Hallo
WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen
...im Klartext wohl: Eigene Passphrase eingeben. Wie das für die offenen Netze aussieht...???
MfG
Hallo
WLAN-Betreiber müssen ihr Netz schützen
...im Klartext wohl: Eigene Passphrase eingeben. Wie das für die offenen Netze aussieht...???
MfG
Moin.
Das ist recht einfach: Offene Netze sind ein ziemliches Risiko für den Betreiber. Nicht nur technisch, auch rechtlich. Das kann man aber umgehen: private müssen ihr Netz absichern (BITTE: Das sind max. 10 Klicks), und für öffentliche Bereiche gibt es genug Anmelde-Services, die nicht unbedingt Kostenpflicht nach sich ziehen müssen.
Sein Fahrrad oder Auto etc. lässt man ja auch nicht unabgeschlossen herumstehen... ![]()
Das Urteil war ja so zu erwarten. Wer lässt schon seine Haustür offen stehen?
Gut, dass Abmahnungen hier auf max. 100,- begrenzt sind. Diese Obergrenze sollte IMO generell eingeführt werden.
Ich hoffe nicht das die Schweden das übernehmen.
Hab mit offenen Netzwerken immer eine Verbindung zum "Nachbar" und zu euch gehabt. ![]()
Hi
ich denke, der Otto Normal Verbraucher ist technisch nicht dazu in der Lage, eine Anleitung anzuwenden, wie man sein wlan schützt.
Liegt es nun an den Verbrauchern oder an der Anleitung? Ich denke, es liegt an der Anleitung für den Neuling!
Das Urteil ist so gaga.
Hi
ich denke, der Otto Normal Verbraucher ist technisch nicht dazu in der Lage, eine Anleitung anzuwenden, wie man sein wlan schützt.
Liegt es nun an den Verbrauchern oder an der Anleitung? Ich denke, es liegt an der Anleitung für den Neuling!
Das Urteil ist so gaga.
Wer ist denn "der Otto Normal Verbraucher"? Du? Oder eventuell derjenige, welcher seinen Hamster in der Mikrowelle trocknet, weil die Anleitung dazu nichts hergab? (Anleitung der Tierhandlung oder des Elektrogerätes)
Sorry, das Urteil finde ich nicht gaga. Etwas salomonisch vielleicht.
Das Urteil ist verdammt fair.
Und derjenige der nicht selber eine Verschlüsselung aufsetzen kann, muß sich das Wissen halt einkaufen. Die Fakten und die Gesetzeslage sind klar und für jeden zugänglich.
Autofahren tut man auch normalerweise mit Ausbildung und Führerschein, nur am Computer will jeder ohne Ausbildung und Einarbeitung alles selber können.
Das Urteil ist so gaga.
Hallo
Ich finde es o.k. - ich lass ja auch nicht mein Haus offen stehen, wenn ich fort gehe. Zumal hier eine Grenze fest gelegt wurde. Und ich glaube, wer ein WLAN-Netzwerk einrichtet, kann auch ein Passwort eingeben. Zumal das Ganze auch recht einfach geworden ist. Gefordert sind in meinen Augen aber auch die Hersteller... voreingestellte Standardpasswörter sollten der Vergangenheit angehören.
MfG
.....nur am Computer will jeder ohne Ausbildung und Einarbeitung alles selber können.
Es wird so in der Werbung verkauft!
Vor ca. 5 Wochen hab ich bei Heise von einem Urteil gelesen, wo der Betreiber eines offenen WLANs entlastet wurde, bei dem über seinen Zugang Straftaten begangen wurden. Begründung: Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des WLANs gab es noch keine verbindliche rechtliche Regelung. Der Betreiber hatte keine Veranlassung sich über die Rechtsumstände seines Netzwerkes zu kümmern.
In der Vergangenheit waren die Urteile von LGs und OLGs immer "Glücksache", von daher bietet IMO die BGH-Entscheidung bzgl. der Mitstörerhaftung (max. 100,-) nun Rechtssicherheit.
Der Betreiber hatte keine Veranlassung sich über die Rechtsumstände seines Netzwerkes zu kümmern.
Hallo
Das dürfte ab sofort anders sein...
...und ich glaube, die Betreiber offener Netzwerke müssen sich hier teilweise schon kümmern. Sind zwar "nur" 100 Taler... aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.
MfG
Da ich mit diesem Thema täglich befasst bin, nicht aus rechtlicher, sondern aus praktischer Sicht, muss ich leider feststellen, dass allgemeiner know-how Mangel und abenteuerliche technische Konstellationen + Geiz, nicht selten, nur ungesicherte Netzwerke realisierbar machen.
Die Anbieter gehen mit keiner Silbe in BA oder sonstwo, auf diese Problematik ein.
Diesen "Schuh" auf den DAU abzuwälzen, ist zu einfach.
Diesen "Schuh" auf den DAU abzuwälzen, ist zu einfach.
Hallo
Sehe ich gelassen... die gesetzte Grenze von 100 Taler und die fehlende Pflicht zum Schadensersatz nimmt den "DAU" doch ziemlich in Schutz. Eine Abmahnung und er ist kein "DAU" mehr...
...und vielleicht reagieren ja auch die Hersteller in Zukunft...
...auf offene Netzwerke stoße ich auch eher selten... wobei ich auch nicht bewußt rumsniefe...
MfG