Betrifft: Abmahnflut bei Ebay

  • Wer hat denn zufällig "Akte" am Dienstag gesehen? ?( Das hat mich ganz schön wütend gemacht.


    Ok, dass die Leute nicht schlauer geworden sind, die immer noch Bilder von Anbieter- und Herstellerseiten verwenden, ist die eine Seite.


    Aber aktuell wurde der Fall eines Mannes gebracht, der seinen Keller entrümpelt und die Sachen bei EBay eingestellt hat. Darunter waren 5 Artikel eines Herstellers für Multimedia- und Computerzubehör; u.a. ein alter Drucker, der für 3,70 Euro ersteigert wurde.


    Ein gewerblicher Händler sorgte für eine Klage, da er der Meinung ist, dass das Anbieten "so vieler" Artikel eines Herstellers bereits eine gewerbliche Aktivität ist und somit ein Auftritt als Gewerblicher mit allem Pipapo erforderlich wäre. Klage läuft. Abmahnungsbescheid kostete 755 Euro mit der Unterlassungsaufforderung, ein halbes Jahr keine Artikel bei EBay verkaufen zu dürfen; ansonsten 250.000 (!) Euro.


    In einem anderen Fall wurde über Jemanden berichtet, wo sich alle Kosten (Klage und Gericht und Anwalt) für einen Privatmann auf 40.000 Euro summierten.


    Und nun der Hammer: den "Testkäufer" seines Artikels bewertete dieser Mann nach Erhalt der Klage mit "negativ" - daraufhin erhielt er wieder eine Klage wegen "Diffamierung" - auch diese Klage gewann vor Gericht!


    In einem anderen Fall verkaufte jemand ein Feuerzeug und schrieb im Titel, dass es sich um kein Feuerzeug einer bekannten Marke handele.


    Ebenfalls gewann der Kläger - zu Recht, wie der Anwalt sagte! Markennamen dürfen nicht zum Vergleich herangezogen werden.

    Navigation mit Google Maps über Android Auto und AAWireless im Nissan Qashqai Akari Automatik. Zusätzlich ist POIbase NAVI ein treuer Beegleiter meiner Fahrten  ;)

  • Gesehen habe ich es nicht, aber schon woanders davon gehört/gelesen.


    Einen anderen Fall habe ich irgendwo im Fernsehen gesehen.
    Da hatte ein Frau mit vier Kindern, halt die ganzen Klamotten, die sich so ansammeln in die Bucht gestellt.


    Prompt kam die Abmahnung, gewerblich und das Gericht hat dem zugestimmt.



    Ja, es macht langsam Spaß in diesem Land zu leben... :-D)

    Katzen landen auf ihren Füßen.
    Toast landet auf der Marmeladenseite.
    Eine Katze mit einem Toast auf ihrem Rücken schwebt über dem Boden in einem Zustand von Quantenunentschlossenheit.

  • wird man da auch angezeigt wenn man etwas verkauft das etwas "teurer" ist ?(


    zusätzliches einkommen, das steuerpflichtig ist oder so ?(

  • Zitat

    Original von cora93
    wird man da auch angezeigt wenn man etwas verkauft das etwas "teurer" ist ?(


    zusätzliches einkommen, das steuerpflichtig ist oder so ?(


    Wenn Du z. B. nen Kampfpanzer Leopard A2-4 oder so verkaufst, schon...


    Aber wohl eher nicht wg. der Höhe des Kaufpreises.... :gap




    Was verstehst Du unter "etwas" teurer ?(

  • Zitat

    Original von cora93
    zusätzliches einkommen, das steuerpflichtig ist oder so ?(


    wenn Du z.B. ein Haus meinst, dann kämen bei privaten Verkäufen nur Spekulationsgewinne in Frage, bei gewerblichen Verkäufern sieht es natürlich anders aus

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??


  • wenn ich zb ein auto verkaufe... von mir aus einen jahreswagen mit einem wert von über 20.000


    so was in der art... wohnungseinrichtung


    letztens hab ich irgendwo im internet gesehen, dass jemand ein grundstück verkauft, auch nicht grad so billig


    so etwas versteh ich unter teuer

  • Autos und Wohnungseinrichtungen oder z.B. Schmuck fallen bei Privaten imho nicht unter die Spekulationssteuer, ein Grundstück, Haus, Wertpapiere schon.


    Es kommt nicht darauf an, ob teuer, sondern nur, was.

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

    2 Mal editiert, zuletzt von Bogi100 ()

  • Zitat

    Original von Bogi100
    Autos und Wohnungseinrichtungen oder z.B. Schmuck fallen bei Privaten imho nicht unter die Spekulationssteuer, ein Grundstück, Haus, Wertpapiere schon.


    Es kommt nicht darauf an, ob teuer, sondern nur, was.


    ok... danke für die info.
    bin jetzt schlauer


    schön hier ein paar experten zu haben, nachdem mein steuerberater momentan nicht hier ist...


    bez. gewerblichen verkauf von privaten:
    wo liegt denn da die grenze. wieviel darf man denn verkaufen ohne dass man gleich verklagt wird ?(


    aber gut zu wissen... dann werd ich wohl nie die kindersachen bei ebay versteigern und bleib bei den suche/biete seiten meiner region

  • Zitat

    Original von cora93


    ok... danke für die info.
    bin jetzt schlauer


    Das gilt aber nur in D, wie es bei Euch ist, weiß ich nicht. Wird aber sehr ähnlich sein.


    Wo die Grenze zwischen gewerblich und privat ist, keine Ahnung.


    Aber dann wäre auch jeder Flohmarktstand gewerblich, nur, wer kann in die Köpfe der Richter schauen....

    Kaum bist mal kurz weg sieht alles gleich ganz anders aus ??

  • Dann bin ich maö gespannt, ob bei uns demnächst Post von nem Anwalt oder vom Staatsanwalt eintrudelt....


    Meine Frau hat letzten Monat 3 Reitsättel (2 neuwertig) bei Ebäh verkauft....


    Bei sowas stelle ich mir die Frage, ob ich meine Bücher-Sammlung dort verkaufen darf, ohne bei den Anwalts-/Gerichtskosten draufzuzahlen.
    Sind immerhin rund 60 Bücher einer Reihe....

    Systemfehler 4711:
    (A) Abbrechen, (W) Wiederholen, (K) Kaffeetrinken: _

  • Wenn Du die Bücher einzelnd verkaufst... :gap


    Finanzamt hast Du noch vergessen...

  • Zitat

    Original von HSVMichi


    In einem anderen Fall verkaufte jemand ein Feuerzeug und schrieb im Titel, dass es sich um kein Feuerzeug einer bekannten Marke handele.


    Ebenfalls gewann der Kläger - zu Recht, wie der Anwalt sagte! Markennamen dürfen nicht zum Vergleich herangezogen werden.


    Wobei das noch nachvollziehbar ist:
    Du suchst z.B. einen Ipod und bekommst dann unzählige Billig-Artikel mit dem Titel "Kein Ipod,...." angezeigt. Sehr nervig. War jedenfalls vor paar Monaten so.


    Allerdings sollte das seitens ebay direkt unterbunden werden und nicht mittels Abmahnungen seitens Dritter, das ist schon klar.

    Einmal editiert, zuletzt von Zero511 ()