Navigon 8110 Lieferschwierigkeiten?

  • Hallo,
    wißt Ihr etwas von Lieferschwierigkeiten bei Navigon mit dem 8110?


    Ich habe am 08.05.08 online mit Gutschein und Kreditkarte das 8110 im Shop von Navigon bestellt.

    Habe Bestätigung am gleichen Tag bekommen.


    Am 13.05.08 wurde meine Kreditkarte damit belastet.
    Am 13.05.08 angerufen und um Liefertermin nachgefragt, keinen bekommen.
    Am 15.05.08 um Liefertermin nachgefragt, erklärt bekommen, es gebe Lieferschwierigkeiten.
    Am 19.05.08 nochmal nachgefragt, immer noch Lieferschwierigkeiten.
    Am 22.05.08 nochmal nachgefragt, immer noch Lieferschwierigkeiten, aber da ich mit Anwalt gedroht habe, solle ich vielleicht das Gerät bis zum 28.05.08 erhalten, habe sogar eine Ticketnummer bekommen.


    Mal sehen, was am 28.05.08 ist.


    Wie sehen eure Erfahrungen aus?
    :-D) X( :-D) X( X( X( :-D)


    Bis denn
    Wolfgang

  • Mit einem Anwalt gedroht, weil Artikel nicht lieferbar.... oh Mann! :wand

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Hallo,
    BGB sagt dir nichts?


    Navigon befindet sich im Lieferverzug!


    Warum?


    Sie haben das Geld schon abgebucht!!!!


    Von meiner Seite ist der Vertrag erfüllt, aber von Seiten Navigons nicht, sie haben aber den Vertrag durch die Abbuchung angenommen!!!


    Anders wäre es, wenn sie bei der Bestellung; vor der Abbuchung!!!; geschrieben hätten, das es Lieferschwierigkeiten gibt, haben Sie aber nicht.


    Nur mal so zur Info.


    ?( ?( ?( ?( ?(


    Bis denn
    Wolfgang

  • Hallo,
    noch was zur Info!


    Da Navigon jetzt im Lieferverzug ist; ich eine Nachfrist gesetzt habe; kann ich, wenn bis zum Ablauf der Nachfrist das Gerät nicht da, ich überall kaufen, aber Navigon muß mir den Mehrpreis ersetzen, da ich ja mit Gutschein eingekauft habe!!!!


    Wenn das nicht wäre, hätte ich schon längst beim MM gekauft und wäre vom Kauf bei Navigon zurückgetreten!!!


    ;D ;D ;D ;D ;D


    Bis denn
    Wolfgang

  • Bei Kreditkartenzahlung ist die Abbuchung nicht unbedingt eine verbindliche Auftragsbestätigung.
    Grundsätzlich kann der Zeitpunkt des Vertragsschlusses frei definiert werden.
    Navigon definiert den in den AGB entweder mit dem Zeitpunkt einer expliziten Vetragsannahme oder Auslieferung.
    Die allgemeine rechtsauffassung geht dahin, dass eine explizite Zahlungsaufforderung einer Annahme des Kaufvetrages und damit dem verbindlichen Vertragsschluss gleichzusetzen ist.
    Sobald mehrere Zahlungsarten angeboten werden und der Auftraggeber (also Käufer) Kreditkarte wählt, belehrt wird dass die Buchung mit Absendung der Kreditkartendaten ausgelöst wird, ist dies keine Aufforderung zur Zalhlung und auch keine automatische Vetragsannahme.
    Ein rechtsgültiger Kaufvertrag une eine Lieferpflicht besteht damit noch nicht. Der Käufer kann zwar die Rückgewährung der erbrachten Leistung verlangen, also die Rückbuchung, aber nicht die Lieferung da kein verbindlicher Kaufvetrag besteht.
    Der Käufer hätte ja durchaus eine andere Zahlunsart oder ggf Abwicklung wählen können bei der er die Zahlung erst nach Annahme des Kaufvetrages leistet.


    Das Ganze ist natürlich in gewissen Grenzen Auslegungssache, einzelne Gerichte können durchaus anders entscheiden zumal ich im Navigon-Shop keine Lieferzeitangaben sehe und Navigon damit eigendich "sofort" liefer müsste , längere Lieferzeiten müssen vor Bestellung deutlich ersichtlich sein.


