Fragen zur Garantie, Gewährleistung oder vielleicht selber Löten.

  • Hallo Gemeinde,


    ich hoffe meine Anfrage ist hier im richtigen Teil des Forum wen nicht einfach
    verschieben.


    Ich besitze ein Navigon 70 Plus was ich am 16.10.2010 gekauft habe. Es funktionierte bis zum 28.04.2011 ohne Probleme selbst mit Erhöhung der Poi Anzahl und Poi Base sowie Poi Warner.


    Nun am besagten 28.4 bemerkte ich das mein Navi nicht mehr geladen wird weder über das original Zigaretten Kabel noch über das USB Kabel für den PC. Selbst ein Kontakt zwischen PC und Navi war nicht möglich ich stellte schnell fest das die Mini USB Buchse am Navi einen Wackler hat.


    Nun gut dachte ich, wird nicht so schlimm sein gehen wir mal zwecks Garantie zu MM. Nun gehts los
    das Gerät wurde zu Navigon geschickt.


    Nach einer Woche kam ein Schreiben vom Media Markt worin stand Garantieablehnung durch Navigon. Ich könnte aber für 35 Euro einen Kostenvoranschlag erhalten oder das Gerät kostenlos zurück schicken lassen.


    Nun ich habe damals 199 Euro bezahlt und da die 35 Euro auf die eventuelle anfallenden Kosten angerechnet werden sagte ich mal ja.


    Nun die letzte Woche kam dann erneut ein Schreiben. Eine Reparatur bzw. Austausch im Rahmen der 24 Monatigen, gesetzlichen Gewährleistung ist leider nicht möglich, da es sich um einen mechanischen Defekt durch äußere Einwirkung handelt. Gerät würde ausgetauscht werden.


    Ich frage mich was für eine äußere Einwirkung durch Stecker rein und raus, das ist in meinen Augen
    normal ich benutze das Gerät täglich.


    Kann Navigon das so ablehnen?


    Zu mindestens haben Sie mir 3 Optionen angeboten.


    Option 1) Austausch des Gerätes für 156,37 Euro (Neugerät durch Austausch) und hier liegt der Knackpunkt hat man dann erneut 24 Monate Garantie wobei ja nur 6 zählen ? Zu der Garantiezeit konnte mir der MM Mitarbeiter leider nichts genaues sagen.


    Option 2) Gerät unrepariert zurück geben 35 Euro


    Option 3) kostenlose Entsorgung 0.00 Euro


    Ich bin etwas verwirrt was man machen soll. Ich habe ja noch bis 10/2012 die Kartenupdates sowie Radar bezahlt, auch für den Mobilen Poi Warner hab ich bezahlt. Ich muss auch sagen das mir das 70 Plus wirklich gefallen hat in Bedienung und Navigation.


    Nun schaue ich mich um das Navigon 70 Plus kostet neu so um die 150 Euro wobei ja 24 Monate Garantie dabei sind. Naja wohl eher 6 Monate.


    Kann man auf ein neues 70 Plus die bereits bezahlten Kartenupdates vom alten 70 Plus benutzen. Wie sieht das mit dem Poi Warner aus.


    Ich bin drauf und dran mir das Gerät unrepariert zurück schicken zulassen, in den sauren Apfel zu beißen und die 35 Euro zu bezahlen. Wen es dann wieder da ist den Lötkolben in die Hand zu nehmen. Sollte es dann ganz hinüber ist kann man immer noch ein neues kaufen mit einer plus Garantie die solche Dinge abdeckt.


    Wie würdet Ihr entscheiden. Was würdet Ihr mir empfehlen. Hat jemand Erfahrung im Öffnen des Gerätes und Löten der USB Buchse.


    Danke schon mal im voraus.


    Mfg

  • Hall zu alt,


    Das ist das übliche Spiel zwischen den Verkäufern und Herstellern, sich die Bälle zuzuschieben und so eine Garantie abzulehnen.


