Karten 8.45 sind da

  • Aber er hat ja eben nicht die 8.40 bekommen. Er hätte sie bekommen können, aber er hat ja das Angebot nicht angenommen.


    Die Frage des Annehmens stellt sich überhaupt nicht. Mit der Prüfung, und die erfolgt mit dem ersten Verbinden mit TT-Home, wie man nachlesen kann, wird die zu diesem Zeitpunkt aktuellste Karte zur Verfügung gestellt. Damit ist die Garantie durch. Die 840 kann er bestimmt immer noch runterladen.


    TT kann nicht nachprüfen, ob er sie nun runtergeladen hat oder nicht. Das ist sein Problem. Sie wurde auf ihn lizensiert und damit hat er die Karte bzw. steht sie per Download zur Verfügung.


    Du leihst dir ja auch keinen Film in der Videothek aus und willst hinterher das Geld wiederhaben, weil du ihn dir nicht angesehen hast.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Du leihst dir ja auch keinen Film in der Videothek aus und willst hinterher das Geld wiederhaben, weil du ihn dir nicht angesehen hast.


    Franz



    Oh Mann, immer diese Vergleiche, die nichts aber auch gar nichts mit dem aktuellen Fall zu tun haben. Wenn das mit Deinem Beispiel vergleichbar sein soll hieße das, dass er sich die Karte runtergeladen aber nie benutzt hat. Dann könnte TT mit Recht sagen, dass sie das nicht nachprüfen können.


    Aber er hat sie nicht runtergeladen, bzw. ich habe mir den Film nicht ausgeliehen. Oder gilt ein Film schon als ausgeliehen, wenn ich mir die Cover in den Regalen anschaue?


    Dazu kommt ja noch, dass ihm der Support - so wie MSM sagt - genau diesen Tipp gegeben hat, nämlich zu schauen, was für eine Version zur Verfügung steht.


    Langsam geht mir das ganze wirklich auf den Wecker und ich verstehe einfach nicht, dass man mit aller Macht versucht, TomTom einen Persilschein auszustellen.


    Nochmal, es kann nicht sein, dass derjenige, der am 1. der 30-Tage-Frist eine andere Karte bekommt als derjenige, der es aus Kenntnis der verworrenen Strukturen bei TomTom erst am letzten Tag macht. Punkt.


    Franz, wieso wurde schon so oft über das Thema hier diskutiert? Weil die User hier alle zu blöd sind, die AGB zu verstehen oder ist es nicht vielmehr so, dass diese LMG ein unausgegorener Kram ist. Gut gemeint zwar, aber schlecht in der Umsetzung.

  • Das hat nix mit Persilschein zu tun - der eine sieht das Recht auf seiner Seite, der andere sieht es anders. Ist doch bei juristischen Fällen immer so :D


    Aber, um das ein für alle mal zu klären, könnte MSM ja - wenn er denn ne Rechtsschutzversicherung hat - das Ganze nem Anwalt übergeben und dann soll sich der damit auseinandersetzen und wenn dieser glaubt, dass TT hier nen Fehler macht, dann wird er sicher gegen TT klagen.


    MSM ist ja noch auf der sicheren Seite, da er ja die Aussage des Supports hat - hoffentlich schriftlich.


    cu Peter

  • und nein ... auch ein freundliches nachfragen brachte nichts. dafür, daß man mich falsch beraten hat, soll ich 1 wochen kostenlose die blitzerwarnung bekommen ... ;)


    ansonsten ist wirklich alles gesagt ...


    wir sind hier überwiegend ganz unterschiedlicher meinung.

    Gruß Manfred
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  • somit heißt es klar, wenn innerhalb der 30 tage nach dem kauf einen neue karte auf den markt kommt, dann habe ich drauf anspruch, auch wenn beim kauf zudem schon einen neuere als die installierte version vorliegt.


    Hallo


    Nette Diskussion... denn ob 8.40 oder 8.45... ich bin sicher, den Unterschied wird man als Otto-Normal-User in der Praxis nicht bemerken. Ich selber habe derzeit die 8.35 auf meinem GO und lasse es einfach so. Den letzten "Link" von Falk [F10] habe ich glatt "verfallen" lassen und glaube, dass ich es ebenfalls nicht bemerken werde... :D ...und dort sind es sogar "nur" zwei Updates im Jahr.


    Und zum eigentlichen Problem: Wenn es darum geht, wer recht hat... ich würde sagen... der Text lässt beide Lesarten zu und beide Sichtweisen haben etwas für sich.


    + TT wird behaupten: Der User kann überprüfen ob es eine neuere Kartenversion gibt und kann genau diese zum Zeitpunkt der Überprüfung neuste Karte herunter laden. Das Überprüfen dieses Angebots stellt bereist eine Nutzung desselbigens dar.


    + Der User wird behaupten: Sobald innerhalb der 30-Tagefrist eine neuere Karte verfügbar ist, steht diese mir zu. Auch dann, wenn ich zuvor schon eine neuere als die vorinstallierte Karte hätte herunterladen können. Die Überprüfung ist aus Usersicht keine Nutzung.


    Man kann sich also raussuchen, wie man es verstehen möchte... :D ...TT wird es aber so handhaben, wie sie es verstehen möchten.


    Übrigens: Kann es sein, dass Dein Navi - wenn da die 8.25 drauf war - doch schon etwas länger im Laden lag?


    MfG


    P.S. Ich persönlich denke: Das Überprüfen eines Angebots ist NICHT mit der Nutzung eines Angebots gleich zu setzen... ;)


  • Du leihst dir ja auch keinen Film in der Videothek aus und willst hinterher das Geld wiederhaben, weil du ihn dir nicht angesehen hast.


