Moin möchte euch mal auf ein Link hinweisen zu diesem Thema : ![]()
Ein Neuer Link !!
http://www.verbaende.com/News.php4?m=58504
Gruß Ramses 2 ![]()
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Danke für den Link! Sehr interessant. Könnte durchaus sein, dass bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zukünftig auch ein Blick aufs Navi geworfen wird.
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ZitatOriginal von Ramses 2
Moin möchte euch mal auf ein Link hinweisen zu diesem Thema :
http://www.focus.de/auto/zubeh…dar-warner_aid_28126.html
Gruß Ramses 2
Der Artikel ist aus 02.2007 und längst überholt, denn "Eine eindeutige Regelung gibt es seit Januar in der Schweiz, die für ihre scharfen Geschwindigkeitskontrollen bekannt ist. Dort sind nicht nur klassische Radarwarner, sondern auch ausdrücklich Navis mit Blitzer-Datenbank verboten." stimmt überhaupt nicht mehr in der Schweiz!!! Es gab diesbezüglich ein Blitzer-Navi-freundliches Gerichtsurteil in der Schweiz.
Achim
...in Österreich ist das auch ned illegal - ergo Blitzwarner auf "Dauer-EIN" ![]()
Hallo
Hab's mal aus dem Falk-Forum hierher geschoben...
MfG
ZitatOriginal von moessi
laut Schweizer Bundesgericht illegal:
Lies doch einfach mal den Artikel: Das Wort 'Navigationsgerät' taucht nicht einmal auf.
Und in dem Link von Klaud-friedrich:
"Entgegen der weitläufigen Meinung sind Navigationssysteme mit Radarwarnsoftware in der Schweiz nicht mehr illegal. Ein Urteil des Kantonsgerichts Schaffhausen brachte nun Klarheit."
"Navigationssysteme detektieren nicht wie die vom Gesetz verbotenen Warngeräte, die Radarstrahlen empfangen und akustische bzw. optische Signale ausgeben."
Achim
Das liest sich in der Begründung des Bundesgerichtes aber etwas anders.
Da geht es genau um eine GPS-Maus mit integrierten Blitzer-POI´s
ZitatOriginal von taxus
Das liest sich in der Begründung des Bundesgerichtes aber etwas anders.
Da geht es genau um eine GPS-Maus mit integrierten Blitzer-POI´s
Da dürfte in den Augen der schweizer Richter der Unterschied nicht mehr ins Gewicht fallen.
Ob GPS Maus mit POI im Speicher oder Navi mit ext. GPS Maus, oder eingebautem GPS Empfänger und POI im Speicher. ![]()
Dazu wäre noch zu ergänzen: Straßenkarte/Atlas mit eingezeichneten POI, Beifahrer/Beifahrerin mit Liste der POI zum Vorlesen, Diktaphon mit aufgenommenen POI, ...
Des Schwachsinns ist noch kein Ende absehbar...
In der Schweiz gilt jetzt das Bundesgerichtsurteil, d.h. Radarwarner auf Navis sind verboten.
Meine Frage lautet daher: Könnte man die Radar/Blitzer POIs nicht auf eine SD Karte installieren? Funktionieren sie dann gleich, wie wenn sie direkt auf dem Navi Speicher geladen sind? Auf diese Weise könnte man doch bei Gefahrenmomenten die SD Karte entfernen, bzw. vor überschreiten der Landesgrenze z.B. in die Schweiz diese rausnehmen.
ZitatOriginal von FredT
Dazu wäre noch zu ergänzen: Straßenkarte/Atlas mit eingezeichneten POI, Beifahrer/Beifahrerin mit Liste der POI zum Vorlesen, Diktaphon mit aufgenommenen POI, ...
Des Schwachsinns ist noch kein Ende absehbar...
Der Kreativität der Behörden sind keine Grenzen gesetzt. ![]()
Zum Glück ist es hier in D betreffs Navis mit "Gefahrenstellenanzeige" noch nicht so weit. ![]()
ZitatOriginal von taxus
Das liest sich in der Begründung des Bundesgerichtes aber etwas anders.
Da geht es genau um eine GPS-Maus mit integrierten Blitzer-POI´s
Ich nix mehr verstehen,
im Link von Taxus:
"Mit ihrem Entscheid haben die Lausanner Richter die Beschwerde eines Autolenkers abgewiesen, der von der Aargauer Justiz mit 300 Franken gebüsst worden war, weil er in seinem Fahrzeug das Gerät «Amigo» mitgeführt hatte. Zudem wurde die Einziehung und Vernichtung des Apparats verfügt."
im Link von Klaus-friedrich:
"Entscheidung des Kantonsgericht
Dem Angeklagten wurde am Grenzübergang Thayngen das Navigationsgerät beschlagnahmt, welches in der Lage war, vor fixen Radarkontrollen zu warnen. Zusätzlich wurden ihm 500 Franken (~300 Euro) Bussgeld auferlegt. Daraufhin erhob der 38-jährige Einspruch ein. Genaugenommen handelte es sich bei diesem Gerät um einen "Amigo".
Das Kantongericht kam zu dem Entschluss, dass der Amigo nicht mit einem Radarwarngerät, welches Radarmessungen via Funk detektiert, gleichzusetzen ist. Der Angeklagte wurde freigesprochen und erhielt sein Navigationsgerät zurück. Die Verfahrenskosten wurden von der Staatskasse übernommen."
Achim