    Garantiegeber ist gesetzlich zunächst der Verkäufer, also hier der MM. In den ersten 6 Monaten gilt die Herstellervermutung, will heißen es wird angenonnem, das ein Herstellungsfehler vorlag.
    Das Gegenteil muss schon sehr eindeutig bewiesen werden. Dies wäre ein sichtbarer Gewaltschaden durch Sturz, oft gegeben mit Bruch des Displays, oder ein Verbiegen des ganzen Steckersockels, was aber manuell kaum zu bewerkstelligen ist.


    Ebenso sind die Kostenvoranschläge und Kostenbeteiligungen nicht Rechtens, sofern das Gegenteil nicht klar ist.
    Schraube bitte nicht am Gerät selber rum, schalte einen Anwalt ein oder geh zu B-Zeitung oder ein Andere ... hilft, aber nur dann, wenn Du ganz sicher weißt, das Dir das Gerät nie mit angestecktem Kabel mal runtergefallen ist.
    So eine Aktion darf keine Erpressung sein, aber "Abspeisen" innerhalb dieser kurzen Zeit durch ein Schreiben von Navigon an MM würde ich mich auch nicht lassen, wenn ich mir dies, z. B. durch den besagten Sturz nicht zuzuschreiben habe.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

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  • Das ist das übliche Spiel zwischen den Verkäufern und Herstellern, sich die Bälle zuzuschieben und so eine Garantie abzulehnen.


    Garantiegeber ist gesetzlich zunächst der Verkäufer, also hier der MM. In den ersten 6 Monaten gilt die Herstellervermutung, will heißen es wird angenonnem, das ein Herstellungsfehler vorlag.
    Das Gegenteil muss schon sehr eindeutig bewiesen werden. Dies wäre ein sichtbarer Gewaltschaden durch Sturz, oft gegeben mit Bruch des Displays, oder ein Verbiegen des ganzen Steckersockels, was aber manuell kaum zu bewerkstelligen ist.


    Hallo,


    es ist wichtig, sich dann auch hier mit den Begrifflichkeiten und rechtlichen Hintergründen auseinanderzusehen, damit es nicht noch weitere Probleme wegen eines "Formfehlers" kommt:


    Die hier angesprochene "Garantie des Verkäufers" ist gesetzlich die Sachmängelhaftung nach BGB, auch Gewährleistung genannt. Ansprüche aus der Gewährleistung muss immer der Händler erfüllen, nie der Hersteller! Die Frist beträgt hier laut Gesetz 24 Monate. Wie von "zualt" richtig bemerkt, gibt es bei dieser Gewährleistung jedoch die so genannte "Beweislastumkehr" in den ersten sechs Monaten. Das bedeutet, dass in dieser Zeit der Händler nachweisen muss, dass die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mängelfrei war. In der Restlaufzeit der Gewährleistung muss dann der Käufer nachweisen, dass der Mangel auf einen Fehler zurückzuführen ist, der entweder bei der Übergabe bereits bestand oder eine Folge eines solchen ist.


    Eine gesetzliche Gewährleistung kann durch einen bloßen Austausch des Gerätes nicht verlängert werden, das heißt, für das neue Gerät gibt es keine neue Gewährleistungsfrist. Es sei denn, es handelt sich um einen neuen Kaufvertrag: Das alte Gerät wurde unter Stornierung des alten Vertrages zurückgenommen und es wurde für ein neues Gerät ein neuer Kaufvertrag abgeschlossen, also eine neue Rechnung bzw. Kassenbon ausgestellt. Dann gilt vom Datum dieses Belegs an die erneute Gewährleistung. Ein Lieferschein zählt alleine übrigens nicht, da er nicht den Kauf-, sondern nur eine Lieferung dokumentiert, etwa einen bloßen Austausch.