    Hallo Franz


    Du weißt ja... nicht alles was hinkt ist ein Vergleich... :) ...in der Videothek zahlst Du ja auch nicht für's Gucken, sondern für's Leihen... :)


    Und "Ja"... hinkende Vergleiche ließen sich auch in die andere Richtung bilden. Wenn "Überprüfen" gleichzusetzen ist mit "Nutzen", sollte man tunlichst z.B. keine Autohäuser mehr betreten... 8)


    MfG

  • Man kann halt bei der LMG nicht nur überprüfen oder kucken ohne sie zu nutzen, wenn ne neuere Karte zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Ist doch ganz einfach. Um mal bei der Videothek zu bleiben.... ;) , liegt der vorbestellte Film beim Betreten der Videothek vor, dann leihst du ihn automatisch aus.


    Franz

    "Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom."

  • Man kann halt bei der LMG nicht nur überprüfen oder kucken ohne sie zu nutzen...


    Hallo


    Jau... liegt aber an der Machart von TT-Home bzw. am Interesse von TT. Könnte TT - wenn sie es wollten - ja auch ändern.


    Und von "vorbestellt" war ja auch keine Rede... hinkt nur noch mehr... :D ...ich kann ja auch beim Autohaus eine Probefahrt anmelden und verpflichte mich trotzdem zu nichts... :thumbup: ...


    Wie gesagt: Wenn "gucken" immer gleich "kostet"... dann wird's in Zukunft teuer... ;(


    MfG

  • Ich hab die LMG mal unserem Abteilungsjuristen vorgelegt. Wie Juristen nun mal so sind bekomme ich keine eindeutige Aussage ^^


    Einerseits kann man aus der LMG nicht herauslesen, daß man die Version nur einmal prüfen kann. Andererseits auch nicht das Gegenteil. Sollte man es auf einen Prozess ankommen würde der Richter vermutlich auch beurteilen was der Sinn der LMG ist. Der Hinweis das man sicherstellen möchte, daß der Kunde mit der neuesten verfügbaren Karte losfährt, würde sich dann zu Gunsten Tomtoms auswirken, da dies bei MSM auch mit der Karte 8.40 der Fall wäre.


    Das man auch nach dem Verkaufsdatum neu veröffentlichte Karten erhalten kann, sagt nichts darüber ob eine Überprüfung als Nutzung anzusehen ist. Dieser Punkt ist in der LMG völlig offen gehalten. Gute Karten hat man dann wenn man es vom Support schriftlich hat, daß eine Überprüfung keine Nutzung ist.


    Mit dem ihm vorliegenden Daten würde mein Kollege auf jeden Fall von einer Klage abraten, da man im Negativfall auch auf den Gerichtskosten sitzen bleibt, zumindest auf den Anwaltskosten, da das Gericht die Klage auch wegen Geringigfügigkeit ablehnen kann.


    Ich nehme an, eine Klage würde sich MSM aufgrund der unsicheren Rechtslage verkneifen, aber auch das FAG kann nach hinten losgehen.


    1. Amazon ist nicht zu einer weiteren Lieferung des gleichen Artikels verpflichtet. Das FAG dient zur Prüfung ob der Artikel dem Kunden gefällt, tut er das nicht bestellt man ihn normalerweise nicht nochmals.


    2. Amazon könnte auch wenn sich der Preis geändert hat, den Artikel zum neuen Preis liefern. Nicht zu dem der ursprünglichen Bestellung.


    3. Amazon ist berechtigt den durch die Ingebrauchnahme entstandenen Wertverlust, zB den Verlust der LMG in Abzug zu bringen.


    Nun noch was, was mein Kollege mir aufgetragen hat hier reinzukopieren:


    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung im juristischen Sinne. Es besteht keinerlei Haftung für die gemachten Aussagen. Vor Einleitung eines juristischen Verfahrens lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten.


  • Das hinkt auch, da die LMG ja nix kostet, sondern ein Gratis-Dienst ist 8) :D


    Hallo


    Nööö... frag mal den, der jetzt die 8.45 will... :thumbup: ...gibt's nur gegen Cash. Ich würde die LMG eher als "geldwerten Vorteil" bzw. als "geldwerte Leistung" sehen. Und genau dieser Wert geht für MSM - zumindest nach seinem Verständnis - jetzt den Bach runter. Wie gesagt: Ich seh's in der Sachfrage als ungeklärt bzw. für beide Lesarten als berechtigt. Und was ich von 8.40 und 8.4schlagmichtot halte, hatte ich oben ja schon gepostet... in der Praxis dürfte diese Frage keine Rolle spielen...


    ...aber vielleicht sollte TT - analog zu Zigarettenschachteln - auf die Packung einen Aufdruck "bappen"... 8)


    MfG

  • ob eine Überprüfung als Nutzung anzusehen ist


    Hallo


    Jep... genau das wäre die Frage, die geklärt werden müsste, um das Ding aufzudröseln. Wird keiner, der es selber finanzieren müsste, wirklich tun... von den eventuellen Kosten zahlt man gescheiter die nächsten drei [oder gar 30] mobilen Navis der Oberklasse... 8)


    MfG

  • Hab ich was verpaßt oder woeso kann ich keine Länder zur Map Share mehr auswählen ?

  • Hallo,
    Map Share scheint im Moment nicht zu funktionieren, ist bei meinem GO930 auch so.
    Es gibt vereinzelt auch Erfolgsmeldungen bei bestimmten Gerätetypen und Karten.
    Also erst mal abwarten.


    MfG

    Gruß emu

  • [quote='Frabi','index.php?page=Thread&postID=2421479#post2421479']ob eine Überprüfung als Nutzung anzusehen ist


    Lt. Franz schon. Da zählt ja auch die Reservierung eines Films schon als Ausleihung :)