Info über Garantie!

  • Hallo,


    habe heut nochmal bei navigon angerufen.
    Grund: Mein defekter Aktivhalter.
    Ich spiele(te) nämlich ernsthaft mit dem Gedanken mein 8110 zurück zuschicken. Deswegen wollte ich mal Anfragen wie sich mit der 14 Tage Geldzurück garantie verhällt.
    Da sagte man mir dann, Sobald die Software einmal gestartet wurde kann man das Gerät nicht mehr zurück geben???
    Hallo was ist das denn???? Ich kann jetzt nicht mal hergehen und mein Gerät in der 14 Tage frist zurück geben, ich muß jetzt mit dem Gerät und seine Fehler leben??? Na echt toll Navigon, sehr starker Service... also ihr macht euch in meinen augen sehr Unbeliebt ?(


    Hoffentlich sind die wenigsten bissle schneller wie der Service ist, und bringen bald nen update...man bin ich wütend.

  • Da würde ich hart bleiben!


    In deren AGB steht u.a. auch, dass man ein Gerät erst in Betrieb nehmen darf, wenn man sich entschieden hat, vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.


    Das ist gar nicht rechtens - Du darfst das Gerät genau so "nutzen" wie in einem normalen Ladengeschäft - das ist ja der "Witz" am Widerrufsrecht.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • verdammt nochmal....ich sollte öfter mal die FAQ`s lesen....denn dann hätte ich mir kein Navigon geholt.
    Also in meinen Augen schießt sich Navigon immer mehr ins aus. Schade eigentlich.

  • Grundsätzlich wäre ja der Unterschied zu machen zwischen:
    kein Navigon geholt und
    nicht im Navigon Shop ein Navigon geholt.

  • Zitat

    Original von fresh4u
    Grundsätzlich wäre ja der Unterschied zu machen zwischen:
    kein Navigon geholt und
    nicht im Navigon Shop ein Navigon geholt.


    WAAAAATTTTTTTTTT????????????????????ß

  • Hallo,


    als ich mein 1. Gerät nach ein paar Tagen umtauschen wollte hat mir die Tante im MM gesagt, registrierte Geräten (über Navigon Fresh) seien vom Umtausch ausgeschlossen, da ich sonst zwei Geräte lizenziert habe.
    Also Gerät wieder mitgenommen und die Navigonhotline zu dem Thema befragt.
    Der Herr an der Hotline hat mir gesagt, dass das kein Problem sei und man könne die Registrierung ja wieder löschen.
    Gesagt, getan und in einem anderen MM umgetauscht. Der Verkäufer wollte gar nichts von einer Registrierung wissen.
    Zu Hause dann eine Mail an Navigon mit den Daten des zurückgegebenen Gerätes und der Bitte um Deaktivierung der Registrierung geschrieben.
    Am Tag darauf kam die Antwort von Navigon, dass die Registrierung gelöscht sei.
    Und siehe da, nach Einloggen auf Navigon.de war das Gerät auch nicht mehr in der Liste.


    Also alles gar kein Problem mit der 14-tägigen Rückgabe.

  • du hast ja auch im MM und nicht im Navigon-eigenen Onlineshop gekauft ....

  • Was soll denn das für einen Unterschied machen?
    Ich dachte bisher, dass gerade bei Onlinegeschäften das 14-tägige Rückgaberecht auch ohne Grund gesetzlich geregelt ist.
    Wenn ich das Gerät nicht einschalten darf, habe ich ja keine Möglichkeit zu Testen und mir ein Urteil über das Gerät zu bilden.

  • Zitat

    Original von RonyCH
    Was soll denn das für einen Unterschied machen?
    Ich dachte bisher, dass gerade bei Onlinegeschäften das 14-tägige Rückgaberecht auch ohne Grund gesetzlich geregelt ist.
    Wenn ich das Gerät nicht einschalten darf, habe ich ja keine Möglichkeit zu Testen und mir ein Urteil über das Gerät zu bilden.


    Natürlich ist das geregelt ... vor allem darfst du das Gerät/die Sache nicht wie ein Besitzer behandeln (und dazu gehört wohl auch die Inbetriebnahme).


    Angucken -> ja, anfassen -> ja, von allen Seiten beliebäugeln -> ja, aber in Betrieb nehmen und ausprobieren -> nein


    Das man das z.B. bei großen Discountern kann, ist nett, aber nicht zwingend erforderlich. Wenn Du im Versand eine Waschmaschine kaufst, darfst du auch nicht eine Fuhre Wäsche waschen und das Ding dann zurück geben, weil, das hättest du auch im Ladengeschäft nicht machen können.