    Im Gegensatz zur Gewährleistung ist eine Garantie eine Leistung des Herstellers, die freiwillig ist. Oft wird auch von "Herstellergarantie" gesprochen, was aber keinen rechtlichen Unterschied macht, da die Garantie immer vom Hersteller gewährt wird. Das heißt, dass es hier keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, außer dass sie erfüllt werden muss, wenn sie beim Kauf als Erklärung Bestandteil des Angebotes war. Rechtlich gesehen, besteht hier kein Zusammenhang mit der Gewährleistung, sie besteht unabhängig davon und kann für einen längeren oder kürzeren Zeitraum bestehen, in Einzelfällen sogar "lebenslang", wobei in Deutschland dies aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfristen nicht möglich, sondern auf 30 Jahre befristet ist. Die konkreten Garantiebestimmungen kann der Hersteller von festlegen, etwa ob er das defekte Gerät repariert oder gegen ein neues oder sogar nur "neuwertiges" Gerät tauscht, gegebenenfalls auch gegen eine "Tauschpauschale" wie in Deinem Fall, ob die Versandkosten vom Käufer übernommen werden usw. Er kann auch bestimmen, ob die Garantiefrist bei einem Austauschgerät von vorn beginnt.


    Gerade bei diesem Punkt wird deutlich, warum Gewährleistung und Garantie stets separat voneinander zu betrachten ist, denn der Hersteller kann niemals in ein zwischen zwei anderen Vertragspartnern geschlossenes Abkommen eingreifen. Der Kaufvertrag erfolgt zwischen Händler und Käufer, der Hersteller ist hier lediglich dritte Rechtsperson. Wäre der Hersteller in der Lage, durch eigene Maßnahmen, etwa durch eine Verlängerung oder Erneuerung der Gewährleistungsfrist einzugreifen, wäre das eine Verletzung des Vertragsrechts, da er mit dem Kaufvertrag gar nichts zu tun hat. Das ist auch wichtig zu wissen, wenn man ein defektes Gerät einschickt. Wenn es direkt an den Hersteller erfolgt, dann hat der Händler mit der Gewährleistungspflicht damit nichts zu tun, da man ihn ja hier umgangen hat! In aller Deutlichkeit: Als Käufer ist mein Händler mein Vertragspartner, nicht der Hersteller, ich habe das Gerät nicht beim Hersteller, sondern beim Händler gekauft. Schicke ich das Gerät an den Hersteller, verzichte ich in diesem Fall auf die Gewährleistung des Händlers und nehme die Garantie in Anspruch, deren Bedingungen besser oder schlechter als die Gewährleistung sein können. Zu betonen ist aber, dass die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler auch hier bis zum Ende der gesetzlichen Frist weiterläuft. Eine unsachgemäße Behandlung des Gerätes kann dieser hier kaum anführen, da die Reparatur ja durch den Hersteller erfolgt.


    Um auf Deinen Fall zuzugehen: Diese klare Trennung zwischen Garantie und Gewährleistung hat letztlich auch zur Folge, dass der Händler die Einschätzung, ob ein konkreter Mangel einen Gewährleistungsanspruch auslöst, nicht ausschließlich vom Hersteller abhängig gemacht werden kann. Er kann zwar das Gerät bei diesem begutachten lassen, ob es etwa infolge einer unsachgemäßen Behandlung beschädigt wurde. Aber letztlich hat er allein die Entscheidung darüber, ob die Gewährleistung greift oder nicht. Die pauschale Aussage, dass Navigon die Garantie abgelehnt habe, reicht erst einmal nicht aus, weil nicht Navigon, sondern Dein Händler, also Media Markt, laut BGB für die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) einstehen muss. Allerdings muss man hier auch anmerken, dass man außerhalb der ersten sechs Monate, in denen die Beweislastumkehr gilt, es für einen Käufer schwierig ist, einen Mangel, der bereits bei der Übergabe bestand oder in dessen Folge erst entstanden ist, rechtlich nachzuweisen. Im Zweifel muss man hier einen Gutachter einschalten, was sich allerdings wahrscheinlich erst bei höherwertigen Geräten lohnt. Auch die Drohung mit einem Rechtsanwalt hilft nur in einem eingeschränkten Maße, weil im Falle einer juristischen Auseinandersetzung dieser ebenfalls einen Sachverständigen entschalten müsste, um den Mangel nachzuweisen.