    Nur da gleich mit dem Anwalt zu drohen ist einfach daneben und typisch für "deutsche Verbraucher" denen unsere Gesetzgebung permanent in ein bestimmtes Körperteil kriecht weil die Verbraucher ja alle derart unmüdig sind dass man die notfalls mit Waffengewalt verteidigen muss.
    Wenn einem eine kommunizierte Lieferzeit zu lange ist, widerruft man, lässt sich die KK-zahlung zurückbuchen , kauft woanders und beschäftigt nicht eventuell auch noch Gerichte mit so einem Tünneff, die haben wirklich Wichtigeres zu tun.


    Gruß Thomas

  • Hallo,
    das hat mit typisch "Deutsch" leider nichts zu tun!


    Ich soll also, weil Navigon
    a: Keine Lieferzeit angibt
    b: Wir den Fall schon mal so ähnlich mit anderen hatten
    c: mir Navigon durch Ihre Hinhaltetaktik das Angebot bei MM versaut hat, sonst wäre ich ja von Vertrag zurückgetreten


    auf die 60,- Nachlass verzichten?


    Soviel Geld habe ich nicht zu verschenken, da ich aus der Erfahrung mit anderen Kreditkartenzahlungen weiß, das ich hier richtig liege, sonst würde ich es nicht so schreiben!


    KK-Zahlung zurück buchen kann nur Navigon, auch nur mal so zur Info, wie lange soll ich dann darauf warten?


    Ich kann nur die Zahlung als "Suspekt?" bei der Kreditkartenfirma angeben, um sie selber zurückzuholen-> Auskunft meine Bank.


    Das gibt aber einen schlechten Ruf für Navigon, was wir alle nicht wollen!


    Das ist aber hier nicht die Frage, sondern ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt.




    Bis denn
    Wolfgang

  • Hallo,
    finde ich toll hier, das ich mich für die Lieferschwierigkeiten von Navigon rechtfertigen muß.


    60 sind 60 , wenn dir es nichts ausmacht, bitte, ich gib dir meine Kontonummer und dann lasse ich Navigon in Ruhe!


    Anscheinend haben hier alle zuviel Geld, 60 , dafür muß ne Oma lange stricken oder ein Bauarbeiter 8 Stunden knüppeln(netto) oder eine Friseuse fast 2 Tage arbeiten, auch nur mal so zur Info.



    Bis denn
    Wolfgang

  • Zitat

    Original von Beeboop
    Das ist aber hier nicht die Frage, sondern ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt.


    Oh ja, diese Erfahrungen hab ich auch schon gemacht: irgendwelche "Spießer" leiten aus -was auch immer- einen real nicht existierenden Rechtsanspruch ab und machen -weil vielleicht eine Rechtsschutzversicherung vorhanden- dicke Backen und winken mit dem Rechtsanwaltsfähnchen.


    Ich weiß nicht, was ihr darüber denkt .... ich find das einfach nur zu ... naja, ihr wisst schon

  • Nur mal so:


    ich und viele andere wären auch sauer, wenn ich etwas per KK bestellt hätte, die KK belastet wird und die Lieferung auf sich warten lässt. Kann Dich durchaus verstehen. Allerdings wirst Du mit Nachlassforderung und selbst "Drohung "mit Anwalt keinen Eindruck bei Navigon hinterlassen... ;)


    Das mit den 60,- kapier ich grad nicht- meinst Du die MM Herabsetzaktion? Hast Du nicht bei Navigon mit dem 15% Gutschein bestellt ?(

  • N'Abend,



    Zitat

    Original von Beeboop
    noch was zur Info!


    Da Navigon jetzt im Lieferverzug ist; ich eine Nachfrist gesetzt habe; kann ich, wenn bis zum Ablauf der Nachfrist das Gerät nicht da, ich überall kaufen, aber Navigon muß mir den Mehrpreis ersetzen, da ich ja mit Gutschein eingekauft habe!!!!


    Wenn das nicht wäre, hätte ich schon längst beim MM gekauft und wäre vom Kauf bei Navigon zurückgetreten!!!


    Ich habe ja keine Ahnung, wo Du Deine "juristischen Kenntnisse" her hast, aber in diesem Falle dürftest Du "Experte" erheblich irren.


