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  • Moin,


    Zitat

    Original von habitoti
    Die Freshmap Software kann man auch für lau runterladen, ist also offenbar nicht Teil der eigentlichen kostenpflichtigen Lizenz.


    Korrekt, es ging auch nur im den Passus mit der "versiegelten Datenträger", die es in dem Sinne beim 8110 nicht gibt.


    Zitat

    Original von habitoti
    Aber auf der SD-Karte sind natürlich die Maps, und einige haben ja auch schon die TTS-Dateien auf ein (ihr?) 2110max leihweise transferiert. Da könnte es dann schon eng werden...


    Hm, erstens sehe ich das, vom TTS beim max mal abgesehen, nicht so. Davon ab sollte man vielleicht solche Tests mit einer eigenen Karte machen, die natürlich bei Rückgabe des Gerätes wegen Rücktritt löschen muß.
    Nicht daß das nötig ist, es könnte aber nachträgliche Diskussionen ersparen...


    Zitat

    Original von habitoti
    Aber wieso wollte man es denn auch zurückgeben? Wenn es kaputt ist, müssen sie es eben nachbessern. Und dass es einem nicht gefällt, kann ich mir nicht vorstellen... :]


    (Achtung -- ab hier habitoti Bashing...)


    :D : drink


  • Gut, wenn du meinst, dann empfehle das so weiter und wundere Dich nicht, wenn es anders kommt, denn es käme anders ...

  • Ja, ich meine. :)


    ...Auch die Benutzung der Ware schließt das Widerrufsrecht nicht aus. Der Käufer soll ja gerade die Möglichkeit bekommen, die Ware eingehend zu testen.


    U.a. gefunden auf http://www.webscala.de/recht/recht03.html
    :]

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Zitat

    Original von HSVMichi
    Ja, ich meine. :)


    ...Auch die Benutzung der Ware schließt das Widerrufsrecht nicht aus. Der Käufer soll ja gerade die Möglichkeit bekommen, die Ware eingehend zu testen.


    U.a. gefunden auf http://www.webscala.de/recht/recht03.html
    :]


    Du solltest vollständiger zitieren:


    "... Allerdings besteht nach § 357 Abs. 3 BGB die Pflicht zum Wertersatz für etwaige Verschlechterungen, die durch die Nutzung entstanden sind ..." Quelle w.o.


    Ich sag Dir auch, warum ich so hartnäckig auf "meine" Meinung bestehe: Ich habe das Thema Anfang des Jahres (unter Beratung eines Juristen) durch. In meinem Falle war es kein Produkt von Navigon, sondern das Produkt eines Wettbewerbers. Dieser hat aber sehr kulant und schnell (unter deutlichem Hinweis auf die Kulanzentscheidung) sowohl Hard- wie auch dazu erworbene Software zurück genommen und den kompletten Kaufpreis erstattet.


    Lassen wir es dabei bewenden, oder?

  • Moin,


    Zitat

    Original von Secuman
    Du solltest vollständiger zitieren:


    "... Allerdings besteht nach § 357 Abs. 3 BGB die Pflicht zum Wertersatz für etwaige Verschlechterungen, die durch die Nutzung entstanden sind ..." Quelle w.o.


    Das eine widerspricht nicht dem anderen... Ich wage jedoch zu bezweifeln, daß nur durch das Einschalten und Ausprobieren eines Navi eine Verschlechterung eintreten soll. Wer natürlich das Navi erst einmal ein Wochenende lang durch schweres Gelände schleift, der könnte Pech haben... 8)


    Zitat

    Original von Secuman
    Ich sag Dir auch, warum ich so hartnäckig auf "meine" Meinung bestehe: Ich habe das Thema Anfang des Jahres (unter Beratung eines Juristen) durch. In meinem Falle war es kein Produkt von Navigon, sondern das Produkt eines Wettbewerbers. Dieser hat aber sehr kulant und schnell (unter deutlichem Hinweis auf die Kulanzentscheidung) sowohl Hard- wie auch dazu erworbene Software zurück genommen und den kompletten Kaufpreis erstattet.


    Lassen wir es dabei bewenden, oder?


    Klar, wenn ein Händler oder Hersteller was auf Kulanz anbietet, dann ist das ohne Anerkennung von Rechtsansprüchen, für den Hersteller natürlich im Zweifel günstiger. Das heißt aber nicht, daß er nur auf Grund dieser Behauptung Recht hat. Und auch Die Ansicht eines Anwalts kann da durchaus falsch sein. Da Du aber nichts näheres über die Hintergründe schreibst )was hier auch nicht hingehört), kann man da nur spekulieren, es aber nicht verallgemeinern.

  • Zitat

    Original von Secuman



    Du solltest vollständiger zitieren:


    Du solltest vollständiger lesen: :)


    Dafür kann ja u.U. auch ein Nutzungsanteil beim Zurücksenden verrechnet werden.


    Das schrieb ich weiter oben.


    Jedoch kenne ich (auch hier aus dem Forum) kaum einen Fall, wo ein Ausgleich verlangt wurde.

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