    Das sind von mir letzlich nur Hinweise darauf, wie es rein rechtlich aussieht, damit Du verstehst, was dahinter steckt und vielleicht auch als Argumentationshilfe für Dich. Wenn Hersteller oder Händler mit Dir zu einer anderen Lösung kommen, dann ist das eine Kulanzentscheidung. Ich hoffe, dass es in Deinem Fall zu einer für Dich zufriedenstellenden Lösung kommt.


    Viele Grüße


    Pooky

  • Für mich als Leie stellt sich das so dar.


    In den ersten 6 Monaten kann Media Markt davon ausgehen das der Defekt durch einen Fehler von Navigon verursacht wurde. Schickt es hin und bekommt in den ersten 6 Monaten wen keine Gewalteinwirkung ect. vorliegt ein Ersatzgerät oder ähnliches was mir dan durch den Media Markt ausgehändigt wird.


    Nach 6 monaten schickt Media Markt das Gerät ein und bekommt die Antwort von Navigon nein von uns kommt der Fehler nicht. Und navigon bezieht sich dan einfach auf die 6 Monate. Begutachtet das Gerät und sagt das die Reparaturkosten xyz bezahlt werden sollen. Nun sagt sich Mediamarkt nein das wälzen wir mal auf den Kunden ab.


    Dan wäre ja Media Markt der Ansprechpartner für alles weitere vorgehen?


    Auf was kann ich mich dan berufen bzw. an wen muss ich mich direkt halten? Weiter an Navigon oder Mediamarkt oder gar beide.


    Mfg sven

  • Hallo,


    Dein Ansprechpartner ist MediaMarkt, da Du den Kaufvertrag mit denen geschlossen hast. Mit Navigon hast Du ja bezüglich des Kaufes keinen Vertrag und somit auch keine rechtliche Beziehung.


    Dass sich MediaMarkt sich quer stellt, ist insofern zu verstehen, dass der Händler sich nach erfolgter Abwicklung der Gewährleistung an den Hersteller Navigon bzw. Großhändler wendet, um wiederum seine Ansprüche geltend zu machen, schließlich besteht wiederum eine eigene Vertragsbeziehung.


    Aber natürlich darf das nicht dazu führen, der Kunde letztlich auf seinem Gerät sitzen bleibt, wenn berechtigte Ansprüche auf die Erfüllung der Gewährleistungspflicht bestehen. Aber leider muss man im Streitfall nach den besagten sechs Monaten, in dem die Beweislastumkehr besteht, nachweisen, dass der Mangel auf einen Herstellungsfehler beruht. Das heißt: Du musst aktiv werden und gegebenenfalls einen Gutachter dazuholen bzw. einen Anwalt einschalten und die Beweise liefern.


    Gruß
    Pooky

  • so wie sich die Situation darstellt, bist du nur wenige Tage über die 6 Monatsfrist der Beweisumkehrung, und auch wenn dies Regel ist, ich würde drauf pochen, dass die unterstellte Gewalteinwirkung (bzw. sogenannte "Äußere Einwirkung") durch ein Fallen oder falsches Andocken des Kabels nicht durch Deine Benutzung (wenn dem wirklich so ist!!) hervorgerufen ist und Du deshalb die Ablehnung nicht akzeptieren kannst. Und dann greift wieder 2 Jahresgewährleistung an der MM auch nicht vorbeikommt.
    Noch ein Hinweis: Navigon müsste sehr genau beschreiben, was wirklich vorliegt: Verbogene Pins, Bruch der Platine von den Pins.
    Wenn Dir allerdings, mal unterstellt, das Navi im Auto (oder sonstwo) und angedocktem Kabel runtergefallen, kannst Du da aber schon so kleinen Platinenbruch des Mittelteils im Stecker hervorrufen und dann hast Du wirklich schlechte Karten und kaufts Dir besser ein neues Gerät.


    @ Pooky, hast natürlich Recht, so wie Du es beschreibst. Es ist für die Meisten aber schwer durchzublicken, dass Gewährleistung und Garantie zwei Dinge sind.
    Sich aber an 12 Tagen aufzuhängen seitens MM auch kein feiner Weg, wobei natürlich "Gewalteinwirkung" als Antwort von Navigon, für den MM den Handlungsspielraum einschränkt.


