...und das wäre die 840 gewesen...
Franz
Das ist zwar richtig, aber er hat einen 30-Tage-Anspruch nach erstem Verbinden mit TTH. Solange er die Garantie nicht nutzt, also die Karte herunterlädt, kann er innerhalb dieser 30 Tage sooft prüfen wie er will, welche Karte die aktuelle ist. So ist die Aussage von TomTom http://www.tomtom.com/latestmap/ und wird damit zu einer zugesicherten Produkteigenschaft. Wenn innerhalb dieser 30 Tage eine neue Karte erscheint und er noch nicht bereits eine Karte innerhalb dieser 30 Tage herruntergeladen und damit seine LMG verwirkt hat, hat er den Anspruch auf jede innerhalb dieser 30 Tage neu erscheinenden Karteversion. Das ist genau die Aussage, die dort bei TomTom steht.
Auch hat hier nicht de Händler den Nachteil, wenn der Käufer sein Widerrrufsrecht nutzt. Eigentlich hat der Käufer einen Gewährleistungsanspruch, den der Händler dann gegenüber dem Hersteller durchsetzten kann.
mfg