Navigon 8110 Lieferschwierigkeiten?

  • Hallo,
    ich möchte den Thread jetzt mit folgendem Ergebnis schliessen und nicht mehr antworten:


    Fakt: Auf der Webseite im Shop steht Lieferzeit 1-3 Tage
    Fakt: Mein Konto hat 391,- weniger
    Fakt: Nach 15 Tagen ist das Gerät immer noch nicht geliefert
    Fakt: Andere haben positive oder negative Erfahrungen mit Navigon gehabt, ich beides.
    Fakt: Viele antworten; wie auch in anderen Foren üblich; ohne alles gelesen zu haben, antworten nicht auf die Frage oder werden mangels Argumente persönlich.


    Abschließend:
    Wenn ein Ergebnis vorliegt, poste ich es hier!


    Bis denn
    Wolfgang

  • vielleicht muß ja Navigon erst mal ein wenig Geld "sammeln", um die nächste Lieferung bezahlen zu können.

    Einmal editiert, zuletzt von Rowiroe ()

  • Vor 10 Tagen bestellt, vorgestern erhalten.
    Kreditkarte noch nicht belastet.


    Fazit: Rundum Zufrieden.

  • Moin,


    Zitat

    Original von B.Ress
    Vor 10 Tagen bestellt, vorgestern erhalten.
    Kreditkarte noch nicht belastet.


    Fazit: Rundum Zufrieden.


    [IRONIE] Tja, Du hast ja auch nicht gleich mit dem Anwalt gedroht. [/IRONIE]
    Und bekommst von Deiner Bank vielleicht auch noch eine Kreditkarte mit monatlicher Abrechnung... 8) :gap

    Einmal editiert, zuletzt von dja ()

  • @dja


    das könnte man jetzt aber falsch verstehen / lesen.


    Nämlich das Navigon bewusst die Lieferung verzögert, weil mit einem Anwalt gedroht wurde.


    Das kann ich mit beim besten willen nicht vorstellen.

  • Zitat

    Original von B.Ress
    Vor 10 Tagen bestellt, vorgestern erhalten.
    Kreditkarte noch nicht belastet.


    Fazit: Rundum Zufrieden.


    Dann hast Du vermutlich wie ich eine Kreditkarte benutzt, die vom Girokonto abbucht?


    Ich hatte mich nämlich auch gewundert, dass tagelang nichts abgebucht wurde.


    Aber in den Kontoauszügen siehst Du dann das Datum der Wertstellung - und das liegt vermutlich zurück, und insofern hattest Du keinen Vorteil. ;D

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Moin,



    Ja, man könnte das falsch verstehen und nein, ich kann mir dieses Verhalten auch nicht vorstellen, zumal der Laden zu groß ist, als daß da derart in die Prozesse eingegriffen werden könne (womit auch Böswilligkeit einzelner, persönlich angegriffener Mitarbeiter ausgeschlossen wäre).


    In meinem Post fehlten aber vielleicht ein paar gesonderte Ironie-Marken, ack, ich editiere mal... 8)

  • Moin,


    Zitat

    Original von HSVMichi
    Dann hast Du vermutlich wie ich eine Kreditkarte benutzt, die vom Girokonto abbucht?


    Ich hatte mich nämlich auch gewundert, dass tagelang nichts abgebucht wurde.


    Aber in den Kontoauszügen siehst Du dann das Datum der Wertstellung - und das liegt vermutlich zurück, und insofern hattest Du keinen Vorteil. ;D


    Doch, schon. Denn bei Chargecards, die einmal im Monat über das Giro abrechnen, wird das Datum der Gesamtabrechnung zur Valuta genommen. Wenn ich also einen Kauf unmittelbar nach der Monatsabrechnung tätige, wird zwar die Buchung meinem CC-Konto abgebucht, dies wirkt sich aber nur für den Verkäufer aus, der zeitig an sein Geld kommt. Mir selbst entsteht ein Vorteil, weil das CC-Konto nur ein Verrechnungskonto udn die eigentliche Abbuchung von meinem Giro erst nach fast einem Monat kommt.


    Das ist ja gerade der Vorteil gegenüber einer Debitcard, die quasi die Buchung taggleich durchbelastet. Dafür benötigt man aber für die Chargecard auch im Normalfall eine etwas höhere Bonität und muß unter Umständen bei seiner Bank nachfragen, ob die so was überhaupt haben und dann noch eine Gebühr zahlen. Vermutlich aus Kosten- und Risikogründen sind derzeit eher die Debitcards im Umlauf... 8)


    Mit "Kontoauszügen" meinst Du vermutlich die Abrechnungen der CC-Gesellschaft? Denn auf dem Giroauszug taucht nur die Summe der gesamten CC-Abrechnung auf.

  • Ok, habe noch einmal nachgeschaut: am 6.5. bestellt, am 15.05. wurde Bestellung rausgeschickt, Girokonto wurde per 13.05.08 belastet. Also hat Navigon nicht sofort kassiert. :tup


    PS: habe zu der normalen Kreditkarte noch eine VISA, wo die Buchungen nicht gesammelt sondern wie bei Kartenzahlung mit EC sofort verbucht werden.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • @Beebop


    Vorab: Für Deine Verärgerung habe ich volles Verständnis.
    Für Dein Vorgehen weniger. Das ist nicht böse gemeint.