    Wenn sich "zu alt, wirklich kein Mitverschulden vorzuwerfen hat, ist dies ärgerlich und in ggf die Katergorie Pech einzustufen, wie 'ne Beule am Auto, die ein Anderer verursacht und sich nicht meldet.

    psr (Peter)


    Nach 9 Jahren Navigon 2014 auf Garmin gewechselt. Aktuell ein DriveSmart 76 fürs Cabrio und Tourenplanung am Laptop. Da im Cabrio seit 2022 und im Dienstauto CarPlay wireless vorhanden ist, kommt gelegentlich auch Google und Apple für A nach B in Frage und immer mehr das überarbeitete MRA (MyRouteApp) mit dem sehr guten WEB Planungstool. (LifeTime Abo)

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  • Danke für eure Antworten. Ich hoffe es kommt mir hier keiner, was macht der für einen aufstand wegen 190 Euro. Ich muss sagen die 190 müßen auch erstmal verdient werden.


    habe mal ein Schreiben aufgesetzt was morgen an MM rausgeht per Einschreiben mit R-Schein.
    Mal sehen wa passiert.



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich besitze ein Navigon 70 Plus Seriennummer xyz Artikelnummer xyz was ich am 16.10.2010 bei Ihnen im Media Markt Dresden 3 Prager Straße 15 gekauft habe und somit bis 16.10.2012 Garantie habe. Es funktionierte bis zum 28.04.2011 ohne Probleme. Ich muss sagen das mir das Navigon 70 Plus bis zu diesem Zeitpunkt wirklich gefallen hat in Bedienung und Navigation.


    Nun am besagten 28.4 bemerkte ich das mein Navi nicht mehr geladen wird weder über das original Zigaretten Kabel noch über das USB Kabel für den PC. Selbst ein Kontakt zwischen PC und Navi war nicht möglich ich stellte schnell fest das die Mini USB Buchse am Navi einen Wackler hat.


    Nun gut dachte ich, laut BundesGesetzBuch habe ich einen Garantie/Gewährleistung Anspruch und es wird nicht so schlimm sein. Gehe ich mal zwecks Gewährleistung/Garantie zu meinem laut BGB zuständigen Händler Media Markt Dresden 3 Prager Straße 15 da Sie für mich der Ansprechpartner sind und nicht Navigon.


    Das Gerät wurde durch Sie als Firma Media Markt zu Navigon geschickt.


    Nach einer Woche kam ein Schreiben von Ihnen worin stand Garantieablehnung durch Navigon. Ich könnte
    aber für 35 Euro einen Kostenvoranschlag erhalten oder das Gerät kostenlos zurück schicken lassen.


    Nun die letzte Woche kam dann erneut ein Schreiben. Eine Reparatur bzw. Austausch im Rahmen der 24
    Monatigen, gesetzlichen Gewährleistung ist leider nicht möglich, da es sich um einen mechanischen Defekt
    durch äußere Einwirkung handelt. Gerät würde ausgetauscht werden.


    Ich frage mich was Sie mit äußeren Einwirkungen meinen. Das man das Ladekabel an und wieder absteckt ist
    normal ich benutze das Gerät täglich. Gewalteinwirkung von außen fand definitiv nicht statt.


    Das Gegenteil muss schon sehr eindeutig bewiesen werden. Dies wäre ein sichtbarer Gewaltschaden durch Sturz,
    oft gegeben mit Bruch des Displays, oder ein Verbiegen des ganzen Stecker Sockels. Was aber eindeutig nicht gegeben ist. Zeugen hierfür kann ich benennen.


    Die 3.Optionen die Sie mir als Firma Media Markt Dresden 3 Prager Straße 15 angeboten haben sind nicht Rechtens, Kostenvoranschläge und Kostenbeteiligungen sofern das Gegenteil nicht klar ist.