  • Hallo,


    im Fernabsatzgesetz gibt es einen Passus über ein generelles 14-tägiges Rückgaberecht ohne einer besonderen Angabe von Gründen bei Bestellungen über Kataloge oder über das Internet. Meiner Meinung nach ist der entsprechende Absatz in den AGB von Navigon unwirksam. Man könnte ja mal eine Verbraucherschutzstelledrauf loslassen...


    Gruß
    Hendrik


    PS & Edit.: Beim Verkauf von reiner Software ist so ein Passus verständlich und wohl auch zulässig. Kauf ich mir MN6 ür den PDA, installiere und registriere die Software, kann ich sie dann nicht mehr zurückgeben, weil Navigon nicht sicherstellen kann, ob ich die Software nicht doch noch nutze. Bei einem PNA jedoch wie den 8110, wo eher die Hadware in Vordergrund steht und gerade bei diesem Modell die Software so rappeldicht abgeschottet wurde, dass da kein rankommen ist, macht solch ein Passus nicht wirklich Sinn.

    2 Mal editiert, zuletzt von hendrik_1 ()

  • Zitat

    Original von hendrik_1
    im Fernabsatzgesetz gibt es einen Passus über ein generelles 14-tägiges Rückgaberecht ohne einer besonderen Angabe von Gründen bei Bestellungen über Kataloge oder über das Internet. Meiner Meinung nach ist der entsprechende Absatz in den AGB von Navigon unwirksam. Man könnte ja mal eine Verbraucherschutzstelledrauf loslassen...


    Deine Meinung ist aber leider ... falsch. Mal abgesehen davon, dass es das "Fernabsatzgesetzt" seit 2002 nicht mehr gibt (ist in das BGB aufgenommen worden), kann man die Aussage so nicht verallgemeinern.


    Schau mal hier das gibt einen ersten Eindruck

  • Zitat

    Original von Secuman


    Deine Meinung ist aber leider ... falsch. Mal abgesehen davon, dass es das "Fernabsatzgesetzt" seit 2002 nicht mehr gibt (ist in das BGB aufgenommen worden), kann man die Aussage so nicht verallgemeinern.


    Schau mal hier das gibt einen ersten Eindruck


    Zieht doch einfach den Gesetzestext zu Rate:



    Quelle


    Sofern also tatsächlich bei der Inebtriebnahme des PNA ein Datenträger entsiegelt wird könnte Navigon sich hierauf berufen.


    Sascha

    Einmal editiert, zuletzt von SaBo ()

  • Moin,


    Zitat

    Original von SaBo
    Sofern also tatsächlich bei der Inebtriebnahme des PNA ein Datenträger entsiegelt wird könnte Navigon sich hierauf berufen.


    Sascha


    Da das aber beim 8110 eher nicht der Fall ist:
    Der Karton ist mit zwei schwarzen Papieraufklebern "gesichert". Ob das als Versiegelung der Software gelten kann, wage ich zu bezweifeln, zumal man auch die reine Hardware nicht ohne Zerstörung der Aufkleber auch nur ansehen kann. Der Datenträger selber (die SD-Karte) befindet sich unversiegelt im Gerät, selbst die beiliegende CD mit Handbüchern und Synchronisationssoftware und NavigonFresh ist offen...

  • Die Freshmap Software kann man auch für lau runterladen, ist also offenbar nicht Teil der eigentlichen kostenpflichtigen Lizenz. Aber auf der SD-Karte sind natürlich die Maps, und einige haben ja auch schon die TTS-Dateien auf ein (ihr?) 2110max leihweise transferiert. Da könnte es dann schon eng werden...


    Aber wieso wollte man es denn auch zurückgeben? Wenn es kaputt ist, müssen sie es eben nachbessern. Und dass es einem nicht gefällt, kann ich mir nicht vorstellen... :]


    (Achtung -- ab hier habitoti Bashing...)

  • Zitat

    Original von Secuman


    Natürlich ist das geregelt ... vor allem darfst du das Gerät/die Sache nicht wie ein Besitzer behandeln (und dazu gehört wohl auch die Inbetriebnahme).


    Angucken -> ja, anfassen -> ja, von allen Seiten beliebäugeln -> ja, aber in Betrieb nehmen und ausprobieren -> nein


    Wo hast Du das denn gelesen? ?(


    Selbstverständlich darf ich das Gerät (Software lasse ich jetzt mal außen vor) behandeln, als hätte ich es gekauft.


    Dafür kann ja u.U. auch ein Nutzungsanteil beim Zurücksenden verrechnet werden.


    Das, was Du schreibst, macht absolut keinen Sinn.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)