Hallo @HansHans54
Irgendetwas mit Deinen Zitaten stimmt nicht... ![]()
MfG
Hallo @HansHans54
Irgendetwas mit Deinen Zitaten stimmt nicht... ![]()
MfG
Das war sinngemäß. Aber so ganz falsch war es wohl nicht.
Franz schrieb:
"liegt der vorbestellte Film beim Betreten der Videothek vor, dann leihst du ihn automatisch aus."
Hallo
Ja... aber laut Deinen Zitaten habe ich das jetzt gesagt...
...kannst es ja noch ändern...
MfG
Und von "vorbestellt" war ja auch keine Rede... hinkt nur noch mehr......ich kann ja auch beim Autohaus eine Probefahrt anmelden und verpflichte mich trotzdem zu nichts...
...
Man kann es auch falsch verstehen wollen. Ich wollte nur vermitteln, das es einen Automatismus gibt, das, wenn eine neuere Karte bei der Überprüfung vorliegt, man sie auch bekommt. Ob man will oder nicht. Scheinbar ist das ein Fakt, der schwer begreiflich ist.
Und ja, vorbestellt ist ne aktuelle Karte. Sie ist sogar schon bezahlt.
Lt. Franz schon. Da zählt ja auch die Reservierung eines Films schon als Ausleihung
Das ist doch ne Hanswurst-Antwort. Aber wenn du schon bei dem Beispiel bist... Wann hat man denn den Film genutzt? Beim Ausleihen oder beim Ansehen? Und zahlt man bei einer digitalen Karte für die Nutzung oder für die Lizensierung? Oder was ist ne Nutzung? Das bloße runterladen oder nur, wenn man mal damit navigiert?
Ist doch quatsch, das wir uns hier an den Begrifflichkeiten vergreifen.
Wenn sie zum Download bereit steht und die Lizensierung für das Gerät gemacht wurde, dann ist die Karte "verkauft", auch wenn es kostenlos im Rahmen der LMG ist.
Franz
Ob man will oder nicht.
Hallo
Ich sag ja... schauen kann teuer werden...
...als User habe ich von schauen/überprüfen sonst eher eine andere Einstellung. Und wie gesagt: Im Autohaus würdest Du dich auch bedanken... ![]()
MfG
Hallo
Ich sag ja... schauen kann teuer werden...
...als User habe ich von schauen/überprüfen sonst eher eine andere Einstellung. Und wie gesagt: Im Autohaus würdest Du dich auch bedanken...
MfG
Du siehst dir nicht irgendein Produkt an, das man eventuell kaufen kann oder auch nicht, sondern nimmt eine schon bezahlte:
"geldwerten Vorteil" bzw. [...] "geldwerte Leistung"
in Anspruch. Sieht also nach, ob TT einem eine Karte im Rahmen der LMG zur Verfügung stellt. Das ein spätes Verbinden des neuen Gerätes mit TT-Home, in einem begrenzten Zeitraum, dazu führen kann, das man eine höhere kartenversion bekommt, als einem zum Zeitpunkt des Kaufes zusteht, ist eher der Fehler im System...
Ich bewerte hier die LMG nicht. Von mir aus sollte sie so aussehen, das man einfach alles bekommt, was an Kartenversionen innerhalb der 30 Tage erscheint oder bereits erschienen ist. Aber das war nicht mein Thema. Mir ging und geht es nur um die tatsächliche Realisation.
Franz
es ist schon witzig ... wie wenn mein tt 730 mir heute nochmal gegen das schienbein treten wollte, kam heute diese anzeige nach dem einschalten.
interessanterweise hatte ich so eine anzeige bei noch keinem anderen tt.
aber witzig ist, daß heute eigentlich schon mein ersatz tt 730 da sein hätte sollen, doch durch einen interenen postfehler auf einem flaschen carrier gelandet ist. somit kommt es erst morgen.
aber meine frage dazu ... was genau generiert diese anzeige bezüglich neuen karten im tt? ich hatte mein gerät zwar so alle paar tage am pc und dort über tt home verbunden, doch da kam nirgends eine ähnliche meldung.
[Blockierte Grafik: http://www.abload.de/img/img_02571bsss.jpg]
sondern nimmt eine schon bezahlte
Hallo
Tja... die Frage, ob ich/Du/sonstwer solch eine Karte mit dem Überprüfen schon "nehme", wird offensichtlich eben unterschiedlich bewertet...
...durch TTH wurde
@MSM etwas gegeben, was er zu dem Zeitpunkt nicht wollte... ![]()
Und "JA"... "Fehler im System"... ![]()
MfG
...durch TTH wurde @MSM etwas gegeben, was er zu dem Zeitpunkt nicht wollte...
Mit wollen hat das ja nichts zu tun. Diese Leistung, also die LMG, hat er ja schon mitgekauft. Es ist kein Angebot, sondern nur die Lieferung einer schon bezahlten Sache.
Franz
Mit wollen hat das ja nichts zu tun. Diese Leistung, also die LMG, hat er ja schon mitgekauft. Es ist kein Angebot, sondern nur die Lieferung einer schon bezahlten Sache.
Hallo
Klar... wenn man es eben von der anderen bzw. von der Herstellerseite betrachtet, müsste man sagen, dass er zum Zeitpunkt des Kauf's bzw. zum Zeitpunkt der ersten Verbindung Navi-->TTH gar nicht davon ausgehen konnte, dass innerhalb der 30-Tage-Frist ein erneutes Kartenupdate erscheint. Zumindest nicht mit der notwendigen Sicherheit, die LMG verfallen zu lassen. Darum kommt die "Klage" auch nach Erscheinen jenes Updates...