    Option 1) Austausch des Gerätes für
    156,37 Euro (Neugerät durch Austausch)


    Option 2) Gerät unrepariert zurück
    geben 35 Euro


    Option 3) kostenlose Entsorgung 0.00
    Euro


    Weiterhin frage ich mich wie Sie mir unterstellen können das Ich mein Navigationsgerät absichtlich
    kaputt mache wo ich dafür nachweislich zusätzlich Kosten für Updates ect. ausgegeben habe.


    Da ich an dem Gerät weder einen Schaden vorsätzlich noch unbeabsichtigt herbeigeführt habe, bitte
    ich Sie den Fall nochmal zu Prüfen hinsichtlich eine Reparatur bzw.Austausch im Rahmen der 24 Monatigen, gesetzlichen
    Gewährleistung/Garantie.


    Sollte diese Prüfung nicht zu einem mir ansprechenden Ergebnis führen würde ich meinen Fall an meinen
    Anwalt oder auch an die örtlichen Medien weiterleiten. Dies soll keine Erpressung sein nur kann man mit mir als Kunden so nicht Umgehen.


    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.

  • Hi,


    erstens hast Du Gewährleistung und keine Garantie gegenüber MediaMarkt und diese läuft auch nur bis zum 15. und nicht bis zum 16. Oktober 2010. Da klingt zwar nach Kinkerlitzchen, aber im Zweifel kann man Dir dann auch keinen Strick daraus drehen. Nicht umsonst sitzen Anwälte lange vor ihren Schriftsätzen, um der Gegenseite nicht einen Punkt zu bieten, der Probleme bereiten kann.


    Das BGB ist auch nicht das Bundesgesetzbuch, sondern das Bürgerliche Gesetzbuch, erstgenanntes gibt es nicht. Dort wird übrigens auch der juristische Begriff der Haftung bei einem Sachmangel verwendet, was aber mit der üblichen Klausel "gesetzliche Gewährleistung" gleichzusetzen ist, aber nicht mit der freiwilligen Garantie des Herstellers, soweit ich weiß, bietet Navigon auch schon seit einiger Zeit keine Garantie mehr.


    Im Übrigen würde ich das mit den "Medien" allenfalls als Reservemöglichkeit für einen späteren Briefwechsel aufheben. Wenn Du mit der ersten schriftlichen Stellungnahme gleich damit ankommst, kannst Du bei dem Bearbeiter, der den Fall vorher überhaupt nicht kannte, gleich eine Trotzreaktion hervorrufen, die dazu führt, dass erst gar keine Gesprächsbasis entsteht. Dieser Mitarbeiter muss nämlich nicht derjenige sein, der zuvor schon die Gewährleistung abgelehnt hat.


    Viel Erfolg!


    Gruß
    Pooky

  • Die übliche Masche von MM. Haben sie mit vor einigen Jahren bei einem
    Gericom-Notebook auch "angeboten". Hast du zufällig im MM
    Dresden-Nickern gekauft?


    Ich bat darum, mir das ablehnende
    Schreiben von Gericom zu zeigen - es war keines vorhanden. Schlicht und
    ergreifend hatte man das Gerät dort überhaupt nicht eingeschickt und
    einfach in der Filiale liegen gelassen.


    Ich bekam das Gerät
    zumindest ohne die 35 Euro unrepariert zurück - ein Rechtsstreit
    (lediglich Aufdrucke der Tastatur hatten sich gelöst) war mir denn doch
    zu aufwändig.


    OldTroll

  • Hast du zufällig im MM
    Dresden-Nickern gekauft?


    OldTroll


    Nein im MM Centrum Galerie


    @pooky und PSR nochmal Danke für eure Erläuterungen. Habe das Anschreiben an MM nochmal verändert und werde es Morgen per R-Schein an MM absenden lassen. Das mit der Drohung von Medien ect. habe ich erstmal gelassen.
    Wen ich eine Antwort habe werde ich mich nochmal hier melden und Auskunft geben ist vielleicht Interresant. Wird aber nicht vor Sonnabend werden da ich erstens Beruflich Unterwegs bin und zweitens mal sehen wan MM sich meldet.


    Problem an der Sache sind einfach die Gesetze und wer macht wegen So einer "Sache" einen Rechtstreit auf obwohl ich im Recht bin. Wer kann sich das leisten Nerven und Geld.


