Heute gekauft und gleich Das....

  • Soweit ich weiß, hat man zunächst eh nur ein Anrecht auf Beseitigung des Fehlers durch Reparatur, ein Austausch ist reine Kulanz. Ein Anwalt kann das auch nicht ändern.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Soweit ich weiß, hat man zunächst eh nur ein Anrecht auf Beseitigung des Fehlers durch Reparatur, ein Austausch ist reine Kulanz. Ein Anwalt kann das auch nicht ändern.


    Dann soll ich also mein sauer verdientes Geld auf den Tisch legen und hoffen ein intaktes Gerät zu bekommen? Und wenn das nicht der Fall ist dürfen die mein Gerät bis zu drei mal zwecks Reparatur einschicken obwohl ich das Gerät eigentlich dringend benötige?


    Das wäre ja noch vertretbar wenn das Gerät mehrere Monate nach Kauf defekt ist. Aber ein Gerät dass nur einen Tag vorher gekauft hat sollte ausgetauscht werden müssen.


    Ich sage da nur:
    Servicewüste Deutschland... :thumbdown: (ist meine eigene Meinung)


    Edit:
    Als ich vor vielen Jahren meinen ersten DVD-Player bei Quelle gekauft habe war dieser einen Tag später defekt. Ich also zu Quelle, den Fehler beschrieben und auch vorgeführt. Ich habe sofort ein anderes Gerät erhalten. Leider war auch dieses gerät nach 2 Tagen defekt (Universum).


    Also wieder zurück zu Quelle. Ich habe anstandslos den Kaufpreis erstattet bekommen.

    4 Mal editiert, zuletzt von XxJakeBluesxX ()

  • Dann soll ich also mein sauer verdientes Geld auf den Tisch legen und hoffen ein intaktes Gerät zu bekommen? Und wenn das nicht der Fall ist dürfen die mein Gerät bis zu drei mal zwecks Reparatur einschicken obwohl ich das Gerät eigentlich dringend benötige?


    Ich kann ja nichts dafür, aber so ist es. Da hilft nur dort zu kaufen, wo es Kulanz gibt.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • In dieser Sendung bzgl Rechtsirrtümer hat der Anwalt mehrfach deutlich gemacht, dass man sich niemals auf auch nur einen einzigen Reparaturversuch einlassen muss - man kann jederzeit auf Tausch bestehen. Will jetzt aber nicht danach googeln. :D

    Navigation über Festeinbau (seit 2022 TomTom) und natürlich mit POIbase auf Smartphone via BT aufs Auto (Qashqai Akari).

  • Man hat ganz klar ein 14 tägiges Umtauschrecht ohne Wenn und Aber.
    Entweder ein neues Gerät oder Geld zurück.

  • Hallo Michi,


    in den AGB`s vieler Verkäufer steht 3 Reparaturversuche, dann Wandlung, usw. Sicher wird ein RA da andere Ergebnisse aushandeln. Mir sind da wirklich meine Zeit und Nerven zu schade dafür. Außderdem zahle ich, trotz Rechtsschutz, 300 Euro erst mal selbst, die zwar der Verläufer evt. wieder zurück zahlen muß. Meistens endet die Geschichte aber mit einem Vergleich und dabei bleibt der Kläger auf den Anwaltskosten sitzen.


    Habe dann zwar gewonnen, aber??? Das ist mir eine Navi-Plastikkiste nicht wert.


    Bin in den letzten 2 Wochen mal durch Hamburg gefahren und habe ohne Navi, trotz Baustellen und Umleitungen, dort hin gefunden, wo ich hin wollte, :)


    Gruß Karl

  • Es ist egal was in den AGB's steht. Es gilt erst mal die gesetzliche Gewährleistung und da hat der Michi recht. Man kann einen Tausch verlangen.
    Aber sicher stellt sich immer die Frage der Verhältnismäßigkeit von Einsatz zu Nutzen.


    @Ghansafan,
    das gilt nur beim Onlinekauf.
    Wenn das Gerät OK ist und es einem nun doch nicht gefällt muss ein Geschäft wo man das Gerät vorher begutachten konnte nicht wieder zurück nehmen. Das geht dann nur auf Kulanz.

    ...
    Mögen hätt' ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut.
    Quelle: Karl Valentin

  • Es ist egal was in den AGB's steht. Es gilt erst mal die gesetzliche Gewährleistung und da hat der Michi recht. Man kann einen Tausch verlangen.


    Nein und nein. Es gilt zuerst mal was in den AGBs steht, solange es nicht den Gesetzen widerspricht, oder durch Formfehler ungültig ist.
    Und es ist absolut möglich und auch üblich, per AGB die gesetzliche Gewährleistung zuerst auf Reperaturversuche zu beschränken. Einen gesetzlichen Anspruch auf Tausch in allen Fällen gibt es nicht, bzw. nur dann, wenn keine AGB mit entsprechend anderer Regelung wirksam geworden ist.
    Wenn dass was Du und Michi schreiben stimmen würde, könnte ich nach 5 Monaten einen Neuwagen verlangen, weil in meinem neuen Auto das Radio kaputtgegangen ist.

  • es scheint ein komplexes Thema zu sein:


    http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article6000030.html



    Hallo Bogi100,


    meine Vorgehensweise scheint doch, im Vergleich zu den wirklichen Expertenmeinungen, richtig zu sein.


    Das Gerät habe ich heute zurückbekommen mit dem Reparaturbericht, daß dieses dem Standart entspricht und das Gerät in Ordnung wäre. Habe ja noch 2 Versuche. Der nächste startet am kommenden Montag. ;)


    Gruß Karl

  • Ach, lasst mal die Kirche im Dorf. Schauen wir mal, wie er sich schlägt.


    Ich war jetzt mal 2 Tage wech und hatte das Teil für die Fußgängernavigation benutzt.


    Ganz glücklich war ich dmit nicht. Hat mich irgendwie an mein altes Garmin erinnert. Muß sich die Karte ständig im Kreis drehen ? Ich will doch einfach nur den Weg in der selben Richtung angezeigt bekommen... Immerhin stimmte die aufgezeichnete Route (grüne Linie).


    Das Scrollen mit dem Finger über die Karte klappt auch irgendwie nicht richtig. Neulich wollte ich mir Paris "anschauen" und war dann plötzlich in Brüssel. Klappt so ähnlich aber auch in kleineren Kartenbereichen.