, dass man während der Fahrt aufs Display blickt um Infos zu erhalten. Das kann man aber schlecht überwachen.
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Da steht:
Nutzung des Smartphones als Navi während der Autofahrt verboten
Die News auf der pocketnavigation.de Seite lautet jetzt anders. Das habe ich geändert. Den Forenbeitrag hier, der automatisch erstellt wurde, und wo Du noch den alten Titel liest, sollte man vielleicht nicht ändern, sonst versteht keiner, weshalb hier unser Dialog losgegangen ist. Meint Ihr nicht? -
Absolut nein.
Die Überschrift ist FALSCH, denn die Nutzung eines Smartphones während der Autofahrt ist keineswegs verboten. Und seit wann ist man hier so zimperluch was das Ändern (löschen etc.) angeht? Muss ich jetzt Beispiele suchen wo diese Verfahren Beiträge völlig aus dem Zusammenhang gerissen haben? Aber ok., hier geht es um eine falsche Überschrift wie im ersten Beitrag nach Eröffnungsbeitrag bereits festgestellt. Wo sind wir hier eigentlich inzwischen?