    Kann man nur hoffen.


    Danke und schönen Abend noch.

    4 Mal editiert, zuletzt von zualt ()

  • Wenn ich deinen vorherigen Beitrag richtig interpretiere, hast du dein 70plus auch in DD, allerdings in der Centrumgalarie gekauft.
    Zwischen den einzelnen Filialen gibt es eine Rotation des Personals, so dass es durchaus möglich ist, dass du an den "EX-Nickerner" geraten bist.


    Bevor du schriftlich agierst, meine Vorschläge für dein weiteres Vorgehen:
    1. Lass dir den Beleg von Navigon zeigen, dass sie eine Reparatur ablehnen.
    2. Existiert dieser Beleg nicht, darauf bestehen, mit dem Marktleiter das Problem zu lösen. Mache diesem dann in aller Deutlichkeit klar, dass du dich nicht vera... lässt und auf einer kostenfreien Instandsetzung bestehst. Ansonsten sollen sie dir das Navigonschreiben vorlegen.
    3. Sollte das Navigonschreiben vorliegen, teile dem MM-MA mit, dass du das Gerät auf keine Weise mechanisch beschädigt hast und auf einer kostenfreien Instandsetzung bestehst - natürlich nur, falls du wirklich nichts beschädigt hast!


    Lass dich nicht abwimmeln - es kommt bei MM immer darauf an, an welchen Mitarbeiter du gerade gerätst.


    Ich habe mein 70plus übrigens auch in DD-Centrumgalerie gekauft und aus versehen den Demomodus gesgtartet - das Gerät war "tot" und wurde ohne Probleme getauscht.


    OldTroll

  • Hallo pooky,


    vielen Dank für Deinen erstklassigen Beitrag zum Thema Gewährleistung und Garantie.
    Es ist schön, zwischen den üblichen Halbwahrheiten etwas kompetentes zu lesen.


    (Leider lassen die weiteren Beiträge befürchten, dass Deine Erläuterungen nicht unbedingt auf fruchtbarem Boden gelandet sind...)


    Ulli

  • Ein paar Worte zur Technik der Mini/Micro-USB Stecker- und Buchsen.
    Diese Technik ist nicht dazu geeignet, taeglich (womoeglich mehrmals)
    betaetigt zu werden. Die notwendigen Kontaktkraefte sind im Verhaeltnis
    zur Groesse der Stecker/Buchsen viel zu gross. Erstens reiben sich
    die Kontaktierungen (Gold/Silber) massiv ab und zweitens laesst die
    Federkraft nach. Wenn Buchsen dieser Bauart auch noch auf Platinen
    geloetet werden, geht die ganze Druckkraft gegen die Loetstellen.
    Und dafuer sind Loetstellen gar nicht ausgelegt, schon gar nicht solche
    kleinen. Und was hinzukommt, die Masse (Minus) Anschluesse, welche
    bei groesseren Kupplungen durch mehrere Loetstellen am Abschirm-
    blech der Kupplung realisiert werden, sind in der Regel bei kleinen
    USB-Buchsen auf eine (wenn ueberhaupt) reduziert.
    Mechanisch sind Mini/Micro-USB Stecker/Kupplungen ein Krampf.
    Aber gewollt von der Industrie. Sie wird als Soll-Bruchstelle in die
    Geraete eingebaut. Dass man sich seitens der EG zum Beispiel
    bei Mobiltelefonen auf den Micro-USB-Anschluss geeinigt hat,
    ist mit Sicherheit auf Lobbyarbeit der Industrie zurueck zu fuehren.
    Zurueck zum Navi. Was da fuer ein Bloedsinn verkauft wird...
    Stecker, welche gerade (!) aus dem Gehaeuse nach unten raus
    schauen... und dort alsbald einen Kabelbruch erleiden, weil das kabel
    auf dem Armaturenbrett aufsteht oder aber die ganze Buchse als
    Wackelkontakt im Geraet endet. Sowas zu reparieren gelingt dann
    nur noch dem Spezialisten mit feinem (SMD-faehigen) Loetkolben.
    Und das auch nicht immer. Ich hab das schon gemacht. Und dabei
    hat der kleine Junge aus der Nachbarschaft intereressante neue
    Worte gelernt.
    Im Ernst, einmal auch nur falsch hingefasst und schon kann
    die USB-Verbindung am A...... sein. Is so.
    Von Remplern, Stuerzen usw. ganz zu schweigen.
    Ich frag mich auch schon, wie lange mein Navigon 40 noch
    nen intakten USB-Anschluss hat.
    Ach ja... ich bin vom Fach. Elektroniker. 35 Jahre Berufserfahrung.
    Nur dass mir hier keiner kommt, ich haette keine Ahnung.


