ZitatOriginal von Achim
Na dann lest mal [URL=http://forum.golem.de/read.php?26722,1397599,1397935]hier[/URL]:
Zitat: "Nach meiner Auffassung begeht Vodafone mit der Aufzeichnung Auswertung und Vermarktung persönlicher Bewegungsprofile einen höchst bedenklichen Rechtsverstoß. Ich möchte hier an das Urteil bezüglich des Scannens von KFZ-Nummernschildern erinnern. Auch hier wurde behauptet, dass die Daten anonym erfasst und ausgewertet werden und, sofern nicht relevant umgehend gelöscht werden. Dieses Vorgehen wurde mit Recht verboten und ist zwischenzeitlich eingestellt worden. "
Achim
Ich seh das Problem immer noch nicht, vodaphone muß sowieso speichern in welcher Zelle Du Dich aufhälst oder wie soll Dein Handy klingeln wenn Du angerufen wirst? Gut sie müssen die Daten anschließend löschen, was Du zwar nicht kontrollieren kannst, aber wenn sie speichern 1 Handy ist von Mast A zu Mast B gewandert wo ist da was persönliches gespeichert.
Das mit dem KFZ-Scanning ist was ganz anderes. Es ist nicht erforderlich die Kennzeichen zu lesen, damit Du die Straße benutzen kannst. Aber damit Du telefonieren kannst und erreichbar bist, ist nunmal das registrieren Deines Handys im Netz erforderlich. Eine Verkehrszählung also wieviel Autos auf einer Straße fahren wird ja auch häufig durchgeführt und ist nicht verboten. Genausowenig eine Handyzählung.