    Wenn die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt UND der Lieferant einen verbindlichen Liefertermin ablehnt, dann überlege ich mir ernsthaft den Rücktritt von der Bestellung. Dies tue ich grundsätzlich immer, wenn kein verbindlicher Liefertermin genannt wird.


    Wenn dann noch Konkurrenzangebote (MM etc.) vorliegen, die preislich attraktiv erscheinen, wäre meine Entscheidung perfekt. Vor allem ärgere ich mich wegen ein paar Euros (auch wegen 60,-) nicht lange herum.


    Der zweite Fehler ist, in einem Fachforum einen Hersteller "anzuprangern". Das klappt fast nie und geht fast immer in eine persönliche "Auseinandersetzung" mit zufriedenen Kunden über, was wiederum verschwendete Lebenszeit bedeutet.


    Die einfache Frage: "Welche Erfahrung habt Ihr mit den bei Navigon auf deren Website angegebenen Lieferzeiten (1-3 Tage) gemacht?" wäre besser und nervenschonender gewesen.


    Alles andere läßt halt den Verdacht aufkommen, Du wolltest hier nur Deinen persönlichen Frust abreagieren, und darauf reagieren Foristen i.a. mit Ablehnung. Dies ist meine langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachforen.


    Nix für ungut! Viel Erfolg mit Deinem neuen 8110! Sicher ein Topmodell. Freu Dich darauf, wenn Du es bekommst.
    :)

  • Hi an alle,


    am 16.05. online bestellt, soeben per Nachnahme geliefert.
    Kann über eine zügige Lieferung nicht klagen.
    Vielleicht kühlt das die Gemüter ja etwas ab.
    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Im Warenkorb von Navigon steht die Lieferzeit
    z. Zeit steht dort "Versand innerhalb von 1 - 3 Tagen"


    Das habe ich aber bereits geschrieben dass die Lieferzeitanzeige von Navigon nicht dem rechtlichen Stand entspricht.
    Die Lieferzeit muss vor Bestellung ersichtlich sein, d.h. eigendlich schon in der Produktübersicht. Steht da nichts kann der Kunde von einer sorfortigen Verfügbarkeit ausgehen.
    Ganz klar hier muss Navigon eigendlich den Shop nachbessern und konkrete und korrekte Liefertermine anzeigen.




    Zitat

    Ich wähle nun "Kartenzahlung" und Navigon belastet mein Kreditkartenkonto mit dem Betrag.
    Genau zu diesem Zeitpunkt kommt ein rechsgültiger Vertrag zustande. Das nennt sich konkludentes Handeln.


    Ich als Käufer mache Navigon das Angebot etwas zu kaufen, Navigon nimmt dieses Angebot durch die Annahme meiner Leistung (Zahlung des Kaufpreises) an.


    Nein, das sehe ich anders.
    1) "belastet" Navigon die Karte nicht sondern der Käufer führt eine Zahlung aus. Also er handelt aktiv und löst einen Geldtransfer an Navigon aus. Navigon fordet den Käufer aber nicht explizit auf die Zahlung durchzuführen sondern stellt nur eine Schnittstelle für KK-Zahlungen zur Verfügung. Für ein "konkludentes Handeln" welches zu einer automatischen Annahme des Kaufvetrages führt, wird eine explizite Zahlungsaufforderung benötigt.



    2) Stehen mit Sicherheit mehrere Zahlungsarten zur Wahl und es wird sicher auch belehrt wann der Geldtransfer stattfindet wenn man welche Art wählt. Der Käufer kann also wählen, damit besteht kein Zwang eine KK-Zahlung durchzuführen die zu einer sofortigen Belastung der Karte führt.
    Auch daher sehe ich eine autom. Annahme des Kaufvetrages nicht als gegeben.



    Zitat

    Da kann Navigon in die AGB schreiben was sie wollen, als durchschnittlicher Verbraucher muß ich nicht damit rechen, dass die AGB's einen späteren Zeitpunkt für den Vertragsschluß vorsehen.
    Das Gericht, dass diesen Absatz in den AGB's nicht für ungültig erklärt, möchte ich sehen.


    Sorry, aber das ist eindeutig rechtlich OK wenn der Verkäufer den Zeitpunkt der Annahme des Kaufvertrages in den AGB definiert (und sogar üblich).
    Ansonsten hätte jeder Versandhandel ein massives Problem z.B. bei Lagerfehlbeständen o.ä. (was halt nun mal vorkommt).
    Ausnahme ist Ebay weil dort der Vetrag nach den Ebay-AGB zustande kommt, aber bei Ebay ist sowiso alles etwas "anders".