  • Yepp. Dem Beitrag von pooky ist tatsächlich nichts hinzuzufügen. Die Vertragsbeziehung (Kaufvertrag) mit den daraus resultierenden Ansprüchen ist ausschließlich zwischen Käufer/Mediamarkt zustandegekommen, insofern interessiert ein Verweisen von MM an Navigon eigentlich nicht. MM macht nur eines: Er lässt sich durch Navigon bestätigen, dass kein herstellerabhängiger Schaden am Gerät vorliegt, für den MM dann gegenüber dem Käufer einstehen müsste. Nach den 6 Monaten greift wie bereits geschrieben die Beweislastumkehr, insofern dürfte es tatsächlich schlecht aussehen, wenn das Schreiben von Navigon in der Form existiert.


    Der einzig vernünftige Weg in diesem Fall wäre meines Erachtens, freundlich mit dem Marktleiter zu reden und ggfs. eine Kulanzlösung herbeizuführen. Empfehlungen wie "sich nicht verar**en zu lassen" sind hier etwas fehl am Platz ...


    Ich persönlich würde auch keinen Brief in dieser Form schreiben.


    Gruß Frank

    "Das Leben ist ziemlich schnell vorbei. Wenn man nicht ab und zu stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen." Ferris Bueller

  • Hallo Gemeinde,


    nun die kurze Rückmeldung.


    Auch wen viele abgeraten haben einen Brief zu schreiben habe ich dies doch getan. In erster Linie weil ich viel unterwegs bin und mir einfach die Zeit fehlte immer zum MM zu rennen.


    Ich habe also einen Brief in geänderter Form an MM und einen an Navigon geschickt.


    Zuerst bekam ich am 19.5 von MM ein Antwort schreiben. Mit Ablehnung, da der Schaden auf Nachfrage von MM bei Navigon durch Fremdeinwirkung verursacht wurde. ( nie im Leben)
    Mir wurde aus Kulanz nun angeboten das Gerät ohne Reparatur wenigstens kostenlos zurück zu holen.


    Am 23.5 schickte ich also die Antwort mit Bitte der kostenlosen Rücksendung an MM nun wird es kurios.


    24.5 klingelt das Handy ich geh ran. Ja guten Tag hier ist Herr xyz aus der Service Abteilung von Navigon sie haben uns doch angeschrieben. Ja habe ich.


    Ihr Gerät wird kostenlos Repariert/Ausgetauscht und zurück geschickt.


    Nachfrage von mir. Was war kaputt, die 4 Lötstellen der USB Buchse auf der Hauptplatine sind abgerissen/gebrochen. Ich sagte wie kann so etwas passieren den ich habe definitiv nicht mit Gewalt irgend etwas versucht kam keine Antwort.


    Ich fragte nur noch kann ich mich darauf verlassen das ich es kostenlos Repariert/Ausgetauscht bekomme. Da MM
    ja geschrieben hat das es nicht umsonst ist.


    Ja können Sie, dann noch DANKE DANKE Jubel Freu von mir, und heute konnte ich es im MM Abholen und bin Glücklich.


    Also kann man doch sagen das der Service von Navigon nicht schlecht ist finde ich jedenfalls.


    Die Reparatur/Austausch wurde übrigens seitens Navigon aus Kulanz vorgenommen.


    Danke für eure Hilfe bis bald mal.




    MFG Sven