...nicht umsonst spreche ich mich für beide Lesarten aus.
Allerdings sind die Bedingungen jener LMG so "wischiwaschi", dass IN SOLCH EINEM FALL der User eben nach Erscheinen des Updates behaupten kann: "DIESES EINE UND NEUERE Update steht mir zu!" Und er hat nicht einmal unrecht damit, da er das erst angebotene Update - nach zumindesdt meinem sonst üblichen Verständnis von "Nutzung" - [noch... :D] nicht geladen hat.
An sonst wie gesagt... 8.40 drauf machen und glücklich werden... ![]()
MfG
Mittlerweile dämmert mir warum die Karte direkt bei der Überprüfung lizenziert wird. In der LMG steht man muß innerhalb von 30 Tagen überprüfen, ob eine neue Karte vorliegt. Nirgendwo steht das man sie innerhalb der 30 Tage runterladen muß um die LMG nutzen zu können.
Franz schrieb:
"Wann hat man denn den Film genutzt? Beim Ausleihen oder beim Ansehen?"
Genau, schon beim Ausleihen, aber eben noch nicht beim ansehen im Regal oder beim Reservieren. In meiner Bücherei kann ich über das Internet so viele Bücher reservieren wie ich will, wenn ich sie dann nicht abhole, brauche ich auch die Reservierungsgebühr nicht zu bezahlen.
Genau, schon beim Ausleihen, aber eben noch nicht beim ansehen im Regal oder beim Reservieren. In meiner Bücherei kann ich über das Internet so viele Bücher reservieren wie ich will, wenn ich sie dann nicht abhole, brauche ich auch die Reservierungsgebühr nicht zu bezahlen.
Falsch, wenn wir schon Wörter klauben: Eine Reservierungsgebühr müßtest Du zahlen, die Ausleihgebühr nicht.
Wenn ich TT wäre, würde ich klar regeln. Es gilt das Kaufdatum des Gerätes. Wer aufgrund der technischen Abwicklung ne neuere Karte bekommt hat halt Glück gehabt.
Eins wird bei dem ganzen nämlich vergessen. Der Sinn der LMG ist, das man nicht mehr ein Gerät kauft welches eine Karte von vor 2 Jahren hat. So war das nämlich bei den ersten Navis. Tomtom war eine der ersten Firmen, die sich diesem Thema angenommen hat und hat die Regelung sogar sehr großzügig umgesetzt.
Das nun manche wegen 3 Straßen mehr in der Karte bzw. 12 Euro mehr fürs Abo der Karte, weil man ein Quartal mehr zahlen muß, einen Kleinkrieg gegen Hersteller und Händler veranstalten war und ist sicher nicht Sinn der Sache. Dadurch werden nur Preise für alle hochgetrieben, bzw. die Hersteller dazu getrieben die Regeln für solche Dinge zu verschärfen und enger auszulegen. Damit ist keinem gedient und auch wenn ich das ganze sachlich sehe ist es für mich eine klassische Geiz-ist-Geil Mentalität. Bringt mir zwar nix, aber Hauptsache ich habs denen gezeigt und geh als Sieger vom Platz. *Schulterklopf*
Da wundern sich dann manche, warum die Hersteller für eigentlich einfache Sachverhalte seitenlange AGBs vorlegen die kein normaler Mensch mehr versteht. Das liegt genau daran das manche wegen 12 Euro ein Prämborium veranstalten, als ob ihre ganze zukünftige Glückseligkeit davon abhängt.
Im anderen Thread von MSM ist doch ein Screenshot zu sehen, was er gemacht ha. Da steht in Home "Ihre neuste Karte ist verfügbar. Klicken Sie jetzt aucjh "jetzt herunterladen" um sie sich kostenlos herunterzuladen und zu installieren." Was hat er gemacht? Er hat auf "Jetzt herunterladen" geklickt und die LMG damit ausgelöst. Was blöd ist, dass man dabei nicht sehen kann, welche karte die neuere Karte ist. Weil man diese Info erst ein paar Bildschirme weiter sieht und man so eben in der Falle sitzt, falls in der Laufzeit der 30 Tage LMG eine neuere Karte erscheinen wird. Aber tomtom ist da wirklich auf der sicheren Seite, der User hat ja aktiv genau das gemacht, was in der LMG steht er hat kostenlos ein Update bereitgestellt bekommen und auf "Jetzt herunterladen" geklickt. Das er das eigentliche Herunterladen erst einen Schritt später wirklich beginnt, ist dabei nebensächlich.
Das man das Marketingdeutsch von tomtom auch anders lesen könnte, ist auch nicht relevant, weil bei dieser freiwilligen Leistung tomtom die Lesart so definieren kann wie tomtom das will.
Fall jemand diesen Thread liest, weil er sich informieren will ob die neue karte irgendwelche Probleme auslöst, wie das in der Vergangenheit üblich war: Nein, bei mir funktioniert alles nach dem Update auf dem Go 940 problemlos. Ich habe in meinem Umfeld nicht eine Kartenkorrektur im Vergleich zur 8.40 gefunden.
Falsch, wenn wir schon Wörter klauben: Eine Reservierungsgebühr müßtest Du zahlen, die Ausleihgebühr nicht.
Also ich werde schon wissen, was ich bezahle, das kannst Du mir ruhig zutrauen. Die Leihgebühr ist eine Jahrespauschale und die Reservierungsgebühr wird nur erhoben, wenn ich das Buch abhole. Das könnte natürlich auch anders gehandhabt werden.