    Bei der Bestellung bei Navigon wirst Du darauf hingewiesen, daß die Abbuchung unmittelbar nach Bestellung erfolgt. Das hat aber nicht im geringsten mit einem bestätigten, definierten Liefertermin zu tun. Nur wenn Du einen solchen hast, und dieser auch noch überschritten ist, kannst Du den Lieferanten in Verzug setzen (mögliche Ausnahmen treffen hier nicht zu).


    Du aber hast maximal einen ungefähren, voraussichtlichen Termin genannt bekommen, damit wird ein Lieferverzug nur 14 Tagen nach der Bestellung eher schwierig.


    Aber weiter: Eine Nachfrist willst Du gesetzt haben? Wann, wie und wo? In Deinen Postings steht dazu nichts. Deine Anrufe bei der Hotline, um die Leute dort zu nerven, taugen nicht wirklich zu sowas...


    Und letzlich: Viel Spaß beim Geldeintreiben bei Navigon, wenn Du am 28.5. beim MM gekauft hast. So wie ich den Fall sehe, wirst Du anschließend zwei 8110 haben, das vom MM, die es wohl kaum freiwillig zurücknehmen, nur weil Du zwei hast, und das von Navigon, denn die können mit dem Recht auf ihrer Seite auf Annahme der Lieferung Deinerseits sowie Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.


    Du hättest vielleicht, bevor Du unnütz mit einem Anwalt drohst, Dich einmal von einem solchen beraten lassen sollen. Dann wäre Dir dieser eher peinliche Auftritt hier erspart eblieben...

    Einmal editiert, zuletzt von dja ()

  • Zitat

    Original von Volker_I.
    ich und viele andere wären auch sauer, wenn ich etwas per KK bestellt hätte, die KK belastet wird und die Lieferung auf sich warten lässt. Kann Dich durchaus verstehen. Allerdings wirst Du mit Nachlassforderung und selbst "Drohung "mit Anwalt keinen Eindruck bei Navigon hinterlassen... ;)


    Volker, klar hast du recht, jeder wäre da angesäuert ... aber hey: können wir alle noch normal miteinander umgehen, oder muss bei jedem Mückenschiss wirklich gleich der große Hammer ausgepackt werden?!


    Ich kann diese Allerwelts-Anwalts-Ichverklagdich-Sprüche nicht mehr verknusen, ehrlich

  • Mail an Navigon mit Widerruf und Rückbuchung der KK-Zahlung verlangen. Die Zahlung ist innerhalb von ein paar Tagen dem KK-Konto wieder gutgeschrieben.


    Beim Neukauf darf man wenn man die Differenz verlangen will nicht einfach beim teuersten Anbieter kaufen. Man muss schon Preise vergleichen.
    dann bleiben vieleicht 20 Euronen übrig die man bei Navigon "einklagen" könnte.
    Dafür den Rechtsapparat in Gang zu setzen ist eindeutig typische deutsche Rechthaberei und sonst nix.


    Von Hinhaltetaktik sehe ich auch nix, dass Lieferzeiten von Zulieferen nicht unbedingt tagesaktuell klar sind sehe ich jeden Tag, und Verschiebungen gibt es auch immer wieder.
    Navigon wird mit absolter Sicherheit nicht aus Böswilligkeit die Lieferung verzögern und ein Hotlinemitarbeiter wird ebenfalls willentlich eine Liefertermine nicht bekannt geben.


    Sowas ist eher das Resultat unserer ganzen Wirtschaftssituation in Deutschland.
    Geiz ist obergeil, jeder will nix mehr zahlen und sucht den allerbilligsten Preis. Dabei wird aber "Fullservice" wie zu den besten "Fachhandelszeiten" und Turbolieferung verlangt.


    Gruß Thomas

  • Hallo Volker_I
    richtig.
    Ich habe mit Gutschein bestellt, dadurch habe ich jetzt nur mit Versand knapp 391 bezahlt.


    Bei MM gab es ja bis zum 17.05 das Angebot, wenn man ein Gerät über 300 kauft, alles auf den vollen Hunderter zu abzurunden.


    Also Gerät 8110 für 445 bei MM kostete zu der Zeit dann 400 .


    Das hätte ich ja gemacht, wenn die Mitarbeiter von Navigon mich nicht hingehalten hätten und deshalb bin ich sauer!


    Bis denn
    Wolfgang

  • Zitat

    Original von TomB
    Dafür den Rechtsapparat in Gang zu setzen ist eindeutig typische deutsche Rechthaberei und sonst nix.


    +1 :tup so seh ich das auch