    Wie ich auch schon gesagt habe, gibt es hier sicher unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten und unterschiedliche Gerichte werden unterschiedlich urteilen.
    Ich verstehe nur immer nicht warum gleich der dicke Hammer ausgepackt werden muss wenn was ist.
    Den Mist erleben wir auch ständig, wegen jedem "warmen Wind" kommt die Anwalts-Droh-Klatsche.
    Nach einem Alternativangebot schauen, stornieren und Geld zurück.
    Dann ist innerhalb weniger Tage alles wieder "im Lot".
    Bzw wenn da natürlich dann die Kohle nicht zurück kommt o.ä. dann ist der Anwalt durchaus berechtigt.
    Geht man an sowas wegen ein paar Tagen Lieferverzug gleich mit dem Anwalt ran, hat man meist lange Arbeit und Ärger. Wozu ? Wegen ein paar Euros ? Sorry, da wären mir meine Nerven und meine Zeit viel zu Schade für.


    UND absolut Niveau-los finde ich sowiso mit derartigen "Kraft-Postings" in Foren zu gehen.
    Das ist dann so wie: "wenn ihr nicht tut was ich will schreibe ich an die Bildzeitung und mache euch überall schlecht"
    Eine Postig: "Navigon hat Lieferprobleme, was habt ihr für Erfahrungen" hätte doch vollkommen gereicht, der Rest des Postings hätte man sich bei bischen persönlichem Niveau gespart und das dann eben ggf wirklich mit dem Anwalt ausgemacht.




    Gruß Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von TomB ()

  • Hallo,


    Zitat

    Original von B.Ress
    Vor 10 Tagen bestellt, vorgestern erhalten.
    Kreditkarte noch nicht belastet.


    Ich habs Gerät heute genau vor 2 Wochen erhalten und die Rechnung bis aktuell noch nicht mehr KK belastet.

  • Zitat

    Original von TomB
    1) "belastet" Navigon die Karte nicht sondern der Käufer führt eine Zahlung aus. Also er handelt aktiv und löst einen Geldtransfer an Navigon aus. Navigon fordet den Käufer aber nicht explizit auf die Zahlung durchzuführen sondern stellt nur eine Schnittstelle für KK-Zahlungen zur Verfügung. Für ein "konkludentes Handeln" welches zu einer automatischen Annahme des Kaufvetrages führt, wird eine explizite Zahlungsaufforderung benötigt.


    Das sehe ich nun wieder anders.


    Der Kunde gibt seine Kartendaten mit dem impliziten Einverständnis weiter, sein Konto mit dem Zahl-Betrag zu belasten. Das ist mE. ähnlich dem Abbuchungsauftrag (Einzugsermächtigung). Eine "aktive" Zahlung (woher kommt dieser Begriff? In welchem Gesetz steht "aktive Zahlung"?) liegt bei beidem nicht vor, da man als Kunde den Zahlungszeitpunkt dem Lieferanten überläßt! Hier ist eben ein Unterschied zum "Zug-um-Zug"-Verfahren zu sehen, bei dem ich (wie im guten alten Laden) Ware unmittelbar gegen Geld tausche.


    Zitat

    Original von TomB
    Navigon fordet den Käufer aber nicht explizit auf die Zahlung durchzuführen


    Oops... das kann wohl nicht sein.. (warum zahlt der Kunde sonst bzw. überläßt bereitwillig seine KK-Daten?)




    Zitat


    2) Stehen mit Sicherheit mehrere Zahlungsarten zur Wahl und es wird sicher auch belehrt wann der Geldtransfer stattfindet wenn man welche Art wählt. Der Käufer kann also wählen, damit besteht kein Zwang eine KK-Zahlung durchzuführen die zu einer sofortigen Belastung der Karte führt.
    Auch daher sehe ich eine autom. Annahme des Kaufvetrages nicht als gegeben.


    Daß mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Wahl stehen, heißt ja nicht, daß der Kunde annehmen muß, obwohl der Lieferant das Geld kassiert, daß dieser dann nicht die Absicht hat, auch den Vertrag zu schließen.


    Es ist mE. im Gegenteil "überraschend", wenn der Lieferant zwar eine Leistung des Kunden als Reaktion auf sein Verkaufs-Angebot annimmt, womit dieser (Kunde) seine Kaufabsicht belegt (er gibt ja bereitwillig seine Daten an), diese Leistungsannahme dann aber plötzlich nicht eine Annahme des Kundenangebots auf Kauf der Ware darstellen sollte.


    Normalerweise sollte man erwarten dürfen:


    1. VK macht Angebot
    2. K macht seinerseits Zahlungsangebot (Zahlung später durch KK)
    3. VK nimmt Kaufangebot an (Abbuchung=aktives Handeln des VK!)


    ==> Was anderes soll das sein als eine Annahme des Vertragsangebots durch VK = Vertragsschluß?


    Oder hat der VK etwa gesagt: "Lieber Kunde, ich nehme zwar gern Dein Geld, aber ich liefere nicht, denn durch Deine Zahlung kommt bei unserer Firma kein Liefervertrag zustande!"


    Wohl kaum, denn dann würde ja wohl niemand mehr dort kaufen, oder? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Pikachu_ ()